Diese Vorschriften traten am 23. März 2023 in Kraft und zielen darauf ab, die Sicherheit und Effizienz im deutschen Luftraum zu erhöhen, insbesondere in Gebieten mit dichtem oder komplexem Flugverkehr.
Hintergrund und Geltungsbereich
Die neuen Regelungen gelten spezifisch für Flüge nach Sichtflugregeln (VFR) in Gebieten, die eine verpflichtende Transpondermeldung erfordern. Dies betrifft vor allem Regionen in der Umgebung von IFR-Flugplätzen sowie bestimmte Segelfluggelände, die aufgrund ihrer Nähe zu verkehrsreichen Routen oder ihrer geografischen Lage unter diese Bestimmungen fallen.
Wesentliche Bestandteile der Regelung
- Transponderpflicht: In diesen speziellen TMZ müssen alle Flugzeuge, die nach VFR fliegen, mit einem eingeschalteten und funktionierenden Transponder ausgestattet sein. Dieser muss einen gültigen und der Flugsicherung bekannten Code senden, der es ermöglicht, das Flugzeug eindeutig zu identifizieren und seine Bewegungen im Luftraum zu verfolgen.
- Frequenzüberwachung: Während des Aufenthalts in einer TMZ besteht die Verpflichtung für die Piloten, die auf der ICAO-Karte veröffentlichte Frequenz zu überwachen und in Hörbereitschaft zu bleiben, um Anweisungen der Flugsicherung oder Informationen von anderen Luftfahrzeugen zu empfangen.
- Verfahren bei Ein- und Ausflug: Beim Einflug in eine TMZ meldet der Pilot ggfs. das Verlassen der FIS Frequenz und ändert seinen Transponder-Code auf den Transponder-Code der in der ICAO Karte angegeben ist. Außerdem muss er Hörbereitschaft auf der veröffentlichten Frequenz halten.
Ziel und Bedeutung der Regelungen
Diese Vorschriften wurden eingeführt, um die Sicherheit im Luftraum durch verbesserte Überwachung und Kommunikation zwischen Luftfahrzeugen und der Flugsicherung zu erhöhen. Sie tragen dazu bei, Kollisionen zu vermeiden und einen reibungslosen Flugverkehr in komplexen oder dicht beflogenen Gebieten sicherzustellen.
Die Transponder Mandatory Zones stellen eine kritische Komponente in der Luftverkehrskontrolle dar, besonders in Regionen mit gemischtem IFR- und VFR-Verkehr.
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Quellverweise:
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