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NFL 2025-1-3686 – Neue Regelungen für militärische Tiefflüge – Auswirkungen auf die allgemeine Luftfahrt ab 2025

Zuletzt aktualisiert am 16. November 2025
Mit einer umfassenden neuen Bekanntmachung passt das Bundesministerium für Verkehr die Anforderungen und Verfahren für militärische Tiefflüge über Deutschland an. Die Regelungen betreffen nicht nur den militärischen Flugbetrieb selbst, sondern haben auch erhebliche Bedeutung für die zivile Luftfahrt, insbesondere für VFR-Pilotinnen und -Piloten, Segelflieger, Motorflieger sowie Betreiber kleiner Flugplätze ohne Kontrollzone. Der folgende Artikel erläutert die neuen Vorgaben zu Tieffluggebieten, Mindesthöhen, Betriebszeiten und Schutzmaßnahmen für Flugplätze. Darüber hinaus zeigt er, welche Vorsichtsmaßnahmen zivile Piloten künftig beachten müssen, um Konflikte mit militärischem Tiefflug zu vermeiden.

Tiefflug – ein intensiv genutzter Teil des militärischen Flugbetriebs

Tiefflüge sind ein zentrales Element militärischer Ausbildung und Einsatzvorbereitung. Sie dienen unter anderem der Navigation, der taktischen Flugvorbereitung und der Simulation realer Einsatzumgebungen. Die neue Bekanntmachung definiert Tiefflüge als VFR-Flüge militärischer Strahlflugzeuge, Transportmaschinen und Sonderluftfahrzeuge unterhalb von 1.500 Fuß über Grund.

Im Gegensatz zur zivilen Luftfahrt sind militärische Tiefflüge meist nicht an feste Routen oder Höhen gekoppelt. Sie finden im gesamten Bundesgebiet statt, wobei bestimmte Gebiete ausgespart oder besonders geregelt sind. Die entsprechenden Ausnahmen und Streckenführungen werden im militärischen Luftfahrthandbuch MILAIP Germany veröffentlicht.

Betriebszeiten – wann militärischer Tiefflug stattfindet

Die Regelung legt klare Zeitfenster fest, in denen militärische Tiefflüge stattfinden dürfen:

  • Montag bis Freitag, 08:00 bis 17:00 Uhr Ortszeit
    In diesem Zeitraum ist militärischer Tiefflug grundsätzlich zulässig.
  • Sommerruhezeit für Jets:
    Vom 1. Mai bis 31. Oktober dürfen strahlgetriebene Kampfflugzeuge zwischen 12:30 und 13:30 Uhr keinen Tiefflug durchführen.
    Ausnahmen sind bei Übungen oder Manövern möglich.

Spezielle Regelung für Tieffluggebiete 250 ft

Einige definierte Gebiete dürfen für besonders niedrige Tiefflüge genutzt werden:

  • Befliegung montags bis freitags 09:00–12:30 Uhr und 13:30–17:00 Uhr
  • jedoch nicht nach SS+30 (unter Bezug auf den Sonnenuntergang in Rostock-Laage)
  • in diesen Gebieten dürfen Kampfflugzeuge bis auf 250 Fuß über Grund sinken, und das für maximal 120 Sekunden am Stück

Diese besonders niedrig geflogenen Strecken dienen der intensiven taktischen Ausbildung und unterliegen strengen geografischen Einschränkungen.

Mindestflughöhen und operative Besonderheiten

Im allgemeinen Tieffluggebiet der Bundesrepublik Deutschland liegt die Mindestflughöhe für militärische Tiefflüge bei 500 Fuß über Grund.

Das gilt für:

  • Kampfflugzeuge
  • Transportmaschinen
  • Sonderflugzeuge

Die besonders niedrigen 250-Fuß-Abschnitte gelten ausschließlich in den ausgewiesenen Tieffluggebieten. Dort können kurzfristige, sehr niedrige Übungsphasen stattfinden, die für zivile Pilotinnen und Piloten schwer vorhersehbar sind.

Sicherheitsempfehlungen für die zivile Luftfahrt

Da militärische Tiefflüge regelmäßig bis in die Nähe von typischen VFR-Höhen reichen, gibt die Bekanntmachung konkrete Empfehlungen für zivile Pilotinnen und Piloten, um Konflikte zu vermeiden.

1. Reiseflughöhe möglichst über 1.500 Fuß AGL wählen

Damit bewegt man sich oberhalb des Bereichs, in dem militärische Jets typischerweise unterwegs sind.

2. Bei An- und Abflügen den Hochbereich möglichst spät verlassen

Insbesondere bei:

  • Flugplätzen ohne Kontrollzone
  • Segelfluggeländen
  • Start- und Landearealen für Gleitschirme und Hängegleiter

sollte die Übergangshöhe zur Platzhöhe so kurz wie möglich gehalten werden.

3. Status aktiver Tieffluggebiete über FIS abfragen

Der Fluginformationsdienst gibt aktuelle Hinweise zu aktivierten Tiefflugsektoren.
Erreicht wird er über die AIP-Frequenzen der jeweiligen Region.
In manchen Gebieten kann auch der Frequency Monitoring Code (FMC) genutzt werden.

4. Besondere Vorsicht in Regionen mit bekannten militärischen Routen

Erfahrungsgemäß sind bestimmte Gebiete intensiver betroffen, etwa:

  • die Eifel
  • Teile von Niedersachsen
  • das Alpenvorland
  • der Bayerische Wald

Hier kommt es regelmäßig zu Tiefflügen militärischer Maschinen.

Tiefflug-Schutzzonen rund um Flugplätze

Zum Schutz kleiner Flugplätze ohne Kontrollzone können sogenannte Tiefflug-Schutzzonen eingerichtet werden. Diese dienen dazu, den Platzverkehr vor jetgetriebenen Tiefflügen zu schützen.

Wesentliche Merkmale:

  • Radius 2 NM um den Flugplatzbezugspunkt
  • Obergrenze 1.500 Fuß über Grund
  • Militärische Kampfflugzeuge dürfen diese Zone nur mit Zustimmung der örtlichen Luftaufsicht durchfliegen
  • Gilt als ständige, periodische oder zeitlich befristete Zone
  • Gilt nicht für militärische Hubschrauber oder andere nicht strahlgetriebene Luftfahrzeuge

Diese Schutzzonen sind besonders wichtig für:

  • stark frequentierte Segelflugplätze
  • Flugschulen
  • UL-Plätze ohne Flugleiterpflicht
  • Flugfelder in Tälern oder Nähe zu Übungsgebieten

Sie erhöhen die Planungssicherheit und verringern Risiken in der Platzrunde erheblich.

Auswirkungen auf die allgemeine Luftfahrt

Die neuen Regelungen haben praktische Konsequenzen für alle VFR-Pilotinnen und -Piloten:

  • Bessere Planbarkeit: Aktivierungszeiten und Mindesthöhen sind klar definiert.
  • Mehr Sicherheit: Schutzzonen und empfohlene Mindesthöhen reduzieren Annäherungsrisiken.
  • Bewusstsein für militärische Aktivitäten: Besonders wichtig für Streckenflüge in niedrigen Höhen.
  • Mehr Rücksichtnahme notwendig: Besonders im Tiefflugbereich unter 1.500 Fuß wandert die Verantwortung stärker zu zivilen Piloten, da militärische Flüge schnell, lautlos von hinten und tief kommen können.

Gleichzeitig bleibt der militärische Tiefflug ein integraler Bestandteil der nationalen Verteidigung und Ausbildung; die neue Bekanntmachung zielt daher vor allem auf Transparenz, Sicherheit und Harmonisierung zwischen beiden Verkehrsarten ab.

Fazit

Mit der neuen Bekanntmachung schafft das Verkehrsministerium einen klaren und modernen Rechtsrahmen für militärische Tiefflüge in Deutschland. Die Regelungen bringen Transparenz, definierte Mindesthöhen, zeitliche Vorgaben und zusätzliche Schutzmechanismen für Flugplätze.

Für zivile Pilotinnen und Piloten bedeutet dies vor allem: bessere Planung, mehr Sicherheit – und die Notwendigkeit, die eigene Flugvorbereitung um Informationen zum Tiefflugbetrieb zu erweitern. Die Änderungen tragen dazu bei, militärische und zivile Aktivitäten im deutschen Luftraum künftig sicherer, planbarer und konfliktfreier zu gestalten.


Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)

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