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NFL 2024-1-3101 – Bekanntmachung über die vorübergehende Festlegung eines Gebietes mit Flugbeschränkungen anlässlich einer militärischen Übung – ED-R Herzberg 08.06.2024

Zuletzt aktualisiert am 5. Mai 2024
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat gemäß § 17 Absatz 1 Satz 2 der Luftverkehrs-Ordnung eine Bekanntmachung erlassen, die eine vorübergehende Festlegung von Flugbeschränkungen im Zusammenhang mit einer militärischen Übung ankündigt. Diese Maßnahme betrifft das Fluginformationsgebiet Bremen und ist unter dem Namen "ED-R Herzberg" bekannt.

Räumliche und zeitliche Ausdehnung: Die Flugbeschränkungen erstrecken sich seitlich von den Koordinaten 514931N0130021E bis 514833N0132744E, dann weiter zu 513756N0132646E, von dort zu 513846N0131143E, anschließend zu 513930N0125955E und schließlich zurück zu 514328N0125951E und 514328N0125952E. Vertikal reicht das Gebiet von der Bodenhöhe bis FL100. Die zeitliche Wirksamkeit ist von 08.06.2024 0600 Uhr UTC bis 1600 Uhr UTC festgelegt.

Art der Flugbeschränkungen: Innerhalb des festgelegten Gebiets sind alle Flüge, einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen, untersagt, mit Ausnahme der an der Übung beteiligten Luftfahrzeuge. Staatsluftfahrzeuge, Polizeiflüge, Rettungs- und Katastrophenschutzeinsätze sowie Ambulanzflüge und Flüge nach Instrumentenflugregeln sind von den Flugbeschränkungen ausgenommen, sofern sie eine vorherige Genehmigung durch die zuständige Flugverkehrskontrollstelle erhalten haben. Anfragen zum Durchflug können über Sprechfunk gestellt werden.


Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)

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