Neben den Class und Type Ratings, gibt es weitere Berechtigungen die man als Pilot erwerben kann. Hierauf gehen wir in diesem Beitrag ein.
Zusatzberechtigungen zur Lizenz
Es gibt zahlreiche Zusatzberechtigungen (Additional Ratings), welche die Möglichkeiten der Lizenzen entsprechend erweitern. Nicht jede Erweiterung kann mit jeder zugrundeliegenden Pilotenlizenz absolviert werden Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht, welche Zusatzberechtigungen mit welchen Lizenzen gemacht werden können. Anschließend geben wir einen Überblick über die Bedeutung der verschiedenen Ratings, die jeweiligen Voraussetzungen, sowie Ablauf und Abschluss der entsprechenden Ausbildung. Wie immer fokussieren wir uns bei den Lizenzen auf diejenigen die spezifisch für Flugzeuge relevant sind.
Zusatzberechtigung | Notwendige Pilotenlizenz |
---|---|
Nachtflugberechtigung | SPL, SPL mit TMG, LAPL, PPL (CPL und ATPL-Piloten machen eine Nachtflugberechtigung im Rahmen der Lizenzausbildung) |
Kunstflugberechtigung | SPL, SPL mit TMG, LAPL, PPL, CPL, ATPL |
Schleppberechtigung | UL (spezielle Schleppberechtigung für Luftfahrzeuge und Gegenstände mit und ohne Fangschlepp), SPL mit TMG, LAPL, PPL, CPL, ATPL |
Bergflugberechtigung | SPL mit TMG, LAPL, PPL, CPL, ATPL |
Testflugberechtigung | CPL mit IR, ATPL |
Instrumentenflugberechtigung | PPL, CPL (falls das IR nicht im Rahmen der CPL-Ausbildung bereits gemacht wurde; ATPL-Piloten machen in jedem Fall ein IR in der Ausbildung) |
Wolkenflugberechtigung | SPL |
Passagierberechtigung für Luftsportgeräteführer | UL |
Nachtflugberechtigung
Voraussetzung: Um Flüge bei Nacht durchführen zu dürfen, bedarf es einer zusätzlichen Ausbildung. Es erfolgt eine theoretische und eine praktische Ausbildung, die in einer dafür zugelassenen Flugschule (ATO) absolviert wird.
Ablauf: Die theoretische Ausbildung geht auf die Besonderheiten ein, welche der Flug bei Nacht mit sich bringt, wie z.B. Auswirkungen auf die Wahrnehmung und mögliche Illusionen, die auftreten können und wie damit umzugehen ist. Konkrete Ausgestaltung und Umfang werden von der Flugschule festgelegt.
Die praktische Ausbildung umfasst 5 Stunden Flug bei Nacht. Davon drei Stunden mit Fluglehrer und davon wiederum eine Stunde Überlandflug bei Nacht (mindestens 50 km), um die entsprechende Navigation bei Nacht zu üben. Eine der zentralen Übungen bei Nacht sind Starts und Landungen, daher müssen im Rahmen des Trainings als Teil eines Solofluges 5 Starts und 5 Landungen alleine durchgeführt werden, und zwar bis zum vollständigen Stillstand (also keine «Touch and Gos»).
Eine Besonderheit gibt es hierbei für LAPL-Lizenzinhaber. Diese müssen vor Abschluss des Nachtflugtrainings ein Basis-Instrumentenflug Training durchführen. Hier geht es im Wesentlichen darum, einen Flug in die Wolken und die entsprechenden Verhaltensweisen zu simulieren. Im Unterschied zur PPL-Ausbildung ist ein solches Training nicht Teil der LAPL-Ausbildung und muss daher für den Nachtflug zuerst noch geschult werden.
Abschluss: Es erfolgt keine separate Prüfung. Nach Abschluss der Ausbildung kann die Nachtflugberechtigung auf Antrag in die Pilotenlizenz eingetragen werden. Sie ist lebenslang gültig.
Kunstflugberechtigung (Aerobatics Rating)
Voraussetzung: Als Voraussetzung für die Kunstflugberechtigung müssen folgende Anforderungen erfüllt sein: Mindestens 40 Flugstunden oder – als Inhaber einer Segelfluglizenz – 120 Starts als PIC nach Erteilung der Lizenz.
Ablauf: Die Ausbildung in einer Flugschule umfasst einen theoretischen Teil, sowie einen praktischen Teil bestehend aus entweder 5 Flugstunden oder einer Anzahl von 20 Flügen in einem dafür zugelassenen Kunstflugzeug.
Der Theorieunterricht befasst sich mit den physiologischen Auswirkungen, die bei Kunstflügen auftreten können, mit technischen und rechtlichen Fragestellungen und mit den entsprechenden Kunstflugmanövern sowie Notverfahren. Das praktische Training besteht aus Flügen mit Fluglehrer, sowie im Anschluss einem Soloflug, in dem entsprechende Kunstflugmanöver durchgeführt werden müssen («Chandelle», «Lazy Eight», «Inverted Flight» und weitere).
Abschluss: Nach erfolgter Ausbildung erfolgt der Eintrag der Berechtigung in der Fluglizenz. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung. Die Gültigkeit der Berechtigung unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung.
Schleppberechtigung (Sailplane Towing und Banner Towing Rating)
Hier gibt es unterschiedliche Regularien für TMG, LAPL, PPL, CPL und ATPL einerseits und für die national geregelte Ultraleichtpilotenlizenz.
Schleppberechtigung für TMG, LAPL, PPL, CPL und ATPL
Schleppberechtigungen gibt es für Segelflugzeuge als auch für Banner.
Voraussetzung: Als Voraussetzung für die Schleppberechtigung von Segelflugzeugen müssen mindestens 30 Stunden als PIC und 60 Starts und Landungen seit Erteilung der Lizenz erflogen worden sein.
Ablauf: Das Training an einer entsprechenden Flugschule besteht aus einem theoretischen Teil (hier geht es um rechtliche Fragestellungen, notwendiges Schlepp-Equipment, Start und Landeverfahren etc.), sowie praktischen Übungen im Umfang von mindestens 10 Stunden Flug im Schlepp, davon 5 Stunden mit Fluglehrer. Hat man selber keine Segelfluglizenz, müssen 5 Flüge im geschleppten Segelflugzeug zusätzlich absolviert werden, damit man weiss, wie dies aus Sicht des Segelflugpiloten abläuft.
Voraussetzung: Als Voraussetzung für die Schleppberechtigung von Bannern müssen mindestens 100 Flugstunden als PIC und 200 Starts und Landungen seit Erteilung der Lizenz erflogen worden sein.
Ablauf: Auch hier besteht das Training aus einem theoretischen Teil (hier geht es um Equipment, Sicherheitsverfahren, Starts und Landungen mit Banner etc.), sowie einem Praxisteil im Umfang von 10 Stunden Flug mit einem Banner im Schlepp, davon 5 Stunden mit Fluglehrer.
Abschluss: Nach erfolgter Ausbildung erfolgt der Eintrag der Berechtigung in die Fluglizenz. Die Berechtigung unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung, sondern ist dauerhaft gültig. Allerdings gilt: Es müssen jeweils in den letzten 24 Monaten mindestens 5 Schleppflüge durchgeführt wurden. Ist dies nicht der Fall, müssen zuerst die «fehlenden» Flüge unter Anleitung eines Fluglehrers wieder erflogen werden, bevor der Pilot die entsprechende Schleppberechtigung wieder ausüben darf.
Schleppberechtigung für UL
Voraussetzung: Um andere Luftfahrzeuge oder sonstige Gegenstände (z.B. Banner) «ohne Fangschlepp» (Beim Fangschlepp wird der Gegenstand über einen Haken von einem fliegenden Flugzeug aus der Luft heraus aufgenommen) als UL-Pilot schleppen zu dürfen, bedarf einer Schleppberechtigung. Um diese zu erlangen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Nach Erwerb der UL-Lizenz müssen 30 Stunden Flugerfahrung als PIC vorhanden sein, davon mindestens 5 Stunden auf dem Muster, für das die Schleppberechtigung erworben werden soll.
Um andere Gegenstände wie Banner spezifisch «im Fangschlepp» aufzunehmen und zu schleppen, bedarf es folgender Anforderungen
- Nach Erwerb der UL-Lizenz müssen 90 Stunden Flugerfahrung als PIC vorhanden sein, davon mindestens 5 Stunden auf dem Muster, für das die Schleppberechtigung erworben werden soll.
Ablauf:
Die eigentliche Ausbildung für die Schleppberechtigung für Luftfahrzeuge und Gegenstände ohne Fangschlepp hat nachfolgenden Umfang:
- Es müssen 5 Ausbildungs-Flüge mit Fluglehrer erfolgen, in denen Luftfahrzeuge oder sonstige Gegenstände geschleppt werden, innerhalb von 6 Monaten vor Beantragung der Schleppberechtigung.
- Will man konkret Luftfahrzeuge (und keine «sonstigen Gegenstände») schleppen, müssen auch fünf Schleppstarts im geschleppten Luftfahrzeug der zu schleppenden Art erfolgen, sofern der Bewerber die entsprechende Lizenz nicht selbst besitzt
Für die Ausbildung zum Schlepp von Gegenständen im Fangschlepp gilt:
- Fünf Flüge mit Fluglehrer, der die entsprechende Berechtigung hat, bei denen die Schlinge ohne Schleppgegenstand aufzunehmen ist
- Fünf Flüge mit Fluglehrer, bei denen der Schleppgegenstand im Fangschlepp aufzunehmen ist. Die Flüge müssen innerhalb von 6 Monate vor Beantragung der Schleppberechtigung erworben worden sein.
Abschluss: Es erfolgt jeweils keine separate Prüfung. Nach Abschluss der Ausbildung wird die Schleppberechtigung unter Angabe der Art der Aufnahme und der Art des Schleppgegenstandes in die Lizenz eingetragen. Um die Schleppberechtigung dann auch dauerhaft ausüben zu dürfen, muss der Pilot mindestens zehn Schleppflüge in der jeweils eingetragen Art innerhalb der jeweils letzten 24 Monate durchführen. Ansonsten muss eine erneute Ausbildung erfolgen.
Bergflugberechtigung (Mountain Rating)
Mit einer Bergflugberechtigung ist man als Pilot berechtigt, Flüge in Gebieten durchzuführen, für die der jeweilige Staat eine solche gesonderte Bergflugberechtigung einfordert. Das können z.B. bestimmte Bergflugplätze oder Gletschergebiete sein. Die Berechtigung wird entweder auf Flugzeugen mit Rädern (um in entsprechenden Gebieten zu landen, wo kein Schnee liegt und daher mit Rädern gelandet werden kann) oder auf Flugzeugen mit Skiern durchgeführt (letzteres erlaubt im Schnee zu starten und zu landen).
Voraussetzung: Hier gibt es keine besondere Voraussetzung, ausser natürlich die notwendige Lizenz.
Ablauf: Das aus Theorie und Praxis bestehende Training muss in einem Zeitraum von 24 Monaten abgeschlossen werden. In der Theorie geht es um Dinge wie Equipment, Abflugtechniken, gesetzliche Regelungen, Besonderheiten vom Wetter in Gebirgen, Navigation und Weiteres. In der praktischen Ausbildung werden diese Dinge beim Flug in den Bergen trainiert.
Abschluss: Nach erfolgter Ausbildung muss ein Test mit einem entsprechenden Prüfer erfolgreich absolviert werden. Der Test besteht aus einem mündlichen Theorietest, in dem die Bergflugkenntnisse abgefragt werden, sowie einem praktischen Test, der 6 Landungen auf 2 verschiedenen Oberflächen beinhaltet, die eine Bergflugberechtigung benötigen.
Die Bergflugberechtigung ist immer 24 Monate lang gültig. Sie wird automatisch verlängert, wenn in den jeweils letzten 2 Jahren, mindestens 6 Berglandungen erfolgt sind. Ist dies nicht der Fall, muss die Berechtigung durch einen, wie oben beschriebenen Testflug mit einem Prüfer erneuert werden.
Testflugberechtigung (Flight Test Rating)
Eine Testflugberechtigung ermöglicht es, als Testpilot oder Co-Pilot für z.B. das Testen neuer Flugzeugmuster zu arbeiten. Hierbei gibt es sehr viele Details bzgl. der damit verbundenen Rechte und der Flugzeugtypen. Hier soll nur ein erster Überblick gegeben werden. Eine wichtige Unterscheidung bei der Ausbildung ist die Kategorisierung in «Category 1» und «Category 2» für Testflüge. Category 1 sind initiale Flüge mit einem neuen Flugzeug. Category 2 betrifft Testflüge mit Flugzeugen die signifikant modifiziert wurden.
Voraussetzung: Um eine Testflugberechtigung zu erlangen, muss der Pilot eine Berufspilotenlizenz besitzen (CPL – Commercial Pilot License oder ATPL), sowie ein Instrumentenrating (IR) für die entsprechende Flugzeugkategorie (Helikopter oder Flugzeug). Er muss außerdem mindestens 1000 Stunden Flugerfahrung in der entsprechenden Kategorie aufweisen können, davon mindestens 400 Stunden als PIC
Ablauf: Das Training in einer dafür zugelassenen ATO besteht aus Theorie und Praxis und erfolgt «kompetenzbasiert». Dies bedeutet, dass die Inhalte und Dauer der Ausbildung je nach Vorkenntnissen des Piloten angepasst werden sollen. Die Kurse sind unterschiedlich für Helikopter und Flugzeuge und angepasst an die oben angesprochene Kategorien 1 und 2. Dabei gilt: Category 1 beinhaltet die Erfordernisse für Category 2 Testflüge. Dies gilt aber nicht andersherum, so dass ein Testpilot mit einer Category 2 Berechtigung zusätzlich geschult werden muss, um auf Category 1 «upzugraden».
Category 1 Schulungen bestehen aus 350 Stunden Theoriekursen und 100 Stunden praktischem Flugtraining, wovon 15 Stunden Solo erfolgen. Dabei werden mindestens 10 verschiedene Flugzeugtypen geschult und man trainiert wie Flight Test Reports aussehen müssen und übt, diese selbst zu verfassen.
Category 2 Schulungen bestehen aus 150 Stunden Theoriekursen und 50 Stunden praktischem Flugtraining, wobei mindestens 8 Flüge solo erfolgen müssen. Es wird auf mindestens 7 verschiedenen Flugzeugtypen geschult und Flight Test Reports erstellt.
Abschluss: Abgeschlossen wird das Training durch erfolgreich absolvierte Übungen und einen zu entwickelnden Flight Test Report.
Dies kann nur als erster Überblick dienen. Es gibt hier noch sehr viel mehr Details. Diese sollten mit der entsprechenden Flugschule besprochen werden. Es gibt allerdings in Europa nur sehr wenige Flugschulen, die ein Flight Test Rating anbieten.
Instrumentenflugberechtigung (Instrument Rating)
Die Instrumentenflugberechtigung stellt für Privatpiloten eine sehr interessante Möglichkeit dar, das fliegerische Wissen zu erweitern und ermöglicht es, neue Horizonte zu erschliessen. So ermöglich ein Instrument Rating den Flug ohne Sicht nach außen, rein nach Instrumenten. So sind – entsprechende Ausstattung des Flugzeugs vorausgesetzt – Flüge durch Wolken möglich und man fliegt nach den gleichen Verfahren wie die grossen Airliner.
Es gibt verschiedene Arten des Instrument Ratings wie das klassische IR, das Competency-Based IR und das Basic IR.
Das Thema ist sehr umfangreich, daher widmen wir dem Instrument Rating einen eigenen Beitrag.
Wolkenflugberechtigung (Sailplane Cloud Flying Rating)
Diese Berechtigung gilt nur für Segelflugzeuge und erlaubt das Fliegen in Wolken ohne Sicht nach aussen.
Voraussetzung: Um eine Wolkenflugberechtigung zu erlangen, muss der Pilot mindestens 30 Stunden als PIC in einem Segelflugzeug nach Erlangung der Lizenz aufweisen können.
Ablauf: Das Training wird in einer ATO durchgeführt und besteht aus theoretischer Wissensvermittlung, sowie einem praktischen Teil. Dieser besteht aus mindestens 2 Stunden Flugzeit mit Fluglehrer in Wolken, ohne Sicht nach aussen, rein nach Instrumenten.
Abschluss: Es muss ein Testflug mit einem zugelassenen Prüfer erfolgreich absolviert werden. Vor dem eigentlichen Testflug, erfolgt eine theoretische Wissensüberprüfung durch den Prüfer.
Das Rating ist immer 24 Monate lang gültig. Es wird automatisch verlängert, wenn innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 1 Flugstunde in Wolken absolviert wurde. Ist dies einmal nicht der Fall, muss entweder ein erneuter Testflug mit Prüfer erfolgen, oder alternativ muss die eine Flugstunde in den Wolken mit einem Fluglehrer nachgeholt werden. Für Inhaber eines Instrument Ratings gilt diese Anforderung grundsätzlich als erfüllt.
Passagierberechtigung für Luftsportgeräteführer
Diese Berechtigung ist ausschliesslich für Ultraleichtpiloten relevant. Sie wird benötigt, um Passagiere mitnehmen zu dürfen.
Voraussetzung: Es gibt hier neben der UL Lizenz keine besonderen weiteren Voraussetzungen.
Ablauf: Zur Erlangung des Ratings, müssen nachfolgende Flüge absolviert werden:
- Nach Erwerb der UL-Lizenz müssen fünf Überlandflüge mit Fluglehrer durchgeführt werden, davon mindestens zwei Überlandflüge mit Zwischenlandung über eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometer
Abschluss: Im Anschluss an das Training muss eine dedizierte praktische Prüfung abgelegt werden. Bei Erfolg wird die Passagierberechtigung für die betreffende Luftsportgeräteart, auf der der Bewerber ausgebildet wurde, in der Pilotenlizenz eingetragen.
Möchte man die Passagierberechtigung für aerodynamisch gesteuerte UL-Flugzeuge erwerben und besitzt eine SPL, LAPL (A), PPL (A) oder eine der Berufspilotenlizenzen, so gilt die UL-Passagierberechtigung automatisch als erteilt.
Passagiere darf man als Pilot aber effektiv nur dann mitnehmen, wenn der Pilot innerhalb der letzten 90 Tage mindestens drei Starts und der Landungen mit einem Flugzeug derselben Art durchgeführt hat.
Zusammenfassung
Die Erlangung einer ersten Pilotenlizenz stellt nur den Beginn der eigenen fliegerischen Laufbahn dar. Nach einer ersten Lizenz kann der fliegerische Horizont in drei Bereichen erweitert werden.
Erstens können weitere Pilotenlizenzen erworben werden wie bspw. eine Berufspilotenlizenz (CPL). Neben der eigentlichen Lizenz bedarf es jedoch zweitens auf jeden Fall einer Klassen- oder Musterberechtigung (Class oder Type Rating), um einen bestimmten Flugzeugtyp fliegen zu dürfen. Zusätzlich gibt es weitere Berechtigungen wie z.B. Nachtflug oder Instrumentenberechtigung, die dem Piloten spezifische Rechte einräumen.
In dem Beitrag haben wir einen Überblick über die zusätzlichen Ratings und Erweiterungen gegeben, den jeweiligen Voraussetzungen, wie die Ausbildung abläuft und wie man das entsprechende Rating erlangt und dieses auch erfolgreich behält.
Quellverweise:
EASA FCL