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NFL 2024-1-3039 – Bekanntmachung über die vorübergehende Festlegung eines Gebietes mit Flugbeschränkungen anlässlich eines Forschungsprojektes

Zuletzt aktualisiert am 13. April 2024
Am 13. Februar 2024 gab das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bekannt, dass anlässlich eines Forschungsprojekts im Fluginformationsgebiet Bremen temporäre Flugbeschränkungen für ein bestimmtes Gebiet festgelegt werden. Das betroffene Gebiet wird als „ED-R Milde“ bezeichnet.

Am 13. Februar 2024 gab das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bekannt, dass anlässlich eines Forschungsprojekts im Fluginformationsgebiet Bremen temporäre Flugbeschränkungen für ein bestimmtes Gebiet festgelegt werden. Diese Bekanntmachung basiert auf § 17 Abs. 1 Satz 2 der Luftverkehrs-Ordnung vom 29. Oktober 2015, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2021.

Das betroffene Gebiet wird als „ED-R Milde“ bezeichnet und weist folgende Begrenzungen auf:

  • Seitliche Begrenzung: Ein Kreis mit einem Radius von 1 NM (nautischen Meilen) um den Punkt 52°40’28″N, 011°27’10″O.
  • Vertikale Begrenzung: Vom Boden (Ground Level, GND) bis zu einer Flughöhe von 33.000 Fuß (Flight Level 330, FL 330).
  • Zeitliche Wirksamkeit: Die Flugbeschränkungen gelten vom 1. April 2024, 05:30 Uhr UTC, bis zum 15. September 2024, 22:00 Uhr UTC.

Innerhalb dieses Gebiets sind alle Flüge, einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen, verboten, mit Ausnahme der direkt am Forschungsprojekt beteiligten Luftfahrzeuge. Von den Beschränkungen ausgenommen sind zudem Staatsluftfahrzeuge, Polizeiflüge, Einsätze im Rettungs- und Katastrophenschutz sowie Ambulanzflüge und Flüge, die eine vorherige Genehmigung durch die zuständige Flugverkehrskontrollstelle erhalten haben. Anfragen für Durchflüge können per Sprechfunk gestellt werden, wobei Durchfluggenehmigungen nach §17 LuftVO nicht erteilt werden.

Zuwiderhandlungen gegen diese Flugbeschränkungen werden gemäß § 62 des Luftverkehrsgesetzes strafrechtlich verfolgt.

Gegen die Festlegung dieser Flugbeschränkungen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht werden.

Diese Maßnahme dient dem Zweck, ein sicheres Umfeld für das Forschungsprojekt zu gewährleisten, indem potenzielle Störungen durch Luftverkehr ausgeschlossen werden.


Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)

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