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NFL 2024-1-3024 – Bekanntmachung über die angewandten Regelungen der Verfahren bei geringer Sicht und über die Durchführung von Anflügen nach Instrumentenflugregeln

Zuletzt aktualisiert am 13. April 2024
Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH hat Regelungen für die Durchführung von Flugverfahren bei geringer Sicht sowie für die Durchführung von Anflügen nach Instrumentenflugregeln bei Verletzung der Critical Area des Landekurssenders des Instrumentenlandesystems in Deutschland bekannt gegeben.

Diese Regelungen treten am 22. Februar 2024 in Kraft und betreffen spezifisch die Flugplätze Berlin/Brandenburg, Bremen, Dresden, Düsseldorf, Erfurt-Weimar, Frankfurt/Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig/Halle, München, Münster/Osnabrück, Nürnberg, Saarbrücken, und Stuttgart.

Die Bekanntmachung definiert „Betrieb bei geringer Sicht“ (Low Visibility Operations, LVO), „Start bei geringer Sicht“ (Low Visibility Take-Off, LVTO), und „Verfahren bei geringer Sicht“ (Low Visibility Procedures, LVP), wobei LVP bereits bei Pistensichtweiten (RVR) von 600 m oder weniger angewendet werden.

Die wesentlichen Verfahren für den Betrieb bei geringer Sicht umfassen Kategorien wie CAT II, CAT III (a/b), LVTO und guided take-off. Diese Verfahren werden aktiviert, wenn die Pistensichtweite ≤ 1000 m und/oder die Hauptwolkenuntergrenze ≤ 300 FT beträgt. Bei Sichtweiten ≤ 600 m und/oder Hauptwolkenuntergrenzen < 200 FT werden zusätzliche Maßnahmen wie das Einschalten der Rollbahnmittellinienbefeuerung und Haltebalken vorgenommen.

Die Bekanntmachung erläutert, wie Verfahren bei geringer Sicht über ATIS kommuniziert werden, einschließlich der Verfügbarkeit von CAT II und III Anflügen sowie LVTO- und guided take-off-Verfahren. Es werden auch spezielle Bedingungen für die Durchführung von guided take-offs bei bestimmten RVR-Bedingungen genannt.

Besonderes Augenmerk wird auf den Schutz der ILS-Signale unter CAT I, II, III-Bedingungen gelegt. Es wird festgelegt, dass die Critical Area des Landekurssenders während des ILS-Betriebs grundsätzlich freigehalten wird, wobei bestimmte Ausnahmeregeln für das Durchrollen von Luftfahrzeugen durch diese Area bestehen. Diese Ausnahmen gelten nicht, wenn Verfahren bei geringer Sicht angewandt werden und die Critical Area spätestens frei sein muss, wenn das nächste anfliegende Luftfahrzeug 4 NM vom Aufsetzpunkt entfernt ist.

Weiterhin werden Anweisungen für den Betrieb bei eingeschaltetem Haltebalken, die Bewegungslenkung auf dem Rollfeld und die Handhabung von Übungsanflügen unter besseren Bedingungen als CAT II bzw. CAT III gegeben. Zudem werden die Bedingungen für die Rückstufung von Anflugverfahren und die Nutzung von guided take-off bei einer Pistensichtweite von mehr als 125 m erläutert.

Zum Schluss wird auf das Inkrafttreten der Regelung am 22. Februar 2024 hingewiesen, wobei gleichzeitig ältere Bekanntmachungen aufgehoben werden. Es wird auch eine Rechtsbehelfsbelehrung angeboten, die es Betroffenen ermöglicht, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einzulegen.


Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)

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