Hintergrund der Maßnahme
Flugbeschränkungsgebiete, im internationalen Sprachgebrauch als „ED-R“ bezeichnet („Restricted Area“), dienen dem Schutz der zivilen Luftfahrt vor Gefahren durch militärische Übungen, technische Erprobungen oder sicherheitskritische Bodenanlagen. Sie sind ein wichtiger Bestandteil des deutschen Luftraummanagements und werden regelmäßig angepasst.
Die nun veröffentlichte Regelung führt eine Reihe neuer bzw. angepasster Gebiete ein und schafft damit mehr Transparenz und Sicherheit für den Luftverkehr. Besonders hervorzuheben ist, dass für IFR-Flüge (Instrumentenflugregeln) in den meisten Fällen Ausnahmen bestehen, da diese durch die Flugsicherung unmittelbar geführt und überwacht werden.
Allgemeine Regelungen für ED-R-Gebiete
Die Durchfliegung von Gebieten mit Flugbeschränkungen ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, besondere Bedingungen sind erfüllt. Dazu gehören etwa:
- eine ausdrückliche Genehmigung durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF),
- eine Freigabe der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle,
- eine Genehmigung durch den militärischen Nutzer des Gebietes,
- oder eine vorherige Absprache bei Rettungsflügen.
Zudem kann die DFS kurzfristige Änderungen, etwa die Reduzierung der Wirksamkeit oder eine Anpassung der Höhenstaffelung, per NOTAM bekannt geben. Für Piloten bedeutet das, dass vor jedem Flug ein aktuelles Briefing zwingend erforderlich ist.
Neue und angepasste Gebiete im Überblick
ED-R 1 (Garching)
- Radius: 0,8 sm um den Punkt 48°16’07‘‘N / 11°40’28‘‘O
- Vertikal: GND bis 3600 ft MSL
- Zeitliche Wirksamkeit: 24 h täglich
- Besonderheit: IFR-Flüge ausgenommen
ED-R 3 (Geesthacht/Krümmel)
- Radius: 1,1 sm um den Punkt 53°24’25‘‘N / 10°25’10‘‘O
- Vertikal: GND bis 2200 ft MSL
- Wirksamkeit: 24 h täglich
- IFR-Flüge ausgenommen
ED-R 4 (Wannsee, Berlin)
- Begrenzung: Sektor mit ca. 2 sm Radius südwestlich Berlins
- Vertikal: GND bis 2200 ft MSL
- Wirksamkeit: 24 h täglich
- IFR-Flüge ausgenommen
ED-R 5 (Biblis)
- Radius: 0,8 sm um den Punkt 49°42’34‘‘N / 08°24’56‘‘O
- Vertikal: GND bis 2300 ft MSL
- Wirksamkeit: 24 h täglich
- IFR-Flüge ausgenommen
ED-R 6 (Brokdorf)
- Radius: 0,8 sm um den Punkt 53°51’08‘‘N / 09°20’42‘‘O
- Vertikal: GND bis 2000 ft MSL
- Wirksamkeit: 24 h täglich
- IFR-Flüge ausgenommen
ED-R 7 (Brunsbüttel)
- Radius: 0,8 sm um den Punkt 53°53’33‘‘N / 09°12’11‘‘O
- Vertikal: GND bis 2000 ft MSL
- Wirksamkeit: 24 h täglich
- IFR-Flüge ausgenommen
ED-R 8 (Emsland)
- Radius: 0,8 sm um den Punkt 52°28’19‘‘N / 07°19’16‘‘O
- Vertikal: GND bis 2100 ft MSL
- Wirksamkeit: 24 h täglich
- IFR-Flüge ausgenommen
ED-R 10 (Todendorf-Putlos)
- Umfangreiches militärisches Übungsgebiet an der Ostseeküste
- Mehrere Sektoren mit unterschiedlichen Höhenbegrenzungen
- Teilweise bis 40.000 ft MSL aktiv
- Zeitliche Wirksamkeit: Montag 07:00 UTC bis Samstag 14:00 UTC (außer an Feiertagen)
- Bei Bedarf wird die obere Begrenzung einzelner Sektoren kurzfristig auf 40.000 ft angehoben, erkennbar durch NOTAMs
Praktische Auswirkungen für die allgemeine Luftfahrt
Für die meisten kleineren ED-R-Gebiete bedeutet die neue Regelung, dass VFR-Piloten in Bodennähe verstärkt aufpassen müssen. Insbesondere Segelflug- und Ultraleichtpiloten in Norddeutschland (Brunsbüttel, Brokdorf, Emsland) sowie im Rhein-Main-Gebiet (Biblis, Garching) müssen ihre Flugvorbereitung anpassen.
Das große Sperrgebiet Todendorf-Putlos betrifft vor allem die Ostseeküste. Hier sind umfangreiche militärische Schießübungen vorgesehen. Durch die Höhenstaffelung bis 40.000 Fuß ist dieses Gebiet auch für IFR-Linienflüge relevant, die in Koordination mit der Flugsicherung umgeleitet werden.
Bedeutung im internationalen Kontext
Die Einrichtung solcher Gebiete entspricht internationalen Standards. Viele Staaten unterhalten vergleichbare Restricted Areas, insbesondere im Umfeld von Kernkraftwerken, Rüstungsbetrieben und militärischen Übungsplätzen. Mit der neuen Regelung setzt Deutschland auf mehr Klarheit und bundeseinheitliche Vorgaben.
Fazit
Mit den neuen ED-R-Gebieten, die ab Oktober 2025 in Kraft treten, schafft das Bundesministerium für Verkehr mehr Sicherheit für die zivile Luftfahrt. Piloten müssen sich jedoch auf zusätzliche Einschränkungen und sorgfältige Flugplanung einstellen. Besonders für die allgemeine Luftfahrt ist es entscheidend, die tagesaktuellen NOTAMs und den Status der Restricted Areas konsequent in die Flugvorbereitung einzubeziehen.
Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)