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NFL 2024-1-3234 – Vorübergehende Flugbeschränkungen anlässlich eines Staatsbesuchs in Berlin: „ED-R Humboldt“

Zuletzt aktualisiert am 8. Oktober 2024
Am 4. Oktober 2024 gab das Bundesministerium für Digitales und Verkehr eine offizielle Bekanntmachung heraus, die anlässlich eines Staatsbesuchs in Berlin vorübergehende Flugbeschränkungen im Fluginformationsgebiet Bremen festlegt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Sicherheit des Staatsgasts während des Besuchs zu gewährleisten. Die Flugbeschränkungen werden in einem Gebiet mit der Bezeichnung „ED-R Humboldt“ wirksam und betreffen sowohl bemannte als auch unbemannte Luftfahrtsysteme.

Details zur Flugbeschränkung „ED-R Humboldt“

Die Flugbeschränkungen gelten im Zeitraum vom 10. Oktober 2024, 10:00 Uhr UTC bis zum 13. Oktober 2024, 22:00 Uhr UTC. Betroffen ist ein Gebiet mit einem Radius von 30 nautischen Meilen (NM) um den Punkt 52° 31′ 34″ N, 013° 22′ 20″ O (ungefähr im Zentrum Berlins). Die vertikale Begrenzung reicht von der Bodenhöhe (GND) bis FL100 (Flughöhe von ca. 10.000 Fuß).

Ausnahmen und Regelungen

In dem beschriebenen Flugbeschränkungsgebiet sind sämtliche Flüge untersagt, einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, die Flüge im Zusammenhang mit Sicherheits- und Rettungsmaßnahmen zulassen. Ausgenommen von der Beschränkung sind unter anderem:

  • Einsatzflüge der Bundespolizei, der Länderpolizeien und der Bundeswehr.
  • Staatsluftfahrzeuge und Flüge, die im direkten Bezug zum Staatsbesuch stehen.
  • Ambulanz- und Rettungsflüge sowie Katastrophenschutzeinsätze.
  • Flüge nach Instrumentenflugregeln (IFR), die die ICAO-Standards erfüllen und eine spezielle Genehmigung der Polizei erhalten haben.

Unbemannte Luftfahrtsysteme (z. B. Drohnen) dürfen in einem Umkreis von mehr als 10 NM um den zentralen Punkt betrieben werden, jedoch nur unter Einhaltung der maximalen Flughöhe von 120 Metern über dem Boden und den Regelungen der Luftverkehrsordnung (§21h LuftVO).

Sicherheit und Kontrolle

Alle Flüge, die eine Ausnahmegenehmigung erhalten, sind verpflichtet, während des Fluges eine dauerhafte Funkverbindung auf der Frequenz 135,600 MHz („Police Info“) aufrechtzuerhalten. Zudem müssen sie vor dem Flug bei der Landespolizei Berlin angemeldet und von dieser genehmigt werden. Allgemeine Durchfluggenehmigungen werden während dieser Zeit nicht erteilt.

Die Landespolizei Berlin ist verantwortlich für Änderungen der Beschränkungen, insbesondere wenn sich die zeitliche Wirksamkeit oder die vertikale Ausdehnung des Gebiets ändert. Aktuelle Informationen können über den Fluginformationsdienst Langen auf der Frequenz 132,650 MHz abgerufen werden.


Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)

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