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NFL 2025-1-3608 – Militärübung führt zu temporären Flugbeschränkungen in Norddeutschland

Zuletzt aktualisiert am 14. September 2025
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat für Anfang November 2025 mehrere zeitlich und räumlich begrenzte Flugbeschränkungs- und Gefahrengebiete im nördlichen und östlichen Luftraum Deutschlands bekanntgegeben. Hintergrund ist eine groß angelegte militärische Übung der Bundeswehr. Betroffen sind sowohl das Fluginformationsgebiet Bremen als auch Teile des oberen Luftraums im Bereich Karlsruhe/Rhein. Der Artikel fasst die Details zusammen, erläutert die Auswirkungen auf die Allgemeine Luftfahrt und gibt Hinweise für Piloten, wie sie sich auf die Änderungen einstellen können.

Hintergrund und Zweck der Flugbeschränkungen

Militärische Übungen erfordern oft großflächige Luftraumsperrungen, um Manöver mit Jets, Transportflugzeugen und unbemannten Systemen sicher durchführen zu können. Solche Übungen finden regelmäßig statt, werden jedoch meist frühzeitig angekündigt, um den zivilen Luftverkehr so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Für den Zeitraum vom 3. bis 13. November 2025 wurden nun neue Beschränkungsgebiete veröffentlicht.

Während der Aktivierungszeiten sind in den betroffenen Lufträumen alle Flüge untersagt, die nicht unmittelbar an der Übung teilnehmen. Ausnahmen gelten für staatliche Flüge, Rettungs- und Polizeieinsätze sowie für IFR-Flüge nach vorheriger Freigabe durch die Flugsicherung.

Zeitliche und räumliche Ausdehnung

Die Gebiete werden an folgenden Tagen aktiviert:

  • 3. bis 7. November 2025
  • 10. bis 13. November 2025
    jeweils zwischen 09:30 und 12:30 Uhr UTC

Betroffen sind verschiedene Sektoren mit Höhenbegrenzungen zwischen FL060 (ca. 1.800 m) und FL280 (ca. 8.500 m). Die genauen Koordinaten wurden von der DFS veröffentlicht und können in den aktuellen Nachrichten für Luftfahrer (NfL) sowie in gängigen Flugvorbereitungs-Tools eingesehen werden.

Auswirkungen auf die Allgemeine Luftfahrt

Für Privat- und Geschäftsflieger bedeutet dies eine sorgfältige Flugvorbereitung:

  • Routenplanung: IFR- und VFR-Flüge müssen gegebenenfalls umgeleitet werden.
  • Zeitanpassungen: Starts und Anflüge in den betroffenen Gebieten sollten außerhalb der Aktivierungszeiten geplant werden.
  • Sprechfunkkontakt: Für IFR-Durchflüge ist eine Freigabe der zuständigen Flugsicherungsstelle zwingend erforderlich.

Piloten von Segel- oder Ultraleichtflugzeugen sowie Drohnenbetreiber müssen die Sperrungen strikt beachten, da militärische Übungsflüge oft mit hohen Geschwindigkeiten und komplexen Manövern verbunden sind.

Empfehlungen für Piloten

Die DFS und der Deutsche Wetterdienst stellen aktuelle Luftraumdaten in ihren digitalen Diensten bereit. Piloten sollten vor jedem Flug:

  • die tagesaktuellen NfL und NOTAMs prüfen,
  • bei Bedarf über Funk eine Freigabe einholen,
  • alternative Strecken einplanen, falls sich die Übungszeiten kurzfristig ändern.

Flugschulen und Vereine werden gebeten, ihre Mitglieder über die Einschränkungen zu informieren, um Luftraumverletzungen zu vermeiden.

Fazit

Die vorübergehenden Luftraumbeschränkungen sind ein notwendiger Schritt, um militärische Übungen sicher und effizient durchzuführen. Für die Allgemeine Luftfahrt bedeutet dies vor allem eine vorausschauende Planung und zeitgerechte Information. Wer sich sorgfältig vorbereitet und die offiziellen Veröffentlichungen beachtet, kann auch während der Aktivierungszeiten sicher fliegen.


Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)

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