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NFL 2024-1-3102 – Bekanntmachung über die vorübergehende Festlegung eines Gebietes mit Flugbeschränkungen anlässlich einer militärischen Übung – ED-R Fassberg 08.06.2024

Zuletzt aktualisiert am 5. Mai 2024
Neuigkeiten aus der allgemeinen Luftfahrt: Vorübergehende Festlegung eines Gebietes mit Flugbeschränkungen während einer militärischen Übung Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat gemäß § 17 Absatz 1 Satz 2 der Luftverkehrs-Ordnung in der Fassung vom 29. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1894) eine wichtige Bekanntmachung herausgegeben. Diese betrifft die vorübergehende Festlegung eines Gebietes mit Flugbeschränkungen im Rahmen einer militärischen Übung.

Das festgelegte Gebiet mit Flugbeschränkungen, genannt „ED-R Fassberg“, befindet sich im Fluginformationsgebiet Bremen. Es erstreckt sich seitlich von 530130N0095730E bis 524830N0095730E, dann weiter zu 524830N0102144E, von dort zu 530130N0102145E und schließlich zurück zu 530130N0095730E. Vertikal reicht das Gebiet von der Bodenhöhe bis FL100. Die zeitliche Wirksamkeit der Flugbeschränkungen erstreckt sich von 08.06.2024 0600 Uhr UTC bis 1500 Uhr UTC.

Gemäß den Flugbeschränkungen sind alle Flüge innerhalb des festgelegten Gebiets untersagt, mit Ausnahme der an der Übung beteiligten Luftfahrzeuge. Dies schließt auch den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen ein. Es gibt jedoch Ausnahmen für Staatsluftfahrzeuge, Polizeiflüge, Rettungs- und Katastrophenschutzeinsätze sowie Ambulanzflüge und Flüge nach Instrumentenflugregeln, sofern sie eine vorherige Genehmigung durch die zuständige Flugverkehrskontrollstelle erhalten haben. Anfragen zum Durchflug können über Sprechfunk gestellt werden.


Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)

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