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NFL 2024-1-3105 – Bekanntmachung über die besonderen Voraussetzungen für die Erteilung vonFlugverkehrskontrollfreigaben für die Durchführung von Sichtabflügen nach Instrumentenflugregeln

Zuletzt aktualisiert am 5. Mai 2024
Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hat neue Vorschriften für die Durchführung von Sichtabflügen nach Instrumentenflugregeln bekanntgegeben, die am Tag nach ihrer Veröffentlichung am 26. April 2024 in Kraft treten werden.

Diese Regelungen sind besonders relevant für die Flugverkehrsorganisation in Deutschland und beeinflussen verschiedene Flughäfen und ihre Betriebsabläufe.

Grundlage der Neuregelung

Die Regelung basiert auf den Paragraphen § 31 Absatz 2 und § 22 Absatz 1 Satz 1 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), die zuletzt im Juni 2021 aktualisiert wurden. Ziel ist es, spezifische Rahmenbedingungen für die Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben für Sichtabflüge zu schaffen, die von den standardisierten Instrumentenflugregeln (IFR) abweichen.

Definition und Voraussetzungen für Sichtabflüge

Sichtabflüge, auch Visual Departures genannt, ermöglichen es Piloten, unter Beibehaltung der Sicht zum Boden, von den vorgegebenen IFR-Abflugverfahren abzuweichen. Diese Flexibilität wird unter bestimmten Bedingungen gewährt:

  • Die Wetterbedingungen müssen ausreichend gut sein, insbesondere hinsichtlich der Hauptwolkenuntergrenze und der Bodensicht.
  • Die Durchführung ist nur tagsüber zulässig.
  • Der Pilot trägt die Verantwortung für die Vermeidung von Hindernissen bis zur Erreichung der festgelegten Flughöhe.

Besondere Bestimmungen an bestimmten Flughäfen

Die Regelung sieht vor, dass Sichtabflüge an bestimmten Flughäfen nur unter eingeschränkten Bedingungen durchgeführt werden dürfen. So sind zum Beispiel am Flughafen Berlin Brandenburg (EDDB) Sichtabflüge nur für bestimmte Flugzeugtypen und unter bestimmten meteorologischen Bedingungen zulässig. Ähnliche Einschränkungen gelten auch für andere Flughäfen wie Dresden, Dortmund und Düsseldorf, wo die Sichtabflüge auf bestimmte Flugzeugkategorien oder Betriebszeiten limitiert sind.

Implementierung und Überwachung

Die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) ist für die Implementierung und Überwachung dieser Vorschriften zuständig. Sie stellt sicher, dass alle betroffenen Parteien, einschließlich der Piloten und Flughafenbetreiber, rechtzeitig und umfassend über die neuen Anforderungen informiert werden. Zudem wird die DFS signifikante Wetterinformationen bereitstellen, um die Sicherheit während der Sichtabflüge zu gewährleisten.


Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)

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