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Modul 1 - Lizenzübersicht
Kapitel - 6

CPL(A) - Die Commercial Pilot License

Zuletzt aktualisiert am 21. Februar 2024
Wir geben eine Übersicht über die CPL (A) Lizenz (Commercial Pilot Licence for Aeroplanes). Dies ist eine ICAO-konforme Lizenz und berechtigt zum gewerblichen Fliegen von Flugzeugen verschiedener Klassen und Typen. Wir geben eine Übersicht über Bedeutung der Lizenz, die Anforderungen für den Start einer Ausbildung und deren Ablauf. Ausserdem geben wir Informationen welche Rechte man als Pilot erwirbt und wie man diese auch dauerhaft behält.

Grundlagen

Die CPL (A) Lizenz ist eine ICAO-konforme Lizenz und gilt damit weltweit im Rahmen der ICAO-Richtlinien. Ohne weitere Berechtigungen ist die CPL-Lizenz erst einmal beschränkt auf das Fliegen von Flugzeugen, die mit einem Piloten betrieben werden können. Sie kann aber entsprechend erweitert werden. Die Ausbildung kann sowohl nach Abschluss einer PPL-Ausbildung erfolgen, oder aber von Grund auf, ohne vorherige Flugerfahrung, im Rahmen einer sogenannten integrierten CPL-Ausbildung.

Anforderungen

Das Mindestalter für den Start der Ausbildung beträgt 17 Jahre und für die Ausstellung der Lizenz 18 Jahre. Im Unterschied zu den Anforderungen der PPL und LAPL-Lizenzen gibt es höhere medizinische Anforderungen (ein höherwertiges Medical ist nötig, Medical Klasse 1). Auf Details zu den Anforderungen, auch im medizinischen Bereich, gehen wir in eigenen Beiträgen ein.

Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildung besteht aus einem Theorieteil und einem Praxisteil. Außerdem muss ihm Rahmen der Ausbildung ein Nachweis der allgemeinen Sprachfähigkeit, sowie eine Sprechfunkzeugnis erfolgreich absolviert werden. Auch hier gibt es gegenüber den Privatpilotenlizenzen eine höherwertige Sprechfunklizenz, die AZF anstelle des BZF für PPL/LAPL (Siehe auch unser Beitrag «Schritt für Schritt zur Lizenz»). Die einzelnen Ausbildungsbestandteile müssen in einer zertifizierten Flugschule absolviert werden.

Theorie

Der Theorieteil ist deutlich umfangreicher als die PPL oder LAPL-Ausbildung. Es werden zusätzliche Module geschult. Zudem sind die Schulungen der Module, wie man sie aus dem PPL kennt, deutlich detaillierter. Insgesamt umfasst die Theorieausbildung folgende Module:

  • Air Law
  • Aircraft General Knowledge — Airframe/Systems/Powerplant,
  • Aircraft General Knowledge — Instrumentation,
  • Mass and Balance,
  • Performance,
  • Flight Planning and Monitoring,
  • Human Performance,
  • Meteorology,
  • General Navigation,
  • Radio Navigation,
  • Operational Procedures
  • Principles of Flight,
  • Visual Flight Rules (VFR) Communications

Für die Theorieschulung definiert die ICAO und EASA sogenannte «Learning Objectives». Es wird pro Modul festgelegt, welche Elemente die Schulung abdecken soll. Die genaue Ausgestaltung des Theoriekurses, also wie diese Learning Objectives erreicht werden, liegt jedoch im Gestaltungsspielraum der jeweiligen Flugschule.

Praxis

Es gibt drei grundsätzliche Arten eine CPL-Ausbildung zu absolvieren.

Entweder (1) man durchläuft einen integrierten CPL/IR Kurs, oder (2) einen integrierten CPL-Kurs (ohne IR), oder (3) man absolviert eine modulare CPL-Ausbildung.

Integrierter CPL & IR Kurs

Die Idee der integrierten CPL/IR Ausbildung ist es, Bewerber quasi von Null in einem konsolidierten Kurs zur CPL-Lizenz samt Instrument-Rating zu bringen.
Die Ausbildung (Theorie und Praxis zusammen) soll zwischen 9 und 30 Monaten betragen. Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 500 Stunden und muss alle relevanten Bereiche für CPL und IR abdecken.

Die praktische Ausbildung besteht aus

  • mindestens 180 Stunden,
    • wovon 80 Stunden Flugausbildung mit Fluglehrer erfolgen (40 Stunden davon können «Instrument ground time» sein, also Instrumenten-Flugzeit im Simulator),
    • 70 Stunden als (S) PIC für VFR und IFR-Flüge,
    • 50 Stunden müssen Überlandflüge als PIC sein, wovon ein Flug mindestens 540km betragen muss mit Landung an zwei anderen Flugplätzen.

Die Ausbildung beinhaltet außerdem

  • eine 5 Stunden Nachtflugausbildung,
  • sowie 100 Stunden Instrumentenflugausbildung,
  • davon 20 Stunden als PIC und 50 Stunden Instrumentenflugzeit, wovon 25 -40 Stunden in einem Simulator erflogen werden können.
  • Auch müssen mindestens 5 Stunden in einem Flugzeug mit Verstellpropeller und Einziehfahrwerk enthalten sein.

Die Ausbildung schließt ab mit einem Prüfungsflug für den CPL-Teil und für den IR Teil.

Integrierter CPL Kurs (ohne IR)

Der integrierte CPL-Kurs (also ohne Instrument Rating) soll insgesamt zwischen 9 und 24 Monaten dauern und läuft vom Konzept her genauso ab wie der zuvor beschriebene Kurs, nur eben ohne den IR-Teil.

Dies führt in der Theorieausbildung zu einem Umfang von 350 Stunden.

Die praktische Ausbildung hat einen Umfang von 150 Stunden, die sehr ähnlich aufgeteilt werden wie in dem Kurs mit integriertem IR-Rating.

Modulare CPL Ausbildung

Im Unterschied zu den beiden integrierten Kursen, richtet sich die modulare CPL-Ausbildung gezielt an Bewerber, die bereits eine PPL-Lizenz besitzen. Daher der Name. Die Ausbildung soll modular auf den Bewerber zugeschnitten werden und insgesamt (Theorie und Praxis zusammen) 18 Monate dauern.

Bewerber müssen mit ihrer PPL-Lizenz bereits 150 Stunden Flugerfahrung vorweisen können, um die Ausbildung zu beginnen.

Die Theorieausbildung soll aus mindestens 250 Stunden bestehen.

Bei der praktischen Ausbildung wird unterschieden zwischen PPL-Piloten mit und ohne Instrument-Rating.

Hat man kein IR, so besteht die Ausbildung aus insgesamt 25 Flugstunden. Darin enthalten sind– obwohl man als CPL ohne IR nicht nach Instrumenten fliegen darf – 10 Stunden Instrumentenflugausbildung (5 Stunden davon ggfs. in einem Simulator).

Bewerber, die bereits ein Instrument Rating haben, brauchen diese 10 Stunden nicht. Ihre CPL-Ausbildung besteht daher aus 15 VFR-Flugstunden. Hat man keine Nachtflugberechtigung, so muss diese ausserdem im Rahmen der CPL-Ausbildung absolviert werden (5 Stunden).
Auch müssen mindestens 5 Stunden in einem Flugzeug mit Verstellpropellor und Einziehfahrwerk enthalten sein.

Zusammen mit den Vorerfahrungen, die ein PPL-Pilot zu Beginn der CPL-Ausbildung mit bringt, müssen nach Abschluss der Ausbildung folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Bewerber muss insgesamt 200 Stunden Flugerfahrung vorweisen können,
    • davon mindestens 100 Stunden als PIC
      • und davon wiederum 20 Stunden als PIC auf Überlandflügen, wovon einer mindestens 540km betragen muss mit Landung an zwei unterschiedlichen Flugplätzen
    • 5 Nachtflugstunden und 10 Stunden Instrumentenflugausbildung müssen außerdem absolviert worden sein
    • 6 Stunden Flugausbildung auf einer mehrmotorigen Maschine, falls eine solche für den Prüfungsflug verwendet werden soll

PIC-Stunden auf anderen Luftfahrzeug-Kategorien können wie folgt auf die 200 Stunden angerechnet werden:

  • 30 Stunden Helikopter-Flug, wenn der Bewerber eine PPL (H) besitzt
  • 100 Stunden Helikopter-Flug, wenn der Bewerber eine CPL (H) besitzt
  • 30 Stunden im TMG oder Segelflugzeug
  • 30 Stunden in Luftschiffen, wenn der Bewerber eine PPL (As) besitzt
  • 60 Stunden in Luftschiffen, wenn der Bewerber eine CPL (As) besitzt

Zudem gilt, dass Absolventen einer integrierten CPL/IR Ausbildung bis zu 50 Stunden Flugerfahrung als Student PIC im Instrumentenflug (also Stunden im Rahmen der Ausbildung) auf die 200 Stunden anerkannt werden können.

Wie immer schließt die Ausbildung mit einem Prüfungsflug ab.

Anerkennung von Erfahrungen

Für den Theorieteil

Bezüglich Anerkennung für den theoretischen Teil der Ausbildung gilt:

  • Hat ein Bewerber für eine Pilotenlizenz die theoretische Ausbildung zum ATPL erfolgreich absolviert und die zugehörige Prüfung bestanden, so wird dies vollständig der theoretischen Ausbildung zum CPL, sowie – mit der Ausnahme von Helikoptern – dem Instrument Rating IR angerechnet. Dies gilt für die Ausbildung in der gleichen Flugzeug-Kategorie. Soll heißen: Es muss keine weitere theoretische Ausbildung für den CPL (und ggfs. das Instrument-Rating) erfolgen
  • Hat ein Pilot bereits die theoretische Prüfung für ein Instrument Rating in einer Flugzeug-Kategorie erlangt, wird dies auf die Theorie für ein Instrument Rating für eine andere Flugzeug Kategorie angerechnet und muss also nicht noch einmal absolviert werden.

Bezüglich anderer Flugzeug-Kategorien gilt außerdem:

  • Hat man eine CPL-Lizenz in einer Luftfahrzeug-Kategorie (z.B. Helikopter) und will diese auf die Kategorie «Flugzeuge» erweitern, so gibt es genau definierte Unterschiede in dem Theorie-Lehrplan je nach Kategorie. Dort ist dann aufgeführt, welche Kurse man genau belegen muss, um die Unterschiede zwischen den Kategorien zu überbrücken («Bridge Instructions»). In jedem Fall schließen diese Bridge Instructions mit einem dedizierten Theorie-Test der bestanden werden muss
  • Ein Bewerber für eine CPL-Lizenz, der bereits die Theorie für ein Instrument-Rating erfolgreich absolviert hat (also z.B. ein PPL-Pilot mit IR), bekommt die Fächer Human Performance und Meteorologie für die CPL-Theorie anerkannt. Dies gilt allerdings nicht für CB-IR Ratings.

Für den Praxisteil

Für die praktische Ausbildung gibt es verschiedene Möglichkeiten der Anerkennung von Vorerfahrung, abhängig davon welche Erfahrung und/oder welche Lizenzen der CPL-Bewerber bereits besitzt.

Hat man bereits eine PPL-Lizenz so erfolgt eine umfangreiche Anerkennung der Ausbildung. Hierfür gibt es dann spezifisch den modularen CPL-Ausbildungskurs.

Oben haben wir beschrieben, wie die PPL-Erfahrung genau anerkannt wird.

Eine etwas spezielle Situation ist es, wenn man bereits eine MPL-Lizenz hat. Mit dieser Lizenz ist man in der entsprechenden Ausbildung ausschließlich auf Mehrpiloten-Flugzeuge geschult (zur MPL gibt es einen eigenen Beitrag).
Um die Rechte als CPL (A) ausüben zu dürfen, bedarf es daher wesentlicher Anforderungen:

  • 70 Stunden Flugerfahrung als PIC oder 10 Stunden als PIC und 60 Stunden als PICUS («PIC under Supervision»)
  • Von diesen 70 Stunden, müssen 20 Stunden VFR Überlandflüge sein als PIC, oder 10 Stunden als PIC und 10 Stunden als PICUS. Dies soll einen VFR-Überlandflug von mindestens 540km beinhalten mit zwei Landungen an verschiedenen Flugplätzen.

Außerdem müssen mindestens 15 Stunden Flugausbildung auf Ein-Piloten-Flugzeugen erfolgen nach VFR-Richtlinien und es muss ggfs. eine 5 Stunden Nachtflugausbildung erfolgen. In jedem Fall muss ein praktischer CPL-Prüfungsflug absolviert werden.

Rechte als Pilot

Als CPL-Pilot hat man alle Rechte die man auch als LAPL oder PPL-Scheininhaber hat. Darüber hinaus darf man als Pilot oder Co-Pilot auf gewerblichen Flügen tätig sein und damit gegen Vergütung fliegen. Die Rechte des CPL sind immer gebunden an das zugehörige Class oder Type Rating, welches für die zu fliegende Maschine vorhanden sein muss.

Kommerzielle Flüge oder alle Flüge mit Passagieren an Bord als Pilot oder Co-Pilot dürfen auch hier immer nur dann durchgeführt werden, wenn der Pilot in den letzten 90 Tagen mindestens 3 Starts und Landungen in einem Flugzeug derselben Art durchgeführt hat (oder in einem entsprechenden Simulator). Die 3 Starts und Landungen sollen als Single Pilot oder in einer Mehrpiloten-Besatzung erfolgen, abhängig von der Lizenz. Passagiere dürfen bei Nachtflügen nur mitgenommen werden, wenn der Pilot in den letzten 90 Tagen mindestens 1 Start und Landung in der Nacht absolviert hat (auch hier ist auch der Flug in einem Simulator möglich). Diese Nachteinschränkung gilt nicht, wenn ein Instrumenten Rating vorliegt. Als «Cruise-relief Co-Pilot» darf man nur dann kommerziell oder mit Passagieren an Bord fliegen, wenn entweder (a) die oben genannten 3 Starts und Landungen erfolgt sind, oder (b) der Pilot in den vergangenen 90 Tagen auf mindestens 3 Sektoren als Cruise-relief Pilot geflogen ist oder (c) in den letzten 90 Tagen ein «Refresher Flying Skill Training» in einem Flugsimulator absolviert hat.

Nur für kommerzielle Flüge kann die Frist unter bestimmten Bedingungen von 90 Tagen auf 120 erhöht werden. Ebenfalls gilt nur für kommerzielle Flüge das ein Pilot im Alter von 60-64 Jahren nur noch in Mehrpilotenbesatzungen aktiv sein darf. Ab 65 darf man dann keine kommerziellen Flüge auf Flugzeugen mehr durchführen.

Verlängerung und Erweiterungen

Die CPL-Lizenz an sich ist lebenslang gültig.

Allerdings muss das Class oder Type Rating jeweils verlängert werden.

Für das gängige initiale Class Rating SEP (Single Engine Piston) gilt: Die Verlängerung muss innerhalb von 3 Monaten vor Ablauf des Ratings erfolgen.

Es gibt zwei Arten wie die Verlängerung durchgeführt werden kann.

  • Eine Option ist die Durchführung eines Proficiency Checks durch einen zugelassenen Prüfer
  • Eine weitere Option – und das ist sicher das gängige Verfahren – ist wie folgt: Hat der Pilot in den 12 Monaten vor Ablauf des Ratings 12 Flugstunden vorzuweisen, davon 6 als PIC, sowie 12 Starts und Landungen, dann kann die Verlängerung auf vereinfachtem Wege stattfinden: Durch ein Refresher Trainingsflug von 1 Stunde mit einem Fluglehrer (FI) oder Class Rating Instructor (CRI).

Wenn nicht eh schon Teil der Ausbildung, kann die Berufspilotenlizenzen um eine Instrumentenflugberechtigung (IR- Instrument Rating) erweitert werden. Ansonsten kann die CPL um die gleichen Ratings erweitert werden wie eine PPL (A) Lizenz. Außerdem kann man natürlich später noch eine ATPL-Lizenz draufsatteln. Da die CPL-Theorie sich kaum von der «größeren» ATPL-Theorie unterscheidet, wählen Berufspiloten oft eher eine ATPL als eine CPL-Ausbildung. Mehr hierzu im entsprechenden Beitrag.

Natürlich kann auch eine CPL-Lizenz um Klassenberechtigungen oder Musterberechtigungen erweitert werden.

Zusammenfassung

Die CPL (A)-Lizenz berechtigt zum Fliegen von Flugzeugen verschiedenster Klassen. Zusätzlich zur Lizenz muss daher immer mindestens ein Class-Rating – bei komplexen Flugzeugen zusätzlich ein Type Rating – erlangt werden, was dann zum Fliegen eines Flugzeugs eben dieser Klasse berechtigt.

Die Lizenz an sich ist lebenslang gültig, man muss jedoch entsprechende Class- oder Type Ratings regelmäßig verlängern.

Die CPL-Lizenz ist ICAO-konform und damit weltweit gültig. Sie ist eine Berufspilotenlizenz und berechtigt daher kommerzielle Flüge gegen Entgelt durchzuführen.

Allerdings berechtigt sie nicht zum Fliegen als verantwortlicher Kapitän großer Passagierflugzeuge, wofür eine ATPL-Lizenz benötigt wird (oder eine MPL).


Quellverweise:
EASA FCL

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