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NFL 2025-1-3581 – Militärische Übung führt zu temporären Flugbeschränkungen im Raum Ramstein

Zuletzt aktualisiert am 30. August 2025
Vom 2. bis 5. September 2025 wird im südwestdeutschen Luftraum um Ramstein eine militärische Übung durchgeführt. Das Bundesministerium für Verkehr hat hierfür eine zeitlich und räumlich begrenzte Flugbeschränkungszone festgelegt. Betroffen sind zivile Luftfahrzeuge ebenso wie unbemannte Systeme. Ausnahmen gelten lediglich für Staats- und Einsatzflüge. Für die allgemeine Luftfahrt bedeutet dies, dass Piloten ihre Flugvorbereitung in diesen Tagen sorgfältig anpassen müssen.

Hintergrund der Maßnahme

Militärische Übungen erfordern regelmäßig spezielle Luftraumregelungen, um Konflikte zwischen militärischem und zivilem Luftverkehr auszuschließen. In Deutschland werden solche Gebiete als ED-R („Restricted Area“) bezeichnet und jeweils für den konkreten Zweck zeitlich befristet aktiviert.

Für Anfang September hat das Bundesministerium für Verkehr die ED-R „Ramstein“ eingerichtet. Sie dient dem Schutz militärischer Flüge und Manöver in unmittelbarer Nähe des NATO-Stützpunktes Ramstein, der traditionell eine zentrale Rolle bei multinationalen Übungen spielt.

Geografische Ausdehnung und Höhenstaffelung

Die seitliche Begrenzung des Gebietes umfasst einen Bereich rund um Ramstein in Rheinland-Pfalz. Das Polygon, das durch geografische Koordinaten definiert ist, erstreckt sich über mehrere Kilometer im Umkreis des Luftwaffenstützpunktes.

Die vertikale Begrenzung reicht vom Boden (GND) bis zu einer Höhe von 3.600 Fuß über Normalnull. Damit wird gezielt der untere Luftraum geschützt, in dem sowohl militärische Hubschrauberbewegungen als auch tieffliegende Trainingsmissionen durchgeführt werden können.

Zeitliche Aktivierung

Die Flugbeschränkung gilt vom 2. bis 5. September 2025. Aktivierungszeiten sind täglich in mehreren Blöcken vorgesehen:

  • 08:00 bis 10:00 UTC
  • 12:00 bis 15:00 UTC
  • 16:00 bis 18:00 UTC
  • 19:00 bis 21:00 UTC

Damit gibt es pro Tag vier Zeitfenster, in denen der Luftraum ausschließlich für die Übung reserviert ist. Außerhalb dieser Zeiten ist die Zone für den zivilen Verkehr wieder freigegeben.

Auswirkungen auf den zivilen Luftverkehr

Während der Aktivierungszeiten sind sämtliche Flüge von nicht beteiligten Luftfahrzeugen verboten. Dies umfasst:

  • Motorflugzeuge und Segelflugzeuge
  • Ultraleichtflugzeuge
  • Hubschrauber
  • Drohnen und Flugmodelle

Erlaubt bleiben lediglich:

  • Flüge der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte
  • Staatsluftfahrzeuge
  • Polizeiflüge
  • Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutz
  • Ambulanzflüge

Für zivile Piloten bedeutet dies, dass Ausweichrouten geplant oder die Flugzeiten angepasst werden müssen. Drohnenpiloten und Modellflugvereine im Raum Ramstein sollten sich ebenfalls strikt an die Vorgaben halten.

Bedeutung für die allgemeine Luftfahrt

Die DFS empfiehlt allen Piloten, vor jedem Flug eine Flugberatung einzuholen und die tagesaktuellen NOTAMs sorgfältig zu prüfen. So lassen sich kurzfristige Sperrungen zuverlässig berücksichtigen.


Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)

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