Lage und Ausdehnung
Die ED-R Peenemünde ist als polygonales Gebiet mit mehreren Koordinatenpunkten definiert und liegt im Raum Peenemünde an der Ostseeküste. Das Gebiet erstreckt sich seitlich über einen großflächigen Küsten- und Meeresbereich. Vertikal reicht die Flugbeschränkung vom Boden bis 5.000 Fuß MSL.
Zeitliche Gültigkeit
Die Flugbeschränkung gilt vom 8. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028. Das Gebiet ist täglich in der Zeit von 07:00 bis 17:00 UTC aktiv. Die tatsächliche Nutzung wird jeweils vorab per NOTAM bekanntgegeben, sodass außerhalb der veröffentlichten Aktivierungszeiten eine Nutzung des Luftraums möglich sein kann.
Art der Beschränkungen
Innerhalb der ED-R Peenemünde sind grundsätzlich alle Flüge untersagt. Dies gilt sowohl für bemannte Luftfahrzeuge als auch für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme. Ausgenommen sind ausschließlich Luftfahrzeuge, die direkt an dem Forschungsprojekt beteiligt sind.
Ausnahmen und Genehmigungen
Nach vorheriger Genehmigung durch die zuständige Flugsicherungsstelle sind Staatsluftfahrzeuge, Einsatzflüge der Streitkräfte, Polizeiflüge, Rettungs- und Katastrophenschutzeinsätze sowie Ambulanzflüge zulässig. Anfragen zum Durchflug können über Sprechfunk gestellt werden. Durchfluggenehmigungen nach § 17 LuftVO werden ausdrücklich nicht erteilt.
Hinweise für die Praxis
Verstöße gegen die Flugbeschränkungen werden strafrechtlich verfolgt. Aufgrund der langen Laufzeit bis Ende 2028 und der täglichen Aktivierungszeiträume ist die ED-R Peenemünde dauerhaft in der Flugvorbereitung, im Kartenmaterial und in elektronischen Flugplanungssystemen zu berücksichtigen. Besonders VFR-Flüge im Küstenbereich und in niedrigen Höhen erfordern eine sorgfältige Prüfung der aktuellen NOTAMs.
Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)
