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Heide-Büsum ermöglicht erstmals „Fliegen ohne Betriebsleiter“

Zuletzt aktualisiert am 14. September 2025
Ab dem 1. Oktober 2025 wird der Verkehrslandeplatz Heide-Büsum (EDXB) als erster Flugplatz in Schleswig-Holstein das Konzept „Fliegen ohne Betriebsleiter“ einführen. Privatpiloten können den Platz dann deutlich flexibler nutzen, sofern sie bestimmte Regeln und Meldeverfahren beachten. Der Artikel beleuchtet die Hintergründe, den Ablauf sowie die Bedeutung dieser Neuerung für die Allgemeine Luftfahrt in Deutschland.

Hintergrund und Bedeutung für die Allgemeine Luftfahrt

In Deutschland sind viele kleinere Flugplätze bislang an feste Betriebszeiten mit Betriebsleiter gebunden. Diese Zeiten schränken insbesondere den nicht-kommerziellen Luftverkehr ein, da Starts und Landungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten nur in Ausnahmefällen möglich sind. Mit der Einführung des „Fliegens ohne Betriebsleiter“ reagiert Heide-Büsum nun auf die wachsende Nachfrage von Privatpiloten nach flexibleren Nutzungszeiten.

Das Konzept ist nicht völlig neu: In anderen Bundesländern, etwa in Bayern und Baden-Württemberg, gibt es bereits Erfahrungen mit diesem Modell. Es erlaubt unter bestimmten Bedingungen den Betrieb von Flugplätzen ohne die physische Anwesenheit eines Betriebsleiters, wenn keine kommerziellen Flüge stattfinden. Nun zieht Schleswig-Holstein nach – mit Heide-Büsum als erstem Pionierflugplatz.

Neue Öffnungszeiten und Verfahren

Mit der Umstellung dürfen Privatpilotinnen und -piloten den Platz künftig von 6 Uhr morgens bis 22 Uhr abends nutzen, abhängig von den Grenzen der bürgerlichen Dämmerung. Damit stehen deutlich längere Zeitfenster für Rundflüge, Schulungsflüge oder Überlandflüge zur Verfügung.

Wichtige Rahmenbedingungen sind jedoch zu beachten:

  • Online-Anmeldung: Vor jedem Start oder jeder Landung außerhalb der Betriebszeiten müssen sich Piloten über ein spezielles PPR-Formular anmelden.
  • Meldepflicht: Start- und Landemeldungen sollen bevorzugt über ein Online-Formular oder die App airfield mobile erfolgen. Alternativ gibt es eine Meldemöglichkeit per Briefeinwurf am Towergebäude.
  • Gebührenregelung: Die Bezahlung erfolgt wahlweise über ein Flugplatzkonto, per aerops oder per Bareinwurf am Tower.
  • Ausnahmen: Das Konzept gilt nicht für Nachtflüge, Fallschirmsprünge und Ballonstarts.

Ein wichtiger Hinweis für Nutzer: Außerhalb der regulären Betriebszeiten ist der Tankstellenbetrieb nicht dauerhaft besetzt. Piloten können diesen bei Bedarf jedoch gegen Gebühr anfordern.

Reguläre Betriebszeiten bleiben bestehen

Die bisherigen Öffnungszeiten für den Betrieb mit Betriebsleiter ändern sich nicht grundlegend. Für die Sommerzeit gelten weiterhin Montag bis Freitag 08:00 bis 17:00 Uhr (auf Anfrage bis 19:00 Uhr) und an Wochenenden sowie Feiertagen 10:00 bis 17:00 Uhr (ebenfalls auf Anfrage bis 19:00 Uhr). In der Winterzeit erfolgt die Nutzung außerhalb vereinbarter Zeiten ausschließlich auf Anfrage.

Perspektiven und mögliche Auswirkungen

Mit der Einführung des „Fliegens ohne Betriebsleiter“ in Heide-Büsum könnten weitere Flugplätze in Schleswig-Holstein und darüber hinaus folgen. Für die Allgemeine Luftfahrt bedeutet dies mehr Flexibilität, geringere Betriebskosten für Flugplätze und eine bessere Auslastung der Infrastruktur.

In der Praxis könnte das Modell vor allem für Privatpiloten attraktiv sein, die ihre Flüge nicht streng an Bürozeiten ausrichten möchten. Gleichzeitig bleibt die Sicherheit gewährleistet, da klare Melde- und Dokumentationspflichten bestehen und nur nicht-kommerzielle Flüge betroffen sind.

Fazit

Die Entscheidung von Heide-Büsum markiert einen wichtigen Schritt hin zu einem moderneren und flexibleren Betrieb kleinerer Flugplätze in Deutschland. Sollten die Erfahrungen positiv ausfallen, könnte das Konzept Schule machen und die Allgemeine Luftfahrt langfristig entlasten sowie attraktiver gestalten.


Quellverweise:
Fliegermagazin

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