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NFL 2024-1-3091 – Bekanntmachung über die vorübergehende Festlegung von Gebieten mit Flugbeschränkungen – ED-R Hohe Düne 13.04.2024 – 12.04.2025

Zuletzt aktualisiert am 5. Mai 2024
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat gemäß § 17 Absatz 1 Satz 2 der Luftverkehrs-Ordnung eine vorübergehende Festlegung eines Gebietes mit Flugbeschränkungen bekannt gegeben. Diese Festlegung betrifft das Fluginformationsgebiet Bremen und ist ab dem 13. April 2024 bis zum 12. April 2025 wirksam.

Räumliche und zeitliche Ausdehnung: Das festgelegte Gebiet, genannt „ED-R Hohe Düne“, erstreckt sich über einen Radius von 1 NM um den Bezugspunkt 54°10’34“N 012°07’03“O. Die vertikale Begrenzung reicht von Grundniveau (GND) bis 1000 Fuß über dem Meeresspiegel (AMSL).

Art der Flugbeschränkungen: Innerhalb dieses Gebietes sind sämtliche Flüge, einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen, untersagt. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch militärische Luftfahrzeuge, Luftfahrzeuge im Auftrag der Bundeswehr, Staatsluftfahrzeuge sowie Flüge der Polizei, Rettungs- und Katastrophenschutzeinsätze und Ambulanzflüge.


Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)

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