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NFL 2025-1-3579 – Neue Brandschutz- und Rettungsstandards für Flugplätze in Schleswig-Holstein

Zuletzt aktualisiert am 30. August 2025
Die Luftfahrtbehörde Schleswig-Holstein hat am 7. August 2025 eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Flugplätzen regelt. Grundlage sind die bundesweit einheitlichen „Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder“ aus dem Jahr 2023. Ziel ist es, den Brandschutz und die Rettungskapazitäten an Verkehrslandeplätzen, Sonderlandeplätzen und Segelfluggeländen zu harmonisieren und an internationale Standards der ICAO anzugleichen. Dies betrifft vor allem kleinere Flugplätze, an denen bislang unterschiedliche Regelungen galten.

Hintergrund der neuen Regelung

Seit April 2023 gelten in Deutschland einheitliche Grundsätze für das Feuerlösch- und Rettungswesen auf Flugplätzen, die gemeinsam von Bund und Ländern erarbeitet wurden. Sie orientieren sich an internationalen ICAO-Vorgaben, die Mindeststandards für die Vorhaltung von Löschfahrzeugen, Rettungsausrüstung und Einsatzzeiten festlegen. Während große internationale Flughäfen diese Anforderungen schon seit Jahren erfüllen, bestanden bei kleineren Flugplätzen bisher teils erhebliche Unterschiede in den Genehmigungen und Auflagen.

Mit der jetzt veröffentlichten Allgemeinverfügung passt Schleswig-Holstein als eines der ersten Bundesländer die bestehenden Flugplatzgenehmigungen einheitlich an diese Standards an. Alle bisherigen Verweise auf ältere Richtlinien oder Nachrichten für Luftfahrer (NfL) verlieren damit ihre Gültigkeit.

Geltungsbereich

Die neuen Vorgaben gelten für:

  • Verkehrslandeplätze und Sonderlandeplätze nach § 49 LuftVZO
  • Segelfluggelände nach § 54 Abs. 2 LuftVZO
  • Alle Flugplätze, die nicht unter die europäische Verordnung (EU) 139/2014 fallen, also vor allem kleinere Plätze außerhalb des internationalen Linien- und Charterverkehrs.

Damit sind insbesondere die zahlreichen Segelfluggelände sowie kleinere Flugplätze in Schleswig-Holstein betroffen, an denen überwiegend die allgemeine Luftfahrt stattfindet.

Ziele der Vereinheitlichung

Die Luftfahrtbehörde verfolgt mit der Umsetzung drei zentrale Ziele:

  1. Einheitliches Sicherheitsniveau: Unabhängig von Größe und Lage des Platzes sollen überall vergleichbare Mindeststandards gelten. Dies betrifft insbesondere die Vorhaltung geeigneter Löschfahrzeuge, geschultes Personal und definierte Einsatzzeiten im Ernstfall.
  2. Klare Zuständigkeiten: Flugplatzbetreiber sind verpflichtet, jederzeit einen ordnungsgemäßen Betrieb sicherzustellen. Dazu gehört auch, im Falle eines Luftfahrzeugunfalls schnelle Hilfe zu leisten.
  3. Rechtsklarheit: Frühere Bescheide enthielten teils widersprüchliche Regelungen oder Verweise auf alte Vorgaben. Diese werden durch die neuen Grundsätze ersetzt, sodass für Betreiber wie auch für Kontrollinstanzen eine klare Rechtslage entsteht.

Praktische Auswirkungen auf Flugplätze

Für größere Flughäfen ändert sich durch die Verfügung kaum etwas, da sie bereits nach ICAO-Maßstäben arbeiten. Für kleinere Plätze – etwa Segelfluggelände oder Sonderlandeplätze – bedeutet die Anpassung jedoch zusätzlichen organisatorischen Aufwand.

So müssen Betreiber künftig sicherstellen, dass:

  • Brandschutzfahrzeuge mit ausreichender Löschmittelkapazität verfügbar sind,
  • Einsatzkräfte regelmäßig geschult werden,
  • Alarm- und Einsatzpläne vorliegen und regelmäßig überprüft werden,
  • die Einsatzzeiten so bemessen sind, dass ein Eingreifen innerhalb weniger Minuten nach einem Unfall möglich ist.

Dabei gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit: Die Vorgaben orientieren sich am Verkehrsaufkommen und den örtlichen Gegebenheiten. So können Plätze mit hohem Verkehrsaufkommen oder besonderen Risiken strengere Auflagen erhalten, während für sehr kleine Plätze mit reduziertem Flugbetrieb nur die Mindeststandards anzuwenden sind.

Bedeutung für die allgemeine Luftfahrt

Für Piloten in der allgemeinen Luftfahrt bringen die neuen Regelungen eine erhöhte Sicherheit. Gerade auf kleineren Plätzen war die Ausstattung für Notfälle bislang sehr unterschiedlich. Mit der Vereinheitlichung ist sichergestellt, dass im Ernstfall schnelle und angemessene Hilfe verfügbar ist – unabhängig davon, ob es sich um einen Sportflieger, ein Segelflugzeug oder ein Geschäftsreiseflugzeug handelt.

Gleichzeitig steigt aber auch der Aufwand für die Betreiber kleiner Flugplätze, die nun stärker in Personal, Ausrüstung und Ausbildung investieren müssen. Das könnte mittelfristig für manche Segelfluggelände oder kleine Vereine eine finanzielle Belastung darstellen.

Internationale Einordnung

Die Harmonisierung folgt einem weltweiten Trend: Die ICAO schreibt für alle Mitgliedsstaaten Mindestanforderungen im Brandschutz und Rettungswesen vor. Viele europäische Länder haben diese Vorgaben bereits umgesetzt. Mit der aktuellen Verfügung sorgt Schleswig-Holstein dafür, dass auch kleinere Plätze die internationale Vergleichbarkeit erreichen.


Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)

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