Die MPL ist eine ICAO-konforme Lizenz und gilt damit weltweit im Rahmen der ICAO-Richtlinien. Es handelt sich um eine “Lizenz für Verkehrspiloten in mehrköpfigen Flugbesatzungen». Sie ist vom Grundsatz her ähnlich zur ATPL und neben der ATPL und der CPL eine dritte Art von Berufspilotenlizenz. Der große Unterschied ist die Einschränkung auf das ausschließliche Führen von Flugzeugen mit Kopiloten.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Lizenz wurden 2016 von der ICAO geschaffen und die ersten Ausbildungen zum MPL in Deutschland gibt es seit 2020. Die Ausbildung darf nur von Flugschulen angeboten werden, die einer kommerziellen Fluggesellschaft angehört. Genau für diese wurde die Lizenz geschaffen, da sie eine schnelle Ausbildung zukünftiger Linienpiloten ermöglichen soll.
Anforderungen
Das Mindestalter für den Start der Ausbildung beträgt 17 Jahre und für die Ausstellung der Lizenz 18 Jahre. Die Anforderungen sind ansonsten gleich zum CPL und ATPL (z.B. Medical Klasse 1).
Ablauf der Ausbildung
Die theoretische MPL-Ausbildung entspricht vollständig der ATPL-Theorie und hat daher einen Umfang von 750 Stunden, sowie ein MCC Training von 25 Stunden. Ein MPL wird nur «ab initio» und nicht modular angeboten, richtet sich also explizit an Bewerber die von Grund auf Pilot in einem Linienflugzeug werden wollen.
Die praktische Ausbildung zum MPL besteht aus 240 Stunden Flugerfahrung als Pilot und Co-Pilot («Pilot Flying» und «Pilot not Flying» als übliche Bezeichnung für die Aufteilung der Verantwortung in einem Mehrpersonen Cockpit). Die Ausbildung beinhaltet direkt ein Type Rating für einen bestimmten Flugzeugtypen. Obwohl dies nach mehr Stunden aussieht wie die ATPL-Ausbildung, werden jedoch bei den 240 Stunden sowohl Flugzeit als Pilot als auch als Co-Pilot angerechnet. Außerdem können fast alle Stunden in einem Flugsimulator absolviert werden.
Nach dem Type-Rating erfolgt sofort ein «Line Training» bei der konkreten Airline bei der die Ausbildung erfolgt. Dort werden die Spezifika der Airline trainiert. Die MPL-Ausbildung ist also immer sehr auf eine konkrete Airline ausgerichtet.
Anerkennung von Erfahrungen
Die MPL-Ausbildung ist ausschließlich vorgesehen für Bewerber ohne Flugerfahrung und wir daher nur «ab initio» angeboten. Daher spielen hier Vorerfahrungen keine Rolle.
Rechte als Pilot
Als MPL-Pilot darf man nur Maschinen fliegen, die einen Co-Pilot benötigen. Will man eine Lizenz erwerben, die den Betrieb von Ein-Pilotenmaschinen ermöglicht – also z.B. PPL oder CPL – so müssen diese Berechtigungen durch zusätzliche Ausbildung und Prüfungen erlangt werden. Da die Theorie den gleichen Umfang hat wie die ATPL-Theorie bedarf es hier keiner zusätzlichen theoretischen Ausbildung. Für den praktischen Teil müssen dann die jeweiligen Elemente aus der PPL oder CPL-Praxisausbildung nachgeholt werden. In jedem Fall muss auch ein zusätzlicher Prüfungsflug gemäß den PPL resp. CPL-Vorgaben erfolgen. Das gleiche gilt für das Instrument Rating. Mit dem MPL erlangt man ein IR, das auf Flugzeuge mit Co-Piloten beschränkt ist. Will man auch Single Pilot Maschinen nach Instrumentenflugregeln fliegen, bedarf es entsprechender Ausbildung und Prüfung.
Eine Umschreibung hin zum ATPL ist hingegen problemlos möglich, sobald die geforderten 1500 Stunden Flugerfahrung – siehe Beitrag über die ATPL Ausbildung – absolviert und im Anschluss ein ATPL Prüfungsflug erfolgreich bestanden wurde. Die erteilte ATPL-Lizenz ist dann aber weiterhin auf Flugzeuge mit mehrköpfiger Besatzung beschränkt.
Kommerzielle Flüge und alle Flüge mit Passagieren an Bord als Pilot oder Co-Pilot dürfen auch hier immer nur dann durchgeführt werden, wenn der Pilot in den letzten 90 Tagen mindestens 3 Starts und Landungen in einem Flugzeug derselben Art durchgeführt hat (oder in einem entsprechenden Simulator). Die 3 Starts und Landungen sollen als Single Pilot oder in einer Mehrpiloten-Besatzung erfolgen, abhängig von der Lizenz.
Als «Cruise-relief Co-Pilot» darf man nur dann kommerziell oder mit Passagieren an Bord fliegen, wenn entweder (a) die oben genannten 3 Starts und Landungen erfolgt sind, oder (b) der Pilot in den vergangenen 90 Tagen auf mindestens 3 Sektoren als Cruise-relief Pilot geflogen ist oder (c) in den letzten 90 Tagen ein «Refresher Flying Skill Training» in einem Flugsimulator absolviert hat.
Nur für kommerzielle Flüge kann die Frist unter bestimmten Bedingungen von 90 Tagen auf 120 erhöht werden. Ebenfalls gilt nur für kommerzielle Flüge das ein Pilot im Alter von 60-64 Jahren nur noch in Mehrpilotenbesatzungen aktiv sein darf. Ab 65 darf man dann keine kommerziellen Flüge auf Flugzeugen mehr durchführen.
Verlängerung und Erweiterungen
Auch die MPL-Lizenz an sich ist lebenslang gültig. Allerdings muss das Class oder Type Rating jeweils verlängert werden. Hier gelten die gleichen Vorgaben wie beim ATPL.
Zusammenfassung
Die MPL-Lizenz berechtigt zum gewerblichen Fliegen von Flugzeugen die zwingend mit Kopiloten geflogen werden müssen. Die Ausbildung darf nur von ATOs angeboten werden, die Teil einer kommerziellen Fluggesellschaft sind und die Ausbildung ist spezifisch darauf ausgelegt.
Die theoretische Ausbildung entspricht der ATPL. Die praktische Ausbildung ist spezifisch für Mehrpilotenmaschinen und kann in der Regel schneller durchlaufen werden als eine ATPL.
Eine Umschreibung hin zu einer ATPL kann nach entsprechender Erfahrung erfolgen, wobei die Beschränkung auf Mehrpilotenmaschinen dann weiterhin gilt. Will man eine Lizenz erwerben, die den Betrieb von Ein-Pilotenmaschinen ermöglicht – also z.B. PPL oder CPL – so müssen diese Berechtigungen durch zusätzliche Ausbildung und Prüfungen erlangt werden.
Die Lizenz an sich ist lebenslang gültig, man muss jedoch entsprechende Class- oder Type Ratings regelmäßig verlängern.
Quellverweise:
EASA FCL