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NFL 2025-1-3694 – Neues temporäres Flugbeschränkungsgebiet ED-R Annaburger Heide: Inhalt, Änderungen und Bedeutung für die Allgemeine Luftfahrt

Zuletzt aktualisiert am 7. Dezember 2025
Im Zeitraum von Ende November 2025 bis Mitte März 2026 gilt im Fluginformationsgebiet Bremen ein neu festgelegtes, temporäres Gebiet mit Flugbeschränkungen im Bereich Annaburger Heide. Die Einrichtung der ED-R Annaburger Heide bringt für die Allgemeine Luftfahrt, den Modellflug und den Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme klare und weitreichende Einschränkungen mit sich. Eine kurz nach Veröffentlichung vorgenommene Änderung betrifft insbesondere die vertikale Ausdehnung des Gebiets und hat praktische Konsequenzen für die Flugplanung. Der folgende Beitrag fasst die Bekanntmachung zusammen, ordnet die Änderung ein und beleuchtet die Auswirkungen auf VFR- und IFR-Betrieb.

Einrichtung eines temporären Flugbeschränkungsgebiets

Mit einer Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr wurde auf Grundlage der Luftverkehrs-Ordnung ein zeitlich befristetes Gebiet mit Flugbeschränkungen eingerichtet. Das Gebiet trägt die Bezeichnung ED-R Annaburger Heide und liegt im Zuständigkeitsbereich des Fluginformationsgebiets Bremen.

Die seitliche Ausdehnung ist vergleichsweise klein und wird durch einen Kreis mit einem Radius von 0,6 nautischen Meilen um einen fest definierten geografischen Punkt bestimmt. Trotz der geringen horizontalen Ausdehnung ist das Gebiet aus flugbetrieblicher Sicht relevant, da es alle Luftfahrzeuge unabhängig von ihrer Kategorie oder Betriebsart betrifft.

Die ursprüngliche Bekanntmachung sah eine Wirksamkeit vom 24. November 2025 um 23:00 Uhr UTC bis zum 18. März 2026 um 23:00 Uhr UTC vor. Damit fällt die Aktivierung vollständig in die Wintersaison, in der ohnehin häufig eingeschränkte Wetterbedingungen und kürzere Tageslichtzeiten eine präzise Flugplanung erfordern.

Änderung der vertikalen Begrenzung

Bereits wenige Tage nach der Erstveröffentlichung wurde eine erste Änderung der Bekanntmachung veröffentlicht. Diese betrifft ausschließlich die vertikale Ausdehnung des Flugbeschränkungsgebiets, ist aber in der praktischen Umsetzung von großer Bedeutung.

Während in der ursprünglichen Fassung die vertikale Begrenzung von GND bis 3000 Fuß über Grund festgelegt war, wurde diese Angabe in der Änderungsbekanntmachung korrigiert. Die neue vertikale Begrenzung reicht nun von Grund bis 3000 Fuß MSL. Damit bezieht sich die Obergrenze nicht mehr auf die jeweilige Geländehöhe, sondern auf den mittleren Meeresspiegel.

Für die Flugpraxis bedeutet diese Klarstellung eine eindeutige und besser handhabbare Definition der vertikalen Begrenzung, insbesondere in Regionen mit leicht variierender Geländehöhe. Gleichzeitig kann die Umstellung auf MSL in bestimmten Szenarien dazu führen, dass der nutzbare Luftraum oberhalb des Gebiets geringer ausfällt als ursprünglich angenommen.

Umfang der Flugbeschränkungen

Innerhalb der ED-R Annaburger Heide sind grundsätzlich alle Flüge untersagt. Dies schließt ausdrücklich auch den Betrieb von Flugmodellen sowie unbemannten Luftfahrtsystemen ein. Damit richtet sich die Maßnahme nicht nur an bemannte Luftfahrzeuge der Allgemeinen Luftfahrt, sondern auch an den wachsenden Bereich des Modell- und Drohnenbetriebs.

Ausnahmen gelten ausschließlich für Einsatzflüge, die auf direkte Anweisung des zuständigen Towers ETSH durchgeführt werden. Für zivile Flüge ohne eine solche Weisung besteht keine Möglichkeit, das Gebiet legal zu nutzen oder zu durchqueren.

Bedeutung für die Flugplanung in der Allgemeinen Luftfahrt

Für Privatpilotinnen und Privatpiloten ist die Einrichtung selbst kleiner Flugbeschränkungsgebiete relevant. Gerade bei Sichtflügen in niedrigen Höhen kann eine ED-R schnell in Konflikt mit geplanten Routen geraten. Die begrenzte seitliche Ausdehnung darf daher nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Gebiet sorgfältig in die Navigation und Ausweichplanung einzubeziehen ist.

Besondere Aufmerksamkeit erfordert die geänderte Angabe der vertikalen Begrenzung. Während „3000 Fuß über Grund“ je nach Terrain interpretiert werden muss, schafft „3000 Fuß MSL“ eine eindeutige Bezugsgröße. Für Piloten bedeutet dies, dass die Höhenplanung eindeutig auf QNH-Werte und Kartenangaben abzustimmen ist.

Auch im IFR-Betrieb kann eine solche ED-R relevant sein, insbesondere bei Ab- und Anflugverfahren oder bei tieferen Radarführungen. Eine kurzfristige Änderung der vertikalen Struktur unterstreicht, wie wichtig es ist, aktuelle Nachrichten für Luftfahrer konsequent zu prüfen.


Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)

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