In “Luftrecht” geht es um die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Luftverkehr. Die rechtlichen Grundlagen, verfügbare Dienste und relevante Publikationen werden erläutert. Anschliessend werden die Luftverkehrsregeln, sowie die rechtlichen Grundlagen für Flugpersonal und Fluglizenzen beschrieben.
Rechtliche Grundlagen und Dienste
Dieses Theorie-Kapitel behandelt die rechtlichen Grundlagen und Strukturen der Luftfahrt, sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene. Es erklärt, dass Gesetze und Regelungen für einen sicheren und geordneten Flugverkehr unerlässlich sind. Seit dem Aufkommen der Luftfahrt im frühen 20. Jahrhundert hat sich ein komplexes System von Gesetzen und Organisationen entwickelt, um die Sicherheit im Luftverkehr zu gewährleisten. Diese Strukturen umfassen internationale Abkommen und Organisationen wie die ICAO und die EASA, nationale Behörden wie das Luftfahrt-Bundesamt in Deutschland, sowie spezifische Gesetze und Verordnungen.
Es wird ein Überblick über die wichtigsten internationalen Organisationen gegeben, die in der Luftfahrt tätig sind, wie die ICAO, JAA, EASA, Eurocontrol und FAA, sowie deren Aufgaben und Ziele. Es werden auch nationale Behörden wie das Luftfahrt-Bundesamt, die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung und Landesluftfahrtbehörden vorgestellt. Der Bereich betont die Bedeutung von Gesetzen und Verordnungen für die Regulierung aller Aspekte des Luftverkehrs, von der Pilotenausbildung und Flugzeugwartung bis hin zu Flugverkehrsmanagement und Sicherheitsmaßnahmen.
Es wird darauf eingegangen, wie international koordinierte und nationale rechtliche Rahmenbedingungen zusammenarbeiten, um den Luftverkehr sicher und effizient zu gestalten. Die Luftfahrt ist ein Bereich, der streng reguliert wird und ständig weiterentwickelte Standards benötigt, um auf neue Herausforderungen und Entwicklungen zu reagieren.
Des Weiteren werden die verschiedenen Dienste und Publikationen vorgestellt, die für die Planung und Durchführung von Flügen unerlässlich sind. Es wird betont, wie wichtig aktuelle Informationen und professionelle Betreuung für die private und gewerbliche Luftfahrt sind. Zu diesem Zweck gibt es spezialisierte Dienste, die eine Vielzahl von Informationen und Unterstützung bieten, darunter der Flugberatungsdienst (AIS), Fluginformationsdienst (FIS), Flugverkehrskontrolldienst (ATC), Flugplatzinformationsdienst (AFIS), und andere Dienste wie Flugfernmeldedienst, Flugalarmdienst, Such- und Rettungsdienst (SAR), und Verkehrsflussregelung (ATFM).
Der Flugberatungsdienst ist beispielsweise für die Bereitstellung von Informationen vor dem Flug zuständig, während der Fluginformationsdienst während des Fluges wichtige Informationen und Hilfestellungen bietet. Der Flugverkehrskontrolldienst ist für die Steuerung des Luftverkehrs in kontrollierten Lufträumen verantwortlich.
Außerdem werden verschiedene Publikationen und Informationsquellen für Piloten beschrieben, darunter Luftfahrtkarten, das Luftfahrthandbuch für Sichtflieger (AIP VFR), Nachrichten für Luftfahrer (NfL), NOTAMs, und das VFReBulletin. Diese Quellen stellen sicher, dass Piloten Zugang zu den neuesten und relevantesten Informationen für ihre Flüge haben.
Die Luftverkehrsregeln
Zusammenfassend behandelt der Bereich die Regelungen und Strukturen des Luftraums sowie die entsprechenden Vorschriften für Piloten. Er betont die Notwendigkeit der Einhaltung internationaler und nationaler Luftverkehrsvorschriften, um Sicherheit und Effizienz im Luftverkehr zu gewährleisten. Diese Vorschriften basieren hauptsächlich auf dem Annex 2 des ICAO-Abkommens und werden durch europäische und nationale Regelungen, wie die SERA und LuftVO in Deutschland, ergänzt.
Der Bereich erklärt die Luftraumstruktur in Deutschland gemäß ICAO-Vorgaben, einschließlich der Unterteilung in oberen und unteren Luftraum und der Differenzierung zwischen kontrollierten und unkontrollierten Lufträumen. Es werden die sieben Luftraumklassen von A bis G detailliert beschrieben, wobei jede Klasse spezifische Regelungen bezüglich Flugkontrolle, Funkverbindung, Einflugerlaubnis, Mindestsichtbedingungen und notwendiger Ausrüstung hat.
Weiterhin werden die Mindestsichtwetterbedingungen für verschiedene Luftraumklassen und spezielle Flugbedingungen wie Sondersichtflüge (Special-VFR) erläutert. Zudem wird auf besondere Lufträume wie Sperrgebiete, Flugbeschränkungsgebiete, Gefahrengebiete und Gebiete mit Transponder- oder Funkkommunikationspflicht eingegangen.
Es wird die Bedeutung der Kenntnis dieser Regelungen für Piloten hervorgehoben, insbesondere vor internationalen Flügen, und hebt die Verantwortung des Piloten für die Einhaltung dieser Vorschriften hervor, um die Sicherheit im Luftverkehr zu gewährleisten.
Um einen sicheren und reibungslosen Luftverkehr zu gewährleisten, sind spezifische Verkehrsregeln in Abschnitt 3 und 5 der EU-Verordnung 923/2012 „SERA“ festgelegt. Diese umfassen sowohl allgemeine Verhaltensregeln als auch spezielle Sichtflugregeln, die jeder verantwortliche Pilot kennen und befolgen muss.
Allgemeine Verhaltensregeln: Jeder Luftverkehrsteilnehmer muss Sicherheit und Ordnung gewährleisten, ohne andere zu gefährden oder unnötig zu behindern. Besondere Vorsicht ist in der Nähe von Funknavigationsanlagen und Flugplätzen geboten. Der Konsum von Alkohol und anderen psychoaktiven Substanzen ist strengstens verboten (gemäß SERA.2020 und § 4 LuftVO). Zudem ist Lärmbelästigung so weit wie möglich zu vermeiden (§ 5 LuftVO), und das Fliegen im Transsonischen- oder Überschallbereich nach Sichtflugregeln ist nicht gestattet.
Ausweichregeln: Diese Regeln gelten für alle Luftverkehrsteilnehmer, unabhängig von der Flugart (Sicht- oder Instrumentenflug). Die Regeln schreiben vor, dass Flugzeuge auf Gegenkursen nach rechts ausweichen und Flugzeuge auf kreuzenden Kursen die „Rechts-vor-links“-Regel befolgen müssen. Überholmanöver müssen nach rechts erfolgen, und im Landeanflug hat das tiefer fliegende Flugzeug Vorrang. Bei Starts muss darauf geachtet werden, dass keine Kollisionsgefahr mit landenden Flugzeugen besteht.
Sicherheitsmindesthöhen: Über freiem Gelände muss eine Mindestflughöhe von 500 ft AGL eingehalten werden. Über dicht besiedelten Gebieten oder Menschenansammlungen beträgt diese Mindesthöhe 1.000 ft über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 600 m.
Höhenmesser, Halbkreisflughöhen und Transpondereinstellungen: Oberhalb von 3.000 ft MSL sind Halbkreisflughöhen zu nutzen (was das ist wird natürlich ausführlich erläutert), wobei der magnetische Kurs über Grund für die Festlegung der Flugflächen entscheidend ist. Der Transponder soll auf A/C 7000 eingestellt werden, falls kein anderer Code zugewiesen wurde. Oberhalb von 5.000 ft MSL (oder 2.000 ft AGL) ist nach Standardhöhenmessereinstellung zu fliegen.
Flüge über geschlossenen Wolkendecken: Hierfür sind bestimmte Ausrüstungs- und Kommunikationsvoraussetzungen notwendig.
Signale militärischer Luftfahrzeuge: Bei Interaktionen mit militärischen Luftfahrzeugen müssen Piloten deren Anweisungen folgen und über die Notfrequenz Kontakt aufnehmen. Der Transponder ist auf Code 7700 einzustellen.
Diese Regeln sind entscheidend für die Sicherheit im Luftverkehr und müssen von Piloten jederzeit beachtet und eingehalten werden.
Auch wird das Thema Flugplan behandelt. Ein Flugplan, der beim Flugberatungsdienst eingereicht wird, dient insbesondere der Sicherheit, da er einen Alarmdienst bereitstellt. Er enthält wichtige Informationen wie Abflug- und Zielort, Route und die Anzahl der Personen an Bord und wird an relevante Flugsicherungsstellen weitergeleitet. Ein Flugplan muss für IFR-Flüge, Flüge in bestimmten Lufträumen, Nachtflüge und internationale Flüge aufgegeben werden. VFR-Flüge können z.B. für Einflüge in regulierte Lufträume einen „kurzen Flugplan“ nutzen, der im Flug übermittelt wird.
In Deutschland können Flugpläne per Fax, Telefon oder Internet aufgegeben werden. Sie müssen spätestens eine Stunde vor dem geplanten Abflug eingereicht werden, es sei denn, es handelt sich um einen verkehrsflussgeregelten Flug, dann mindestens drei Stunden vorher. Bei Verspätungen von mehr als 30 Minuten muss eine Aktualisierung erfolgen. Ein Flugplan kann auch während des Fluges aufgegeben werden, allerdings nicht für internationale Flüge oder Weiterflüge nach Zwischenlandungen.
Ein Flugplan muss vollständig und korrekt ausgefüllt sein, einschließlich Angaben zur Luftfahrzeugkennung, Flugregeln, Flugzeugtyp, Ausrüstung, geplanter Route, Geschwindigkeit, Flughöhe, Zielflugplatz und Gesamtflugdauer. Ergänzende Informationen wie Notfrequenzen, Rettungsausrüstung und Kontaktdaten des Piloten sind ebenfalls wichtig.
Start- und Landemeldungen sind für die Aktivierung und Schließung des Flugplans erforderlich. Diese Meldungen werden automatisch von Flugverkehrskontrollstellen an kontrollierten Flugplätzen durchgeführt, müssen aber an unkontrollierten Flugplätzen vom Piloten selbst übermittelt werden.
Ausserdem wird spezifisch auf die Regelungen an Flugplätzen sowie auf Starts und Landungen eingegangen. In Deutschland ist der Start und die Landung von Luftfahrzeugen und Luftsportgeräten grundsätzlich nur auf Flugplätzen erlaubt, was als Flugplatzzwang bezeichnet wird. Außenstarts oder -landungen benötigen eine spezielle Genehmigung der Landes- oder Bundesbehörden sowie die Zustimmung des Grundstückeigentümers. Die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Flugplätzen obliegt den Landesluftfahrtbehörden. Es wird unterschieden zwischen Flughäfen, Landeplätzen und Segelfluggeländen, wobei Flughäfen für Passagier- und Frachtverkehr u.a. mit Instrumentenlandeverfahren ausgestattet sind. Landeplätze sind kleiner und unterteilen sich in Verkehrslandeplätze und Sonderlandeplätze, wobei letztere oft von Vereinen betrieben werden. Militärische Flugplätze können nach Genehmigung auch zivil genutzt werden.
In Deutschland unterliegen Luftfahrzeuge strengen Zulassungs- und Eintragungsverfahren, um einen hohen Sicherheitsstandard zu gewährleisten. Diese Regelungen sind konform mit den europäischen Normen der EASA, die spezifische Bauvorschriften für verschiedene Flugzeugmuster vorgibt. Für den Betrieb eines Luftfahrzeugs sind sowohl der Eigentümer als auch der Halter verantwortlich. Sie müssen etwaige Änderungen am Luftfahrzeug oder beim Halter dem Luftfahrt Bundesamt melden. Die Musterzulassung ist ein entscheidender Schritt, bei dem eine Produktionsreihe eines Herstellers ihre allgemeine Lufttüchtigkeit unter Beweis stellen muss. Einzelne Luftfahrzeuge innerhalb eines zugelassenen Musters benötigen keine separate Zulassung, solange sie mit dem Muster übereinstimmen.
Lufttüchtigkeitsanweisungen (LTAs) werden vom Luftfahrt Bundesamt herausgegeben, wenn bei zugelassenen Luftfahrzeugen Probleme oder Mängel auftreten. Diese Anweisungen müssen innerhalb einer festgelegten Frist umgesetzt werden. Bevor ein Luftfahrzeug am Verkehr teilnehmen darf, ist eine Verkehrszulassung vom Luftfahrt Bundesamt notwendig, wobei das Luftfahrzeug in der Luftfahrzeugrolle eingetragen wird. Diese Zulassung setzt voraus, dass das Luftfahrzeug im Eigentum von EU-Bürgern steht. Jedes Luftfahrzeug erhält ein spezifisches Eintragungszeichen, das von verschiedenen Faktoren wie Luftfahrzeugart und Gewicht abhängt.
Für den Betrieb ist zudem die Führung eines Bordbuchs erforderlich, in dem Flugdaten und technische Störungen verzeichnet werden. Das Flughandbuch, das ebenfalls an Bord sein muss, enthält detaillierte Angaben zum Flugzeug, einschließlich Bedienung, Betriebsgrenzen und Verfahren für den Flugbetrieb.
Die regelmäßige Instandhaltung eines Luftfahrzeugs ist entscheidend für die Aufrechterhaltung seiner Lufttüchtigkeit. Dazu gehören Wartungsarbeiten, Überholungen und Reparaturen, die von zugelassenen Betrieben durchgeführt werden müssen.
Schließlich sind die Betriebsgrenzen des Luftfahrzeugs, die im Flughandbuch festgelegt sind, strikt einzuhalten. Bei schweren Störungen ist eine unverzügliche Meldung an die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung erforderlich. Die Beförderung von gefährlichen Gütern ist nur mit spezieller Erlaubnis des Luftfahrt Bundesamtes gestattet, um die Sicherheit im Luftverkehr zu gewährleisten.
Flugpersonal und Lizenzen
Zum Führen eines Luftfahrzeugs ist eine gültige Pilotenlizenz erforderlich, deren Art von der Art des Luftfahrzeugs und dem Zweck des Fluges abhängt. Es gibt verschiedene Lizenzen wie die Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz (LAPL), die Privatpilotenlizenz (PPL), die Lizenz für Berufspiloten (CPL), die Lizenz für Piloten in mehrköpfigen Flugbesatzungen (MPL) und die Lizenz für Verkehrspiloten (ATPL). Die Lizenz muss während des Fluges mitgeführt werden. Die Ausbildungsinhalte sind an die jeweilige Luftfahrzeugkategorie angepasst, da jede Kategorie spezifische Verhaltensweisen aufweist.
Die Ausbildung zum Privatpiloten folgt nationalen und internationalen Standards, wobei wichtige Regelwerke die ICAO-Dokumente und (EASA) Part-FCL sind. Diese Standards gewährleisten Rechte auch außerhalb des eigenen Staatsgebiets. Zusätzlich zur Lizenz wird eine Klassenberechtigung (Class Rating – CR) erworben, die angibt, welche Luftfahrzeugklasse geflogen werden darf, und Musterberechtigungen (Type Rating – TR) für spezielle Luftfahrzeuge können erworben werden. Beide Berechtigungen sind nur in Verbindung mit einer gültigen Lizenz gültig und müssen regelmäßig verlängert werden.
Es wird zwischen gewerblichen und nichtgewerblichen Lizenzen unterschieden. Für gewerbliche Flüge ist eine Lizenz erforderlich, die eine gewerbliche Tätigkeit als Pilot erlaubt (CPL, MPL, ATPL); für private Anlässe reicht eine Privatpiloten- oder Leichtflugzeugpilotenlizenz (PPL, LAPL) aus. Zusätzlich können mit PPL und CPL Instrumentenflugberechtigungen (IR – Instrument Rating) erworben werden, die das Führen eines Luftfahrzeugs ohne Sicht nach außen ermöglichen.
Internationale Standards ermöglichen es deutschen Privatpiloten mit einer deutschen Lizenz, weltweit in allen ICAO-Staaten zu fliegen. In der EU sind die Lizenzen aufgrund der Part-FCL Regelungen gegenseitig anerkannt. Außerhalb der EU, wie z.B. in den USA, ist jedoch eine Anerkennung der Lizenz erforderlich. In Deutschland erfolgt die Flugausbildung für Motor- und Segelflugzeuge, Luftschiffe und Ballone nach EU-FCL-Richtlinien, während Lizenzen für Ultraleicht-Flugzeuge rein nationalen Regelungen folgen.
Die Privatpilotenlizenz PPL(A) berechtigt zum Führen motorgetriebener Flächenflugzeuge und kann auf Reisemotorsegler und mehrmotorige Flugzeuge mit Kolbentriebwerk erweitert werden. Mit der Lizenz darf im nichtgewerblichen Betrieb als PIC (Pilot in command) oder Kopilot sowie als Fluglehrer in der Ausbildung von Privat- und Leichtflugzeugpiloten auf diesen Luftfahrzeugmustern gearbeitet werden, jedoch ist die gewerbliche Beförderung von Personen oder Sachen in einem Luftfahrtunternehmen untersagt.
Die medizinische Tauglichkeit ist eine Voraussetzung für die Erlangung einer Luftfahrzeugführerlizenz. Es gibt drei Tauglichkeitsklassen: I, II und LAPL, wobei die Gültigkeit des Tauglichkeitszeugnisses nach Klasse und Alter des Inhabers variiert. Tauglichkeitszeugnisse können bei flugmedizinischen Zentren (Aeromedical Centre – AMC) oder anerkannten fliegerärztlichen Untersuchungsstellen (Authorized Medical Examiner – AME) erworben und verlängert werden. Die Inhalte der Untersuchung sind europäisch einheitlich in Part MED geregelt.
Hier sei auch auf die entsprechenden Beiträge in der Academy verwiesen, wo wir einen detaillierten Überblick geben über Voraussetzungen, Ablauf und Abschluss der Pilotenausbildung!
