Pilot-Hub News

NFL 2024-1-3106 – Neue Regelungen für den Flugbetrieb ohne Betriebsleitung in Deutschland

Zuletzt aktualisiert am 5. Mai 2024
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat am 30. April 2024 neue Grundsätze für den Flugbetrieb auf Landeplätzen und Segelfluggeländen ohne Flugverkehrsdienste herausgegeben.

Ein besonderer Fokus dieser Richtlinien liegt auf den Prozeduren und Anforderungen für den Flugbetrieb ohne eine fest etablierte Betriebsleitung, eine Maßnahme, die darauf abzielt, die Flexibilität kleiner Flugplätze zu erhöhen, ohne die Sicherheit zu kompromittieren.

Hintergrund der Regelung

In Deutschland gibt es zahlreiche kleinere Flugplätze, die außerhalb der regulären Dienstzeiten oder ganz ohne ständige Flugverkehrsdienste operieren. Diese Flexibilität ist besonders für regionale und lokale Flugaktivitäten von Bedeutung, erfordert jedoch klare Richtlinien, um Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.

Kernpunkte der neuen Grundsätze

Die Grundsätze definieren, wie Flugplätze ohne permanente Betriebsleitung betrieben werden können, insbesondere während Zeiten oder unter Bedingungen, die keinen kontinuierlichen Betriebsleiter erfordern. Zu den Hauptelementen der Richtlinie gehören:

  1. Sicherstellung des betriebssicheren Zustands: Auch ohne Betriebsleitung müssen Flugplatzbetreiber den sicheren Zustand des Flugplatzes gewährleisten. Dies umfasst die Instandhaltung der Start- und Landebahnen, die Funktionsfähigkeit der Navigations- und Sicherheitseinrichtungen sowie die Durchführung regelmäßiger Sicherheitsüberprüfungen.
  2. Kommunikation und Informationen: Flugplatzbetreiber sind verpflichtet, wichtige Informationen über Betriebszeiten, besondere Betriebsbedingungen und lokale Vorschriften den Nutzern des Flugplatzes zugänglich zu machen. Dies beinhaltet oft Regelungen, die per PPR (Prior Permission Required) festgelegt sind, und die Kommunikation erfolgt häufig digital oder über Aushänge am Flugplatz.
  3. Notfall- und Rettungsmaßnahmen: In Abwesenheit einer Betriebsleitung müssen klare Verfahren für Notfälle implementiert sein. Dazu zählen die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Rettungsausrüstungen und die Einweisung des Personals in Notfallprozeduren.
  4. Anforderungen an die Flugplatznutzung: Die Nutzer müssen über spezielle Verfahren wie die Nutzung von Start- und Landebahnen, Rollverfahren und das Abstellen von Luftfahrzeugen informiert werden. Auch die Regeln für den grenzpolizeilichen und zollrechtlichen Bereich müssen klar definiert sein.

Die NFL gibt es hier: NfL_2024-1-3106_Betriebsleitung.pdf (daec.de)


Quellverweise:
NFL

Noch kein Mitglied? Jetzt registrieren: