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NFL 2025-1-3672 – Neue Segelflugsektoren in oberen Luftraumklassen – Deutschland erweitert Freiräume für den Luftsport

Zuletzt aktualisiert am 16. November 2025
Mit einer neuen Bekanntmachung schafft das Bundesministerium für Verkehr erstmals einen klaren rechtlichen Rahmen für Segelflugsektoren innerhalb der Lufträume C und D außerhalb der Kontrollzonen. Diese Bereiche können temporär aktiviert werden und ermöglichen Segelflug sowie andere VFR-Operationen unter vereinfachten Bedingungen – und das in Lufträumen, die normalerweise dem IFR-Verkehr vorbehalten sind. Die Regelung erleichtert den Luftsport, verbessert das Zusammenspiel zwischen kontrolliertem und unkontrolliertem Verkehr und ist ein wichtiger Baustein der laufenden Modernisierung des deutschen Luftraunmanagements. Der folgende Artikel ordnet die Neuerungen ein, erklärt ihre Bedeutung und zeigt auf, wie sie den Alltag von Segelfliegern und anderen VFR-Piloten verändern.

Einordnung der neuen Regelung

Segelflugsektoren sind seit vielen Jahren fester Bestandteil der deutschen Luftfahrt, insbesondere in thermikreichen Regionen und in Gebieten mit intensiver sportlicher Nutzung. Bislang lagen solche Sektoren jedoch fast ausschließlich im Luftraum E oder darunter. Mit der neuen Regelung werden erstmals Segelflugsektoren auch in den oberen Luftraumklassen C und D formal festgelegt, sofern diese nicht Teil einer Kontrollzone sind.

Damit reagiert das Bundesministerium auf den Bedarf der Segelflugverbände, die in leistungsstarken Wetterlagen häufig große Höhen erreichen und bisher durch restriktive Luftraumstrukturen eingeschränkt wurden.

Besonderheiten der Segelflugsektoren in C und D

Aktivierung nach Bedarf

Die Segelflugsektoren werden nicht dauerhaft geöffnet, sondern können je nach Wetterlage, Wettbewerbssituation oder regionalen Gegebenheiten aktiviert werden. Dies ermöglicht eine flexible Nutzung ohne dauerhafte Einschränkung des IFR-Verkehrs.

Rückfall auf Luftraumklasse E

Ist ein solcher Sektor aktiv, gilt in diesem Bereich automatisch die Luftraumklasse E, ergänzt durch sektorbezogene Sonderregelungen. Diese können unter anderem beinhalten:

  • maximale Nutzungshöhen
  • Meldepflichten oder Frequenzhörbereitschaft
  • zeitliche Einschränkungen
  • Sicherheitsabstände zu IFR-Routen
  • Vorgaben für Großsegler oder Motorsegler

Damit entsteht ein rechtlicher Raum, in dem Segelflug rechtssicher oberhalb der üblichen Höhen des Luftraums E stattfinden kann.

Verbindung zu anderen Bekanntmachungen

Die Regelung knüpft unmittelbar an zwei weitere aktuelle Maßnahmen an:

  • die Einführung temporärer VFR-Sektoren in Kontrollzonen
  • die Bekanntmachung über vertikale Abstände kontrollierter Flüge zu Luftraumgrenzen

Damit entsteht ein kohärentes Gesamtsystem, das IFR-Verkehr schützt und gleichzeitig Freiräume für VFR-Operationen schafft.

Operative Bedeutung für die Flugsicherung

Die neue Struktur bedeutet für die Flugsicherung:

  • IFR-Verkehr wird mit lateralen und vertikalen Abständen um die aktiven Sektoren herumgeführt
  • Segelflieger bewegen sich im aktivierten Sektor in einem rechtlich klar definierten unkontrollierten Luftraum
  • Gefahr von Luftraumverletzungen verringert sich, da Freigaben nicht mehr improvisiert werden müssen

Insbesondere an Tagen mit starker Thermik oder während Segelflugwettbewerben entlastet dieses System die Lotsen erheblich, da IFR-Flüge planbar um die Sektoren herum geführt werden können.

Bedeutung für den Segelflug

Höhere nutzbare Höhen

Viele Segelfluggebiete in Deutschland liegen unterhalb von IFR-Routen. Mit den neuen Sektoren können Segelflieger in starken Wetterlagen oder bei Wellenflugbedingungen deutlich höhere Flughöhen erreichen, ohne Freigaben einzeln aushandeln zu müssen.

Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen

Deutschland ist ein international bedeutender Standort für Segelflugwettbewerbe. Temporäre Segelflugsektoren ermöglichen große Wettbewerbsräume und hochleistungsfähige Streckenflüge – ohne den regulären Luftverkehr zu stören.

Erhöhte Rechtssicherheit

Segelflugaktivitäten in oberen Luftraumregionen waren früher oft abhängig von individuellen Absprachen. Die neue Regelung schafft klare Abläufe, veröffentlicht Sektorgrenzen und ermöglicht verbindliche Briefings.

Auswirkungen für Motorflug- und UL-Piloten

Auch andere VFR-Pilotinnen und -Piloten profitieren indirekt:

  • Die ICAO-Karte wird künftig klarer abbilden, wann und wo Segelflugsektoren existieren.
  • VFR-Überlandflüge können besser geplant werden, da Aktivierungszeiten öffentlich sind.
  • Flüge in der Nähe aktiver Sektoren erfolgen mit klaren Erwartungen an IFR-Routen und Verkehrsströme im Umfeld.

Motivation hinter der Reform

Die Einführung der neuen Segelflugsektoren folgt mehreren übergeordneten Zielen:

1. Flexibilisierung des Luftraums

Die starre Trennung zwischen IFR- und VFR-Verkehr wird durch flexible Strukturen ersetzt, die nur bei Bedarf aktiv sind.

2. Modernisierung der Luftraumverwaltung

Deutschland folgt damit europäischen Entwicklungen, die stärker auf dynamische Luftraumsegmente setzen.

3. Förderung des Luftsports

Der Segelflug ist eine zentrale Säule der allgemeinen Luftfahrt. Die neuen Regelungen stärken seine Zukunftsfähigkeit.

4. Entlastung der Flugsicherung

Klares Regelwerk bedeutet weniger spontane Koordination und weniger potenzielle Luftraumverletzungen.

Inkrafttreten und weitere Schritte

Die Regelung tritt am 27. November 2025 in Kraft. Gleichzeitig wird das bisherige NfL 2025-1-3645 aufgehoben.

Bis dahin werden:

  • die Segelflugsektoren im AIP und in NfL veröffentlicht
  • ICAO-Karten aktualisiert
  • Flugschulen und Vereine ihre Einweisungen anpassen
  • die DFS interne Verfahren für IFR-Routenoptimierung implementieren

Fazit

Mit der Festlegung neuer Segelflugsektoren in den Lufträumen C und D vollzieht Deutschland einen wichtigen Schritt in Richtung eines flexibleren und moderneren Luftraumsystems. Der Segelflug erhält neue Freiräume in Höhen, die zuvor kaum nutzbar waren, und die Flugsicherung profitiert von klaren Strukturen und Entlastung.

Die Maßnahme stärkt den Luftsport und schafft gleichzeitig mehr Sicherheit im gemischten Luftraumbetrieb – ein Beispiel für gelungene Modernisierung der allgemeinen Luftfahrt.


Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)

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