Ab dem 21. September 2024 wird eine spezielle Zone mit Funkkommunikations- und Transponderpflicht, bekannt als Radio and Transponder Mandatory Zone (RMZ/TMZ), eingerichtet. Diese Maßnahme dient der Erhöhung der Flugsicherheit während des stark frequentierten Zeitraums des Oktoberfestes, einer Veranstaltung, die jedes Jahr Millionen von Besuchern anzieht und einen erhöhten Luftverkehr mit sich bringt.
Ausdehnung und Wirksamkeit der RMZ/TMZ München
Die vorübergehende RMZ/TMZ München umfasst einen Luftraum mit einem Radius von 9 nautischen Meilen um den Koordinatenpunkt 48°07’59“ N und 11°33’53“ O, was dem Zentrum Münchens entspricht. Vertikal erstreckt sich diese Zone vom Boden bis zur Untergrenze des darüberliegenden Luftraums C, welcher in München beginnt. Diese Maßnahme tritt täglich von 06:00 Uhr UTC bis 23:30 Uhr UTC in Kraft und bleibt bis zum 6. Oktober 2024 aktiv.
Ausnahmen und Abgrenzungen
Es gibt spezifische Ausnahmen von dieser Regelung, die bestimmte Lufträume und Operationen betreffen:
- Ausgenommene Lufträume: Die Kontrollzonen (Luftraum D) der Flughäfen München (EDDM) und Oberpfaffenhofen (EDMO), das bereits bestehende Flugbeschränkungsgebiet „ED-R München“ sowie die RMZ Oberschleißheim sind von der temporären RMZ/TMZ ausgenommen.
- Ausnahmen für bestimmte Flüge: Flüge der Polizei, Rettungs- und Katastrophenschutzeinsätze sowie Ambulanzflüge sind von der Regelung ausgenommen, ebenso wie der Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) bis zu einer Höhe von 120 Metern über Grund.
Betriebsregeln in der RMZ/TMZ
Luftfahrzeuge, die nach Sichtflugregeln (VFR) in diesem Bereich operieren, müssen auf der Frequenz 135,600 MHz („Police Info“) funken und den Transpondercode A6375 unaufgefordert senden. Vor dem Einflug in die RMZ/TMZ ist eine Erstmeldung erforderlich, die folgende Informationen enthalten muss:
- Kennung der gerufenen Bodenstation,
- Rufzeichen und Typ des Luftfahrzeugs,
- Aktueller Standort, Flughöhe und Flugabsicht.
Während des gesamten Aufenthalts in der Zone ist eine dauerhafte Hörbereitschaft aufrechtzuerhalten. Auch beim Ausflug aus der RMZ/TMZ muss eine Meldung abgegeben werden. Sollte es zu keiner Antwort von der Bodenstation kommen, darf der Flug dennoch fortgesetzt werden, solange die Hörbereitschaft aufrechterhalten bleibt.
Hintergrund der Maßnahme
Die temporäre Einrichtung der RMZ/TMZ während des Oktoberfestes ist eine sicherheitsrelevante Maßnahme, die in enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Flugsicherung und den örtlichen Sicherheitsbehörden geplant wurde. Während des Oktoberfestes kommt es regelmäßig zu einem erhöhten Aufkommen an Luftfahrzeugen in und um München, einschließlich privater Flugzeuge, Helikopter und Drohnen. Die Einführung der RMZ/TMZ sorgt dafür, dass alle Flugbewegungen in der Region überwacht werden können und die Kommunikation zwischen den Luftfahrzeugen und den zuständigen Behörden reibungslos funktioniert.
Die Sicherstellung einer effizienten und sicheren Luftverkehrskontrolle ist besonders in der Nähe großer Menschenansammlungen von entscheidender Bedeutung. Diese Maßnahme trägt dazu bei, potenzielle Gefahren zu minimieren und den ungestörten Ablauf des Luftverkehrs während der Festzeit zu gewährleisten.
Abschließend lässt sich sagen, dass die temporäre RMZ/TMZ eine essentielle Sicherheitsmaßnahme ist, die dazu beiträgt, die Luftsicherheit während des Oktoberfestes 2024 zu gewährleisten. Piloten und Drohnenbetreiber sollten sich dieser Regelungen bewusst sein und ihre Flugpläne entsprechend anpassen, um Verstöße zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)