Pilot-Hub News

NFL 2024-1-3092 – Bekanntmachung über die vorübergehende Festlegung von Gebieten mit Flugbeschränkungen – ED-R Eckernförde 13.04.2024 – 12.04.2025

Zuletzt aktualisiert am 5. Mai 2024
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat gemäß § 17 Absatz 1 Satz 2 der Luftverkehrs-Ordnung vorübergehende Flugbeschränkungen im Fluginformationsgebiet Bremen bekannt gegeben. Diese Einschränkungen gelten für das Gebiet "ED-R Eckernförde" und sind entscheidend für die Sicherheit des Luftraums während des angegebenen Zeitraums.

1. Räumliche Ausdehnung und zeitliche Wirksamkeit: Die Flugbeschränkungen umfassen einen Radius von 0,5 NM um den Bezugspunkt mit den Koordinaten 54°28’27“N und 009°51’44“E. Die vertikale Begrenzung reicht von der Bodenhöhe bis zu 1000 Fuß AMSL. Die Wirksamkeit dieser Beschränkungen erstreckt sich vom 13. April 2024, 00:00 Uhr UTC, bis zum 12. April 2025, 23:59 Uhr UTC.

2. Art der Flugbeschränkungen: Alle Flüge innerhalb des definierten Gebiets, einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen, sind untersagt. Ausgenommen sind lediglich militärische Luftfahrzeuge, Luftfahrzeuge im Auftrag der Bundeswehr, Staatsluftfahrzeuge, Polizeiflüge, Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz sowie Ambulanzflüge.


Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)

Noch kein Mitglied? Jetzt registrieren: