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NFL 2024-1-3046 – Einrichtung von Instrumentenan- und -abflugverfahren auf/von Nicht-Instrumentenlandebahnen

Zuletzt aktualisiert am 13. April 2024
Die Einführung von Instrumentenanflugverfahren (IAP) auf Nicht-Instrumentenlandebahnen (N.Instr.Rwy) ist ein bedeutender Schritt, der durch die ICAO (Internationale Zivilluftfahrtorganisation) mit der Entwicklung der „New Approach Classification“ ermöglicht wurde. Diese Neuerung, dokumentiert in verschiedenen ICAO State Letters, erlaubt die Nutzung von Instrumentenflugverfahren auf Landebahnen, die ursprünglich nur für Sichtflugverfahren vorgesehen waren. Diese Änderung zielt darauf ab, die Sicherheit und Navigationsmöglichkeiten im Flugverkehr durch den Einsatz moderner Navigations- und Flugführungstechnologien zu verbessern.

Die Definition einer Nicht-Instrumentenlandebahn wurde entsprechend aktualisiert, um sowohl visuelle als auch Instrumentenanflugverfahren zu einem Punkt zu ermöglichen, von dem aus ein Anflug unter visuellen meteorologischen Bedingungen fortgesetzt werden kann. Dies stellt eine Erweiterung der bisherigen Möglichkeiten dar und soll insbesondere die Sicherheit durch die Unterstützung des Luftfahrzeugführers in der Navigation und sicheren Flugdurchführung erhöhen und die Arbeitsbelastung in kritischen Phasen des Fluges reduzieren.

Die nationale Umsetzung dieser ICAO-Richtlinien in Deutschland wurde durch Erörterungen im Bund-Länder-Fachausschuss sowie durch Arbeitstreffen mit verschiedenen Bundesbehörden und der DFS (Deutsche Flugsicherung GmbH) vorangetrieben. Der vorliegende Vermerk klärt Rahmenbedingungen für die Einrichtung solcher Verfahren und dient als Hilfestellung für die zuständigen Landesbehörden. Dabei werden die rechtlichen Vorschriften, die je nach Zugehörigkeit des Flugplatzes zu europäischen oder nationalen Regelungen variieren können, sowie die technischen und infrastrukturellen Anforderungen an solche IAP dargelegt.

Die IAP-Systematik wurde grundlegend überarbeitet und unterscheidet sich nun nach „Navigations Performance“ und berücksichtigt Kriterien wie die minimale Entscheidungs- bzw. Mindestsinkflughöhe und die Art der Flugführung (2D oder 3D). Diese Neuerung löst die bisherige Unterscheidung zwischen „Non-precision-“ und „Precision-Approach Procedures“ ab, wobei letztere in die Kategorien NPA, APV, und PA reklassifiziert werden, je nach Planung als 2D/Typ A oder 3D/Typ A bzw. Typ B.

Die Veröffentlichung und Genehmigung solcher IAP in Deutschland ist eine hoheitliche Aufgabe, die durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) delegiert und in Zusammenarbeit mit der DFS umgesetzt wird. Hierbei sind insbesondere Anforderungen an die flugplatztechnische Infrastruktur, Hindernisbegrenzungsflächen, Schutzflächensysteme und Flugsicherungsdienste zu berücksichtigen. Auch die potenziellen Auswirkungen eines neuen IAP auf die Luftraumstruktur und die Notwendigkeit einer Überprüfung durch eine Aeronautical Study werden betont.

Zusammenfassend trägt die Einführung von IAP auf N.Instr.Rwys in Deutschland dazu bei, die Möglichkeiten des Instrumentenflugs zu erweitern und die flugbetriebliche Sicherheit zu erhöhen, indem auch Landeplätze ohne ursprüngliche Instrumentenlandebahnen in das System der instrumentengestützten Anflugverfahren integriert werden können.


Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)

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