Hintergrund der Maßnahme
Das Bundesministerium für Verkehr hat für den Zeitraum vom 15. bis zum 25. September 2025 im Fluginformationsgebiet München ein solches Gebiet eingerichtet. Es trägt die Bezeichnung ED-R „Grafenau“ (ED-R = „Restricted Area“) und betrifft eine Region im Osten Bayerns.
Geografische Ausdehnung und Höhenbegrenzung
Die seitlichen Grenzen des Gebiets verlaufen zwischen Koordinatenpunkten, die ein Polygon südöstlich von Nürnberg und östlich von Regensburg beschreiben. Damit ist vor allem der Luftraum über der Oberpfalz und dem Bayerischen Wald betroffen.
Die vertikale Begrenzung reicht vom Boden (GND) bis zu einer Höhe von 8.000 Fuß über Normalnull. Damit sind sowohl Sichtflieger im unteren Luftraum als auch IFR-Flüge in mittleren Höhen von den Einschränkungen betroffen.
Zeitliche Wirksamkeit
Die Flugbeschränkungen gelten nicht dauerhaft, sondern nur zu bestimmten Zeitfenstern im September 2025. Konkret betroffen sind acht Tage, an denen jeweils Zeiträume zwischen 06:00 UTC und 20:00 UTC gesperrt sind.
Die längsten Einschränkungen dauern bis zu neun Stunden am Stück. An einzelnen Tagen endet die Sperrung schon um 11:00 UTC, an anderen reicht sie bis in die Abendstunden. Piloten müssen daher ihre Flugplanung sorgfältig anpassen und die aktuellen NOTAMs beachten.
Art der Flugbeschränkungen
Während der Aktivierungszeiten ist der gesamte zivile Luftverkehr innerhalb des Gebiets untersagt. Dies betrifft sowohl:
- Motor- und Segelflugzeuge
- Ultraleichtflugzeuge
- Hubschrauber
- Drohnen und Flugmodelle
Ausnahmen bestehen nur für:
- Luftfahrzeuge im Auftrag der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte
- Staatsluftfahrzeuge
- Polizeiflüge
- Rettungs- und Katastrophenschutzeinsätze
- Ambulanzflüge
Piloten, die eine Ausnahmegenehmigung oder eine Durchfluggenehmigung benötigen, können diese nach vorheriger Abstimmung per Funk bei der zuständigen Flugsicherungskontrollstelle einholen.
Bedeutung für die allgemeine Luftfahrt
Für die allgemeine Luftfahrt in Süddeutschland bedeutet die temporäre ED-R eine deutliche Einschränkung. Betroffen sind insbesondere Freizeitflieger, Segelflugvereine und Flugschulen in der Region. Gerade in der Spätsommerzeit ist dort bei gutem Wetter reges Flugaufkommen üblich.
Um Planungsunsicherheiten zu vermeiden, empfiehlt die DFS (Deutsche Flugsicherung) allen Piloten, vor dem Abflug die aktuellen Luftraumstatusmeldungen (AUP/UUP) zu prüfen und sich über die tagesaktuelle Aktivierung zu informieren.
Einordnung im internationalen Kontext
Deutschland ist aufgrund seiner geografischen Lage und der NATO-Mitgliedschaft regelmäßig Schauplatz militärischer Übungen. Vergleichbare Luftraumbeschränkungen gibt es auch in anderen europäischen Staaten, etwa in Frankreich, Polen oder Italien. Für die zivile Luftfahrt stellen sie einen Routineeingriff dar, der zwar kurzfristige Einschränkungen bringt, aber ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet.
Fazit
Die Einrichtung der temporären Flugbeschränkung ED-R „Grafenau“ im September 2025 zeigt einmal mehr, wie wichtig die Koordination zwischen ziviler und militärischer Luftfahrt ist. Für Piloten der allgemeinen Luftfahrt bedeutet dies, ihre Routen flexibel zu planen und kurzfristige Sperrungen zu berücksichtigen.
Wer rechtzeitig NOTAMs studiert, Flugberatungen nutzt und sich über die Aktivierungszeiten informiert, kann Einschränkungen sicher umfliegen – und vermeidet das Risiko rechtlicher Konsequenzen.
Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)