Die praktische Ausbildung zum LAPL oder PPL für Flugzeuge stellt neben der Theorie den Kern der Fliegerausbildung dar. Sie schließt mit einer praktischen Prüfung ab. In diesem Beitrag geben wir eine Übersicht wie die praktische Ausbildung abläuft und was die Inhalte der abschließenden Prüfung sind.
Neben der Ausbildung und dem Test zu den allgemeinen Sprachkenntnissen und dem Sprechfunk – worauf wir an anderer Stelle im Detail eingehen – stellt die theoretische und praktische Flugausbildung den Kern der fliegerischen Ausbildung dar. In diesem Beitrag widmen wir uns der praktischen Ausbildung und der anschliessenden Prüfung, wie diese genau abläuft und wie man sich dafür am besten vorbereitet.
Die praktische Ausbildung
Die praktische Flugausbildung zum LAPL oder PPL für Flugzeuge muss an einer dafür zugelassenen Flugschule (ATO oder DTO) erfolgen. Während es keine Unterschiede in der theoretischen Ausbildung zwischen LAPL und PPL gibt, so gibt es diese jedoch in der praktischen Ausbildung.
Die praktische Ausbildung zum LAPL (A) oder PPL (A)
Für den LAPL (A) muss die Ausbildung aus mindestens 30 Flugstunden bestehen, davon mindestens 15 Stunden Flugausbildung mit Fluglehrer, sowie 6 Stunden Soloflug (unter Supervision des Fluglehrers), davon mindestens 3 Stunden Solo-Überlandflug, mit einem Solo-Überlandflug von mindestens 150km mit Landung an einem anderen Flugplatz. Im Rahmen der Ausbildung werden alle Elemente eines Flugs trainiert, die dann am Ende in der Prüfung abverlangt werden.
Für den PPL (A) müssen im Rahmen der Ausbildung mindestens 45 Flugstunden absolviert werden, davon mindestens 25 Stunden Ausbildung mit einem Fluglehrer, sowie 10 Stunden Soloflug (unter Supervision des Fluglehrers), davon mindestens 5 Stunden Solo-Überlandflug, mit einem Solo-Überlandflug von mindestens 270km mit Landungen an zwei anderen Flugplätzen.
Der Unterschied zwischen PPL (A) und LAPL (A) Ausbildung sind also im Wesentlichen 15 Flugstunden, da beim LAPL einige Bereiche – insb. die Funknavigation und Einflug in Wolken – in der Ausbildung nicht oder nur rudimentär geschult werden. Dementsprechend kann man seine LAPL-Lizenz jederzeit durch Nachholen der Stunden (mindestens 15 Flugstunden, davon 4 Stunden Soloflugzeit und 2 Stunden Solo-Überlandflug von mindestens 270 km mit Landung an zwei anderen Flugplätzen) mit anschliessender (erneuter) praktischer Prüfung zur PPL-Lizenz «upgraden».
Die praktische Ausbildung soll generell folgende Bereiche umfassen (Auszug aus dem Part-FCL):
- pre-flight operations, including mass and balance determination, aircraft inspection and servicing;
- aerodrome and traffic pattern operations, collision avoidance precautions and procedures;
- control of the aircraft by external visual reference;
- flight at critically low air speeds, recognition of, and recovery from, incipient and full stalls;
- flight at critically high air speeds, recognition of, and recovery from, spiral dive;
- normal and crosswind take-offs and landings;
- maximum performance (short field and obstacle clearance) take-offs, short- field landings;
- cross-country flying using visual reference, dead reckoning and radio navigation aids;
- emergency operations, including simulated aeroplane equipment malfunctions;
- operations to, from and transiting controlled aerodromes, compliance with air traffic services procedures and communication procedures.
Zusätzlich gilt nur für die PPL-Ausbildung (nicht für den LAPL):
- flight by reference solely to instruments, including the completion of a level 180° turn
Zur Durchführung der Ausbildung gibt die EASA einen konkreten Lehrplan vor. Wichtig ist hierbei, dass die Ausbildung sämtliche dort definierten Inhalte abdecken soll. Die konkrete Dauer der einzelnen Übungen, die Reihenfolge oder auch die Häufigkeit von Wiederholungen muss durch den Fluglehrer angepasst werden je nach Flugsituation (z.B. Wetter), dem Fortschritt und den Fähigkeiten des Flugschülers, der verfügbaren Flugzeit, technischen Anforderungen oder auch sonstigen lokalen Gegebenheiten.
Nachfolgend listen wir die einzelnen Übungen des Lehrplans auf. Dies soll einen ersten Eindruck vermitteln, was Bestandteil der praktischen Ausbildung ist. Weitere Details erhält man im Part-FCL bzw. von der Flugschule. Oft erstellt diese sogenannte «Lesson Cards» wo jede Übung im Detail erläutert wird anhand derer sich der Flugschüler dann auf die jeweilige Übung vorbereiten kann.
- Exercise 1a: Familiarisation with the aeroplane or TMG
- Exercise 1b: Emergency drills
- Exercise 2: Preparation for and action after flight
- Exercise 3: Air experience: flight exercise
- Exercise 4: Effects of controls
- Exercise 5a: Taxiing
- Exercise 5b: Emergencies: brake and steering failure
- Exercise 6: Straight and level
- Exercise 7: Climbing
- Exercise 8: Descending
- Exercise 9: Turning
- Exercise 10a: Slow flight
- Exercise 10b: Stalling
- Exercise 11: Spin avoidance
- Exercise 12: Take-off and climb to downwind position
- Exercise 13: Circuit, approach and landing
- Exercise 12/13: Emergencies
- Exercise 14: First solo
- Exercise 15: Advanced turning
- Exercise 16: Forced landing without power
- Exercise 17: Precautionary landing
- Exercise 18a: Navigation
- Exercise 18b: Navigation problems at lower levels and in reduced visibility
- Exercise 18c: Radio navigation (basics)
- Exercise 19: Stopping and restarting the engine (in the case of TMGs only)
Zusätzlich gilt nur für die PPL-Ausbildung (nicht für den LAPL):
- Exercise 20: Basic instrument flight
Die praktische Prüfung zum LAPL (A) oder PPL (A)
Der praktische Prüfungsflug mit einem zertifizierten Prüfer (Examiner) stellt den Abschluss der Ausbildung zum LAPL oder PPL dar. In dem Prüfungsflug muss der Flugschüler nachweisen, dass er das Flugzeug sicher beherrscht, und in der Lage ist die geforderten Prozeduren und Manöver durchzuführen.
Für den Prüfungsflug ist ein Testdurchführungsprotokoll von der EASA definiert, welches der Prüfer während und nach dem Flug ausfüllt, um die relevanten Bereiche zu bewerten. Das Protokoll ist in verschiedene Sektionen aufgeteilt, welche die verschiedenen Flugphasen und zu testenden Bereiche umfasst.
Es gilt: Wird eine Aufgabe innerhalb einer Sektion nicht erfolgreich ausgeführt, so gilt die gesamte Sektion als nicht bestanden. Ist am Ende der Prüfung nur eine einzelne Sektion nicht bestanden worden, so muss der Flugschüler bei einer Wiederholungsprüfung nur diese eine Sektion wiederholen. Wurden mehr als eine Sektion nicht erfolgreich absolviert, so muss die gesamte Prüfung wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung müssen dann erneut sämtliche Sektionen bestanden werden. Ist auch die Wiederholungsprüfung nicht erfolgreich, so muss zwingend eine Nachschulung erfolgen, bevor der Schüler erneut zur praktischen Prüfung angemeldet werden kann.
Für die Prüfung wählt der Prüfer eine Flugstrecke aus und bespricht diese im Vorfeld mit dem Schüler (in der Regel mindestens einen Tag vor dem Prüfungsflug). Daraufhin muss der Schüler die entsprechende Flugvorbereitung und Planung durchführen. Der Navigations-Teil der Prüfung muss dabei mindestens 30 Minuten betragen in denen der Schüler mindestens zwischen (für LAPL) zwei Wegpunkten bzw. zwischen (für PPL) drei Wegpunkten navigieren muss.
Beim Prüfungsflug gibt es bestimmte Toleranzen, die vom Schüler eingehalten werden müssen. Der Schüler muss nachweisen das er in der Lage ist:
- das Flugzeug innerhalb der definierten Grenzen zu betreiben
- alle Manöver akkurat auszuführen
- immer nach den Prinzipien guter «Airmanship» zu handeln
- Luftfahrtkenntnisse praktisch anzuwenden
- Die Kontrolle über das Flugzeug zu jeder Zeit und während jedem Manöver zu behalten
Des Weiteren gibt es Vorgaben wie «exakt» geflogen werden muss. Dabei gelten nachfolgende Werte lediglich als «Richtwerte» für den Prüfer der diese je nach Gegebenheiten (z.B. bei turbulentem Wetter oder bei vorhandenen Limitationen des Flugzeugs) anpassen kann:
- Im Normalflug muss die Höhe mit +/- 150ft gehalten werden
- Die Geschwindigkeit muss bei Start und Landung mit +15 bzw. -5 Knoten gehalten werden, in jeder anderen Flugphase mit +/- 15 Knoten
Zusätzlich gilt nur für die PPL-Ausbildung (nicht für den LAPL):
- Das Tracking von Funknavigationsanlagen muss mit einer Genauigkeit von +/- 10 ° erfolgen
Die nachfolgende Auflistung ist dem PART-FCL entnommen und zeigt die verschiedenen Sektionen, die im Prüfungsflug absolviert werden müssen.
SECTION 1 PRE-FLIGHT OPERATIONS AND DEPARTURE
Use of checklist, airmanship, control of aeroplane or TMG by external visual reference, anti/de-icing procedures, etc. apply in all sections.
- Pre-flight documentation, NOTAM and weather briefing
- Mass and balance and performance calculation
- Aeroplane or TMG inspection and servicing
- Engine starting and after starting procedures
- Taxiing and aerodrome procedures, pre-take-off procedures
- Take-off and after take-off checks
- Aerodrome departure procedures
- ATC compliance
SECTION 2 GENERAL AIRWORK
- ATC compliance
- Straight and level flight, with speed changes
- Climbing:
- best rate of climb;
- climbing turns;
- levelling off.
- Medium (30° bank) turns, look-out procedures and collision avoidance
- Steep (45 ° bank) turns (nur für PPL, nicht für LAPL: (including recognition and recovery from a spiral dive)
- Flight at critically low air speed with and without flaps
- Stalling:
- clean stall and recover with power;
- approach to stall descending turn with bank angle 20 °, approach configuration;
- approach to stall in landing configuration.
- Descending:
- with and without power;
- descending turns (steep gliding turns);
- levelling off.
SECTION 3 EN-ROUTE PROCEDURES
- Flight plan, dead reckoning and map reading
- Maintenance of altitude, heading and speed
- Orientation, airspace structure, timing and revision of ETAs, log keeping
- Diversion to alternate aerodrome (planning and implementation)
- Flight management (checks, fuel systems, carburettor icing, etc.)
- ATC compliance
Zusätzlich gilt nur für die PPL-Ausbildung (nicht für den LAPL):
- Use of radio navigation aids
- Basic instrument flying check (180 ° turn in simulated IMC)
SECTION 4 APPROACH AND LANDING PROCEDURES
- Aerodrome arrival procedures
- Collision avoidance (look-out procedures)
- Precision landing (short field landing) and crosswind, if suitable conditions available
- Flapless landing (if applicable)
- Approach to landing with idle power
- Touch and go
- Go-around from low height
- ATC compliance
- Actions after flight
SECTION 5 ABNORMAL AND EMERGENCY PROCEDURES
This section may be combined with Sections 1 through 4
- Simulated engine failure after take-off
- Simulated forced landing
- Simulated precautionary landing
- Simulated emergencies
- Oral questions
Dies soll einen Einblick geben, wie die Prüfung abläuft und welche Aspekte dort überprüft werden. Im Rahmen der Flugausbildung wird man durch seine Fluglehrer intensiv auf die Prüfung vorbereitet. Es empfiehlt sich im Vorfeld einen Prüfungsflug mit seinem Fluglehrer zu «simulieren», um die Abläufe und Verfahren durchzugehen und zu trainieren.
Abschluss und nächste Schritte
Hat man die praktische Prüfung erfolgreich absolviert und all die genannten Dokumente zusammengestellt und eingereicht (siehe hierzu auch unser Beitrag «Schritt für Schritt zur Privatpilotenlizenz»), heißt es Geduld üben. Man darf erst dann als PIC ein Flugzeug fliegen, wenn man die Lizenz per Post zugeschickt bekommen hat, was durchaus einige Wochen dauern kann.
Zusammenfassung
Die praktische Prüfung zum LAPL oder PPL (diese unterscheiden sich in einigen Bereichen) stell den Abschluss der Fliegerausbildung dar.
Die Prüfung wird mit einem zugelassenen Prüfer durchgeführt und es werden genau definierte Sektionen mit verschiedenen Verfahren und Übungen durchgeführt, die man während der Ausbildung intensiv übt.
Hat man die praktische Prüfung bestanden, so heißt es wieder geduldig sein. Erst mit der Pilotenlizenz in der Hand darf man als Pilot aktiv sein.
