Das Fach IFR-Kommunikation vermittelt das Wissen und die Fähigkeiten, die notwendig sind, um klare, präzise und regelkonforme Kommunikation im Instrumentenflugbetrieb sicherzustellen. Funkkommunikation ist das Rückgrat der Zusammenarbeit zwischen Luft- und Bodenfunkstellen und trägt wesentlich zur Sicherheit und Effizienz des Luftverkehrs bei. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Inhalte des Fachs.
Funkkommunikation
1. Definition und Begriffe
- Funkkommunikation:
- Austausch von Informationen über elektromagnetische Wellen zwischen Luftfahrzeugen und Bodenstationen.
- Ziel ist die Sicherstellung von klaren und eindeutigen Anweisungen, um Risiken zu minimieren.
- Begriffe:
- ATC (Air Traffic Control): Flugverkehrskontrolle, die für die Steuerung und Sicherung des Flugverkehrs zuständig ist.
- Station: Allgemeiner Begriff für eine Funkstelle, sei es eine Bodenstation oder ein Luftfahrzeug.
2. Kommunikationsverfahren
- Übertragung von Zahlen und Buchstaben:
- Zahlen:
- Zahlen werden einzeln ausgesprochen, z. B. 123 als „one-two-three“.
- Dezimalzahlen werden mit „decimal“ oder „Komma“ betont: z. B. „one-two-three decimal four“.
- Buchstaben:
- Das ICAO-Alphabet wird genutzt, um Missverständnisse zu vermeiden. Beispiele:
- „Alpha“ für A
- „Bravo“ für B
- „Charlie“ für C
- Das ICAO-Alphabet wird genutzt, um Missverständnisse zu vermeiden. Beispiele:
- Zahlen:
- Rufzeichen:
- Luftfahrzeuge: Bestehen aus der Registrierung des Flugzeugs (z. B. „Delta-Echo-Lima-Kilo-Alpha“) oder der Flugnummer.
- Bodenstationen: Nach ihrer Funktion benannt, z. B. „Tower“ (Flughafenturm), „Ground“ (Bodenverkehr) oder „Approach“ (Anflugkontrolle).
- Herstellen der Sprechfunkverbindung:
- Die Eröffnung eines Funkspruchs erfolgt durch Nennung der angesprochenen Station und des eigenen Rufzeichens. Beispiel: „München Tower, Delta-Echo-Lima-Kilo-Alpha, ready for departure holding point runway 31“.
- Standardisierte Verfahren sorgen für klare und effiziente Kommunikation.
- Bestätigung von Meldungen:
- Informationen werden durch den Empfänger wiederholt, um Missverständnisse zu vermeiden. Dies wird als „Readback“ bezeichnet.
3. Not- und Dringlichkeitsverkehr
- Notverkehr (MAYDAY):
- Wird verwendet, wenn unmittelbare Gefahr für das Flugzeug oder Leben besteht.
- Struktur eines Notrufs:
- Dreimalige Wiederholung von „MAYDAY“.
- Rufzeichen des Flugzeugs.
- Art der Notlage und erforderliche Hilfe.
- Beispiel: „MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY, Delta-Echo-Lima-Kilo-Alpha, Triebwerksausfall, Notlandung erforderlich.“
- Dringlichkeitsverkehr (PAN-PAN):
- Wird genutzt, wenn zwar keine unmittelbare Gefahr besteht, aber dennoch dringend Hilfe benötigt wird.
- Beispiel: „PAN-PAN, PAN-PAN, PAN-PAN, Delta-Echo-Lima-Kilo-Alpha, medizinischer Notfall an Bord.“
- Wird genutzt, wenn zwar keine unmittelbare Gefahr besteht, aber dennoch dringend Hilfe benötigt wird.
4. Funkausfall und Blindsendungen
- Funkausfall:
- Verfahren bei VMC (Visual Meteorological Conditions):
- Falls der Funkausfall in VMC auftritt, bleibt der Pilot im Sichtflug und landet am nächstgelegenen geeigneten Flughafen und informiert dann ATC.
- ATC muss durch Transponder-Code (7600) über die Situation informiert werden.
- Verfahren bei IMC (Instrument Meteorological Conditions):
- Halten der letzten angewiesenen Flughöhe oder der Minimum Enroute Altitude (MEA), je nachdem, welche höher ist und der zuletzt zugewiesenen Geschwindigkeit für 7 Minuten.
- Danach setzt der Pilot den Flug nach dem genehmigten Flugplan fort.
- Falls ein Anflug geplant ist, beginnt der Pilot diesen zum vorgesehenen Zeitpunkt und landet am Zielflughafen oder am Alternativflughafen, falls erforderlich.
- Der Transponder-Code 7600 signalisiert ATC den Funkausfall.
- Verfahren bei VMC (Visual Meteorological Conditions):
- Blindsendungen:
- Informationen werden ausgesendet, auch wenn keine Bestätigung empfangen wird. Beispiel: „Delta-Echo-Lima-Kilo-Alpha, fliegt FL100, Position über DINKA um 12:30.“
Wetterinformationen
1. METAR
- Definition:
- Regelmäßige Wetterberichte von Flugplätzen.
- Inhalte:
- Windrichtung und -stärke.
- Sichtweite und Wetterphänomene.
- Wolkenformationen.
- Temperatur und Taupunkt.
- Luftdruck (QNH).
2. TAF
- Definition:
- Terminal Aerodrome Forecast (TAF) bietet Wettervorhersagen für Flugplätze.
- Beispiel: „TAF EDDM 121400Z 1218/1318 27012KT 9999 FEW030 BKN080.“
3. GAFOR (General Aviation Forecast)
- Zweck:
- Bietet regionale Wetterprognosen für Sichtflüge und zeigt Einschränkungen wie schlechte Sicht oder niedrige Wolkenbasen.
4. SIGMET und AIRMET
- SIGMET:
- Warnungen vor signifikanten Wetterphänomenen wie Gewittern, starken Turbulenzen oder Aschewolken.
- AIRMET:
- Informationen über leichte Turbulenzen, Wolken oder schwache Vereisung.
5. VOLMET und ATIS
- VOLMET:
- Wetterberichte für unterwegs befindliche Flugzeuge, die in Echtzeit übermittelt werden.
- ATIS (Automatic Terminal Information Service):
- Automatisierte Informationen über Wetter, aktive Landebahnen und besondere Hinweise für an- und abfliegende Flugzeuge.
Wellen- und Signalausbreitung
1. Funkwellen
- Eigenschaften:
- Die Frequenz bestimmt die Wellenlänge, Reichweite und Reflexionsfähigkeit.
- VHF-Frequenzen werden für Flugfunk genutzt, da sie eine gute Reichweite und geringe Störanfälligkeit bieten.
- Ausbreitungsarten:
- Direktwellen: Nutzen die Sichtlinie zwischen Sender und Empfänger, z. B. für VOR.
- Bodenwellen: Verfolgen die Erdkrümmung, oft bei Langwellen.
- Ionosphärische Wellen: Ermöglichen Reflexionen für Langstreckenverbindungen.
2. Radar
- Grundlagen:
- Radar nutzt reflektierte elektromagnetische Wellen zur Ortung von Objekten.
- Sekundärradar (SSR):
- Identifiziert Flugzeuge durch Transponder und liefert Höhen- sowie Positionsdaten.
Fazit
Das Fach IFR-Kommunikation vermittelt Kenntnisse, um die Kommunikation im Instrumentenflug sicher und effizient zu gestalten. Klare Kommunikationsverfahren, der Umgang mit Notfallsituationen und die Nutzung meteorologischer Informationen bilden das Fundament für einen reibungslosen Flugbetrieb. Eine umfassende Ausbildung in diesem Bereich ist essenziell, um sowohl die Sicherheit als auch die Effizienz des Luftverkehrs zu gewährleisten.
Quellverweise:
EASA FCL
