Was bedeutet „N-Registrierung“?
Unseren ausführlichen Artikel zu dem Thema findest du bei uns im Pilot-Hub: https://pilot-hub.com/n-registriertes-flugzeug-im-easa-raum-fliegen/
Jedes in den USA registrierte Luftfahrzeug erhält ein Luftfahrzeugkennzeichen, das mit dem Buchstaben „N“ beginnt – festgelegt durch die Federal Aviation Administration (FAA). Die N-Registrierung unterliegt somit dem US-amerikanischen Luftrecht und ermöglicht es, das Luftfahrzeug weltweit zu betreiben, solange die Regelwerke des jeweiligen Landes beachtet werden.
Warum fliegen Piloten in Europa N-registrierte Flugzeuge?
Trotz der geografischen Distanz zur FAA entscheiden sich zahlreiche Halter in Europa bewusst für die US-Registrierung. Die Gründe sind vielfältig:
- Wartungsflexibilität: FAA-Vorschriften gelten als weniger bürokratisch und kosteneffizienter als die EASA-Regularien.
- Bessere internationale Verkäuflichkeit: N-registrierte Flugzeuge lassen sich auf dem internationalen Gebrauchtmarkt leichter handeln.
- Unabhängigkeit von EASA-Regularien: Viele Betreiber empfinden die FAA-Regularien als pragmatischer.
- Zugang zu FAA-Lizenzen: Eine FAA-Lizenz ermöglicht es, weltweit N-registrierte Flugzeuge zu fliegen – allerdings mit Einschränkungen im EASA-Raum.
Einschränkungen für FAA-Lizenzen in der EU
Seit 2023 gilt: Wer in Europa wohnt und ein N-registriertes Flugzeug innerhalb des EASA-Raums fliegen möchte, muss seine FAA-Lizenz in eine EASA-Lizenz umschreiben. Grundlage dafür ist das bilaterale Luftfahrtabkommen BASA (Bilateral Aviation Safety Agreement) zwischen EU und USA sowie die dazugehörigen TIP-L-Regelungen (Technical Implementation Procedures for Licensing).
Umschreibung einer FAA-Lizenz in eine EASA-Lizenz
Wer eine FAA-Lizenz besitzt, aber im EASA-Raum lebt, muss folgende Schritte absolvieren, um sein N-Flugzeug legal fliegen zu dürfen:
- EASA-Tauglichkeitszeugnis (Medical)
- Deutsches Funksprechzeugnis (z. B. BZF oder AZF – abhängig vom Einsatzzweck)
- Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP)
- Praktische Prüfung durch einen EASA-Prüfer
- Theorieprüfung (falls weniger als 50 IFR-Stunden) für Instrumentenflugberechtigung
Besonderheit: Bei mindestens 50 Stunden IFR-Erfahrung kann die Theorieprüfung für das Instrument Rating entfallen.
EASA-Lizenzinhaber mit N-Flugzeug: Validation oder Conversion?
Wer bereits eine EASA-Lizenz besitzt und sein eigenes N-registriertes Flugzeug auch außerhalb seines Heimatlandes im EASA-Raum fliegen möchte, hat zwei Optionen:
Option 1: Conversion
- Umschreibung der EASA-Lizenz in eine vollwertige FAA-Lizenz
- Erfordert FAA-Medical, Theorieprüfung und Flugprüfung (in den USA)
- Vorteil: weltweit gültige FAA-Lizenz
Option 2: Validation
- Verknüpfte Anerkennung der FAA-Lizenz basierend auf der EASA-Lizenz
- Gültig nur im Zusammenhang mit der EASA-Lizenz
- Keine Theorieprüfung oder Flüge erforderlich (außer bei IFR)
- FAA-PPL ist an die Gültigkeit der EASA-PPL gebunden
Schritt-für-Schritt: So läuft die Validation ab
- IACRA-Registrierung: Anmeldung über das FAA-Portal iacra.faa.gov
- Lizenzprüfung: Die FAA kontaktiert das LBA (Deutschland) zur Verifikation der EASA-Lizenz
- LoA (Letter of Authentication): Wird vom FSDO in den USA ausgestellt
- Theorieprüfung nur für IFR erforderlich
- Flight Review (PPL) oder IPC (IFR) mit einem FAA-zertifizierten Fluglehrer
- Vor-Ort-Termin in den USA: Der Examiner stellt das FAA-Zertifikat aus
Wichtig: Funklizenz der FCC
Unabhängig vom Lizenzstatus benötigt jeder Pilot, der ein N-registriertes Flugzeug in Europa betreibt, eine „Radio Operator Permit – Limited Use“ der Federal Communications Commission (FCC). Diese Lizenz ist Pflicht für den Betrieb von Flugfunkstationen außerhalb der USA.
Weitere Anforderungen beim Besitz eines N-Flugzeugs
- Eigentümerstruktur: Nur US-Staatsbürger oder über einen US-Trust möglich
- Radio Station Authorization: Muss bei der FCC beantragt werden
- Versicherungs- und Wartungsregeln: Müssen FAA-konform sein
Fazit: N-Registrierung ist attraktiv – aber komplex
Die Möglichkeit, ein N-registriertes Flugzeug im EASA-Raum zu betreiben, ist nach wie vor gegeben – allerdings nicht mehr ohne Einschränkungen. Die strikteren Vorgaben seit 2023 machen eine sorgfältige Planung und frühzeitige Lizenzanpassung notwendig. Gleichzeitig bieten die Optionen zur Umschreibung und Anerkennung flexible Wege für private wie auch gewerbliche Piloten.
Wer mit einem N-Flugzeug innerhalb Europas unterwegs ist, sollte sich regelmäßig über Änderungen im bilateralen Abkommen (BASA) und den Stand der jeweiligen Lizenzen informieren. Pilotinnen und Piloten, die den Aufwand nicht scheuen, können jedoch auch weiterhin von den Vorteilen der N-Registrierung profitieren – sei es in Bezug auf Kosten, Flexibilität oder internationale Handlungsfähigkeit.
Quellverweise:
Pilot-Hub