Diese temporären Maßnahmen, die während der Vorbereitungsphase vom 3. bis 4. Juni und der eigentlichen Messe vom 5. bis 9. Juni gelten, betreffen den Luftraum der Klasse C unterhalb von FL100 sowie den Flughafen Berlin Brandenburg (EDDB).
Details der Sonderregelungen
1. Allgemeine Verfahren und Einschränkungen
- IFR/VFR-Wechselverfahren: Innerhalb des Luftraums der Klasse C Berlin werden grundsätzlich keine IFR/VFR und VFR/IFR-Wechselverfahren akzeptiert, es sei denn, sie werden explizit durch die Flugverkehrskontrolle freigegeben.
- Durchflugfreigaben: Generell werden keine Durchflugfreigaben für die Kontrollzone (CTR) Berlin erteilt, außer in Ausnahmefällen, wenn es die Verkehrslage zulässt.
- Arbeitsflüge und besondere Nutzung: Flüge, die eine Flugverkehrskontrollfreigabe benötigen (z.B. Vermessungsflüge), sind in diesem Bereich grundsätzlich nicht möglich. Dies gilt auch für Vorhaben zur besonderen Nutzung des kontrollierten Luftraumes, selbst wenn zuvor langfristige Zustimmungen erteilt wurden.
2. An- und Abflugregelungen am Flughafen Berlin Brandenburg
- VFR-Flüge für leichte Luftfahrzeuge: Führer von Luftfahrzeugen mit einer höchstzulässigen Startmasse bis zu 2 Tonnen werden gebeten, nach VFR zu fliegen, um einen kontinuierlichen Verkehrsfluss zu erzielen.
- Eingeschränkte Verkehrsinformationen: Aufgrund der erwarteten hohen Verkehrsdichte kann die Flugplatzkontrollstelle nur in begrenztem Umfang Verkehrsinformationen übermitteln.
3. Empfehlungen für VFR-Verkehr
- Ausweichflugplatz: VFR-Verkehr wird empfohlen, den Verkehrslandeplatz Schönhagen (EDAZ) zu nutzen.
- Umfliegung des Luftraumes: OAT-Flügen (Operational Air Traffic) wird dringend empfohlen, den betreffenden Luftraum westlich zu umfliegen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Bedeutung dieser Regelungen
Diese Sonderregelungen sollen dazu beitragen, die Sicherheit und Effizienz des Luftverkehrs während der hochfrequentierten Veranstaltungsperiode zu gewährleisten. Durch die Einführung dieser vorübergehenden Beschränkungen und Prozeduren stellt die DFS sicher, dass trotz des erhöhten Luftverkehrsaufkommens alle Flugoperationen reibungslos und sicher ablaufen.
Die DFS rät allen Luftfahrtakteuren, sich entsprechend auf diese Änderungen vorzubereiten und die Kommunikationskanäle mit der Flugverkehrskontrolle offen zu halten, um etwaige Unklarheiten oder operative Anforderungen zeitnah klären zu können. Diese präventiven Maßnahmen sind entscheidend, um sowohl die Sicherheit im Luftraum zu garantieren als auch den reibungslosen Ablauf der ILA 2024 zu unterstützen.
Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)
