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NFL 2025-1-3718 – Neue Transponder Mandatory Zones in Deutschland: Was sich ab 2026 für die Allgemeine Luftfahrt ändert

Zuletzt aktualisiert am 23. Dezember 2025
Mit Wirkung zum Frühjahr 2026 werden in mehreren Regionen Deutschlands neue Lufträume mit vorgeschriebener Transponderschaltung eingerichtet oder bestehende Regelungen deutlich ausgeweitet. Die sogenannten Transponder Mandatory Zones (TMZ) betreffen insbesondere den Sichtflugverkehr und haben spürbare Auswirkungen auf Flugvorbereitung, Ausrüstungspflichten und die praktische Durchführung von VFR-Flügen. Der folgende Beitrag ordnet die neuen Bekanntmachungen ein, erläutert Zweck und Funktionsweise von TMZ und zeigt auf, worauf Privatpilotinnen und -piloten künftig besonders achten müssen.

Hintergrund: Warum TMZ weiter ausgebaut werden

Transponder Mandatory Zones sind Lufträume, in denen Luftfahrzeuge auch bei VFR-Flügen verpflichtet sind, einen eingeschalteten Transponder mit automatischer Höhenübermittlung zu betreiben und einen zugewiesenen oder veröffentlichten Code unaufgefordert zu senden. Ziel dieser Maßnahme ist es, den nicht kontrollierten Sichtflugverkehr für die Flugsicherung besser sichtbar zu machen und damit die Staffelung zwischen IFR- und VFR-Verkehr sowie die Verkehrsinformation insgesamt zu verbessern.

Der zunehmende Verkehr an und um größere Verkehrsflughäfen, aber auch die steigende Dichte von VFR-Flügen im unteren Luftraum, haben in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass TMZ als vergleichsweise niedrigschwellige Sicherheitsmaßnahme verstärkt eingesetzt werden. Anders als kontrollierte Lufträume erfordern sie keine Freigabe, setzen aber technische Mindeststandards voraus.

Grundsätzliche Anforderungen in einer TMZ

Für Flüge nach Sichtflugregeln gilt innerhalb einer TMZ die Pflicht, mit einem funktionstüchtigen Sekundärradar-Antwortgerät einschließlich Mode C oder Mode S ausgerüstet zu sein. Der jeweils veröffentlichte oder von der Flugsicherung zugewiesene Transpondercode ist aktiv zu schalten, zusätzlich ist Hörbereitschaft auf der zugehörigen Frequenz erforderlich.

Die Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob tatsächlich Funkkontakt aufgenommen wird. Militärische Luftfahrzeuge sowie Flüge im Auftrag des Bundesministeriums der Verteidigung sind von dieser Regelung ausgenommen, sofern sie im Rahmen radarbasierter militärischer Verfahren durchgeführt werden.

In begründeten Fällen können Ausnahmen zugelassen werden. Diese erfolgen ausschließlich nach Absprache mit der zuständigen Radarkontrollstelle und nur dann, wenn die Sicherheit des Luftverkehrs nicht beeinträchtigt wird.

Neue und erweiterte TMZ im Überblick

Mit der aktuellen Bekanntmachung werden mehrere TMZ neu eingerichtet oder in ihrer Struktur angepasst. Besonders relevant sind dabei die Regionen Bremen, Dortmund, Dresden, Egelsbach und Erfurt.

Im Raum Bremen wird eine großflächige TMZ zwischen Flugfläche 65 und Flugfläche 100 eingerichtet. Sie liegt oberhalb des klassischen VFR-Höhenbandes, betrifft aber insbesondere leistungsstärkere Luftfahrzeuge und Reiseflüge im oberen Sichtflugbereich. Ausnahmen können über Bremen Radar koordiniert werden.

Im Bereich Dortmund entsteht eine komplex strukturierte TMZ mit mehreren unterschiedlich gestaffelten Untergrenzen zwischen 3500 und 4500 Fuß über NN. Die TMZ ist rund um die Uhr aktiv und reicht bis Flugfläche 65. Aufgrund der gestuften Untergrenzen ist eine sorgfältige Höhenplanung erforderlich, insbesondere bei Querungen im Nahbereich.

Besonders umfangreich fällt die Regelung im Raum Dresden aus. Hier wird eine großräumige TMZ mit einer oberen Begrenzung bis Flugfläche 100 eingerichtet, die aus mehreren Teilbereichen besteht. Teile dieser TMZ sind als HX-Lufträume definiert und werden abhängig von der Betriebsrichtung der Start- und Landebahnen flexibel aktiviert oder deaktiviert. Zusätzlich gilt in den Wintermonaten zwischen November und März eine dauerhafte Aktivierung bestimmter Bereiche. Für VFR-Piloten erhöht sich damit die Komplexität erheblich, da nicht nur die Geometrie, sondern auch der Aktivierungsstatus zu berücksichtigen ist.

Am Flugplatz Egelsbach wird eine TMZ vom Boden bis 1500 Fuß über NN eingerichtet. Hier erfolgt die Transpondercode-Zuweisung flexibel durch den Flugplatzinformationsdienst. Für anfliegende Luftfahrzeuge bedeutet das, dass bereits vor oder spätestens beim Einflug in den Nahbereich eine aktive Funkverbindung erforderlich ist. Luftfahrzeuge, die bereits mit einem plausiblen Individualcode unterwegs sind, behalten diesen bei. Historische oder bauartbedingt nicht transponderfähige Flugzeuge sind ausdrücklich ausgenommen.

Im Raum Erfurt wird eine TMZ eingerichtet, die abhängig vom IFR-Verkehr am Flughafen aktiviert wird. Die Untergrenzen liegen gestaffelt zwischen 2500 und 3500 Fuß über NN, die obere Begrenzung bei Flugfläche 65. Diese TMZ ist nicht permanent aktiv, erfordert aber eine erhöhte Aufmerksamkeit bei der Flugvorbereitung, da ihre Aktivierung dynamisch erfolgt.

Auswirkungen auf die Flugvorbereitung

Mit der Ausweitung der TMZ nimmt die Bedeutung einer gründlichen Luftraumanalyse weiter zu. Neben klassischen Lufträumen müssen Pilotinnen und Piloten künftig verstärkt prüfen, ob ihre geplante Route durch eine TMZ führt, welche Unter- und Obergrenzen gelten und ob zeitliche oder betriebliche Abhängigkeiten bestehen.

Besonders anspruchsvoll sind dabei Lufträume mit HX-Status oder variabler Aktivierung. Hier reicht ein Blick auf die ICAO-Karte allein nicht mehr aus. NOTAMs, aktuelle Informationen der Flugsicherung sowie gegebenenfalls Rückfragen bei FIS oder Radarstellen werden zu einem festen Bestandteil der Flugvorbereitung.

Technische und operationelle Konsequenzen

Für die Allgemeine Luftfahrt bedeutet der weitere Ausbau der TMZ faktisch eine zunehmende Transponderpflicht. Luftfahrzeuge ohne funktionsfähigen Transponder können bestimmte Regionen nur noch mit expliziter Ausnahmegenehmigung oder gar nicht mehr nutzen. Das betrifft insbesondere Oldtimer, Segelflugzeuge mit Hilfsmotor oder spezielle Sondermuster.

Gleichzeitig steigt die Bedeutung der korrekten Transponderbedienung. Falsch eingestellte Codes, fehlende Höhenübermittlung oder ausgeschaltete Geräte können in TMZ nicht nur sicherheitsrelevant sein, sondern auch zu meldepflichtigen Vorfällen führen.

Einordnung und Ausblick

Die Einrichtung weiterer Transponder Mandatory Zones folgt einem klaren Trend: Mehr Verkehrssicherheit durch bessere elektronische Sichtbarkeit, ohne den Luftraum formell zu kontrollieren. Für viele Pilotinnen und Piloten bedeutet dies zusätzliche Anforderungen und mehr Komplexität, insbesondere im dicht frequentierten Luftraum.

Langfristig zeichnet sich ab, dass die elektronische Erkennbarkeit von Luftfahrzeugen zum Standard wird. Die aktuellen TMZ-Regelungen sind damit weniger als Ausnahme, sondern vielmehr als Zwischenschritt auf dem Weg zu einem zunehmend transparenten unteren Luftraum zu verstehen. Wer sich frühzeitig mit den neuen Strukturen vertraut macht und seine Flugvorbereitung entsprechend anpasst, kann auch künftig sicher und regelkonform im deutschen Luftraum unterwegs sein.


Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)

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