Grundlagen
Die ATPL (A) Lizenz ist eine ICAO-konforme Lizenz und gilt damit weltweit im Rahmen der ICAO-Richtlinien.
Im Gegensatz zur CPL-Lizenz ist die Instrumentenflugberechtigung in jedem Fall integraler Bestandteil der Ausbildung.
Ebenso ist die Ausbildung auf mehrmotorige Maschinen und Mehrmannbesatzungen ausgelegt.
Die Ausbildung ist explizit auf das Führen von Verkehrsflugzeugen ausgerichtet.
Die ATPL erhält man in mehreren Schritten. Hat man die theoretische Ausbildung erfolgreich absolviert, erfolgt eine Ausbildung zum CPL(A) mit einigen Erweiterungen. Man hat danach eine «CPL mit ATPL Theoriekredit» (auch «frozen ATPL» genannt). Damit dürfen Verkehrsflugzeuge als Copilot geführt werden.
Erst wenn man im Anschluss die notwendige Flugerfahrung gesammelt hat, erfolgt eine Prüfung mit der die eigentliche ATPL erlangt werden kann.
Die Ausbildung kann sowohl «ab ignitio» als von Grund auf als integrierter Kurs absolviert werden, oder auch «modular», wenn man entsprechende Vorerfahrung durch bestehende Fluglizenzen vorweisen kann.
Anforderungen
Das Mindestalter für den Start der Ausbildung beträgt 17 Jahre und für die Ausstellung der Lizenz 21 Jahre. Die Anforderungen sind ansonsten gleich zum CPL (z.B. Medical Klasse 1). Auf Details zu den Anforderungen auch im medizinischen Bereich, gehen wir in eigenen Beiträgen ein.
Ablauf der Ausbildung
Die Ausbildung besteht aus einem Theorieteil und einem Praxisteil. Außerdem muss ihm Rahmen der Ausbildung ein Nachweis der allgemeinen Sprachfähigkeit, sowie eine Sprechfunkzeugnis erfolgreich absolviert werden. Auch hier gibt es gegenüber den Privatpilotenlizenzen eine höherwertige Sprechfunklizenz, die AZF anstelle des BZF für PPL/LAPL (Siehe auch unser Beitrag «Schritt für Schritt zur Lizenz»). Die einzelnen Ausbildungsbestandteile müssen in einer zertifizierten Flugschule absolviert werden.
Theorie
Der Theorieteil ist noch einmal umfangreicher und detaillierter als die CPL-Ausbildung. Die einzelnen Module sind dabei jedoch die gleichen wie beim CPL:
- Air Law
- Aircraft General Knowledge — Airframe/Systems/Powerplant,
- Aircraft General Knowledge — Instrumentation,
- Mass and Balance,
- Performance,
- Flight Planning and Monitoring,
- Human Performance,
- Meteorology,
- General Navigation,
- Radio Navigation,
- Operational Procedures
- Principles of Flight,
- Visual Flight Rules (VFR) Communications
Für die Theorieschulung definiert die ICAO und EASA sogenannte «Learning Objectives». Es wird pro Modul festgelegt, welche Elemente die Schulung abdecken soll. Die genaue Ausgestaltung des Theoriekurses, also wie diese Learning Objectives erreicht werden, liegt jedoch im Gestaltungsspielraum der jeweiligen Flugschule.
Praxis
Ähnlich zum CPL gibt es zwei grundsätzliche Arten eine ATPL-Ausbildung zu absolvieren.
Entweder (1) man durchläuft einen integrierten ATPL -Kurs, oder (2) man absolviert eine modulare ATPL-Ausbildung.
Integrierter ATPL Kurs
Den integrierten Kurs kann man als Neueinsteiger beginnen, oder auch mit bestehender PPL (A) Lizenz, wodurch man einige Stunden anerkannt bekommt.
Insgesamt soll der Kurs (Theorie und Praxis zusammen) zwischen 12 und 36 Monaten dauern.
Der Theoriekurs besteht aus den oben genannten Bereichen, diesmal jedoch im Umfang von 750 Stunden.
Zusätzlich bedarf es eines MCC (Multi Crew Cooperation)-Trainings bestehend aus mindestens 25 Stunden Theorie und Übung.
Im Fall eines integrierten Kurses besteht die praktische Ausbildung aus
- mindestens 195 Stunden,
- wovon 95 Stunden Flugausbildung mit Fluglehrer sein müssen (55 Stunden davon können «Instrument ground time» sein, also Instrumentenflug im Simulator)
- 70 Stunden als (S)PIC für VFR und IFR-Flüge
- 50 Stunden müssen Überlandflüge als PIC sein, wovon ein Flug mindestens 540km betragen muss mit Landung an zwei anderen Flugplätzen
Die Ausbildung beinhaltet zudem eine 5 Stunden Nachtflugausbildung, sowie 115 Stunden Instrumentenflugausbildung, davon
- 20 Stunden als SPIC
- 15 Stunden MCC wofür ein Flugsimulator genutzt werden kann
- 50 Stunden Instrumentenflugzeit, wovon 25 -40 Stunden in einem Simulator erflogen werden können (je nach Qualität des Simulators)
- Auch müssen mindestens 5 Stunden in einem Flugzeug mit Verstellpropeller und Einziehfahrwerk enthalten sein.
Die praktische Flugausbildung wird mit einem CPL-Prüfungsflug und einem Prüfungsflug für den IR für Multi-Engine Maschinen abgeschlossen.
Modularer ATPL Kurs
Der modulare ATPL Ausbildungskurs fokussiert sich auf Bewerber mit existierender Fluglizenz.
In diesem Fall reduziert sich die Theorieausbildung von 750 Stunden auf 650 Stunden (für PPL), 500 Stunden für IR(A), 400 Stunden (für CPL), bzw. auf 250 Stunden für Inhaber einer CPL (A) Lizenz mit IR(A) Rating.
Die ATPL-Lizenz ist nicht wirklich eine «andere» Lizenz als die CPL.
Sie ist im Grunde eine Kombination verschiedener Lizenzen und Flugerfahrung. Vereinfacht kann man sagen: Um die ATPL-Lizenz ausgestellt zu bekommen benötigt man:
- eine MPL-Lizenz oder
- eine CPL (A) Lizenz mit Multi-Engine Instrument Rating und einer Ausbildung in MCC (Multi Crew Cooperation)
Man schließt die Ausbildung daher ab und hat zu dem Zeitpunkt bspw. eine CPL-Lizenz samt Multi-Engine Instrument Rating und MCC-Ausbildung. Außerdem hat man die ATPL-Theorie bestanden.
Lizenztechnisch hat man in diesem Moment eine «CPL mit ATPL-Theoriekredit» (auch «frozen ATPL» genannt).
Damit dürfen Verkehrsflugzeuge als Copilot geführt werden. Damit aus der «frozen» eine echte ATPL-Lizenz wird, bedarf es noch folgender Flugerfahrung, die nach Abschluss der Ausbildung gesammelt werden muss:
- 1500 Stunden Flugzeit, davon
- mindestens 500 Stunden als Teil einer Mehrpiloten Cockpitbesatzung
- 500 Stunden als PIC unter Supervision (in der Regel ist das ein ausgebildeter Kapitän im Rahmen einer Mehrpiloten Besatzung) oder 250 Stunden als PIC (ohne Supervision) oder 250 Stunden insgesamt und davon 70 Stunden als PIC und die restliche Zeit als PIC unter Supervision
- 200 Stunden Überlandflugzeit, davon mindestens 100 Stunden als PIC oder als PIC unter Supervision
- 75 Stunden im Instrumentenflug, wovon nicht mehr als 30 Stunden im Simulator erfolgen dürfen
- 100 Stunden Nachtflugerfahrung als PIC oder Co-Pilot
Insgesamt dürfen von den erforderlichen 1500 Stunden Flugzeit bis zu 100 Stunden in einem FFS oder FNTP-Flugsimulator erfolgen, wovon wiederum maximal 25 Stunden in einem Simulator der Kategorie FNTP (da FFS-Simulatoren realitätsnaher sind).
Hat man die Lizenzen erfolgreich absolviert und die Erfahrung gesammelt, kann dann ein ATPL-Prüfungsflug erfolgen, der – wenn erfolgreich – zur ATPL-Lizenz führt.
Anerkennung von Erfahrungen
Für den Theorieteil
Bezüglich Anerkennung für den theoretischen Teil der Ausbildung gilt:
- Hat man eine ATPL-Lizenz in einer Luftfahrzeug-Kategorie (z.B. Helikopter) und will diese auf die Kategorie «Flugzeuge» erweitern, so gibt es genau definierte Unterschiede in dem Theorie-Lehrplan je nach Kategorie. Dort ist dann aufgeführt, welche Kurse man genau belegen muss, um die Unterschiede zwischen den Kategorien zu überbrücken («Bridge Instructions»). In jedem Fall schließen diese Bridge Instructions mit einem dedizierten Theorie-Test
- Ein Bewerber für eine ATPL-Lizenz der bereits die Theorie für einen CPL (A) erfolgreich absolviert hat, bekommt das Fach VFR Communications angerechnet
- Ein Bewerber für eine ATPL-Lizenz der bereits die Theorie für einen Instrument Rating IR(A) erfolgreich absolviert hat, bekommt das Fach IFR Communications angerechnet
Für den Praxisteil
Bezüglich Anerkennung für den praktischen Teil der Ausbildung gilt:
- Hat man eine TMG oder Segelfluglizenz können bis zu 30 PIC-Stunden angerechnet werden
- Hat man eine Helikopter-Lizenz, können bei entsprechender Erfahrung als PIC, bis zu 50% der 1500 Stunden die es für die ATPL-Lizenz an Flugerfahrung braucht, anerkannt werden
Darüber hinaus ist zu beachten, dass die praktische Ausbildung erst einmal mit einer CPL-Lizenz samt Multi-Engine Instrument Rating und einer Ausbildung in MCC abschließt.
Danach müssen dann die oben beschriebenen 1500 Stunden Flugerfahrung gesammelt werden, bevor eine ATPL-Prüfung abgelegt werden kann.
Daher gelten für eine Anerkennung von Flugerfahrung für die ATPL Ausbildung die gleichen Richtlinien, wie wir sie im Beitrag zur CPL-Lizenz aufgeführt haben. Für Inhaber einer PPL-Lizenz gibt es umfangreiche Anerkennungen der praktischen Flugerfahrung:
Hat man eine PPL-Lizenz ohne IR, so besteht die Ausbildung nur noch aus insgesamt 25 Flugstunden. Darin enthalten sind 10 Stunden Instrumentenflugausbildung (5 Stunden davon ggfs. in einem Simulator). Bewerber, die bereits ein Instrument Rating haben, brauchen diese 10 Stunden nicht. Ihre CPL-Ausbildung besteht daher aus 15 VFR-Flugstunden.
Hat man keine Nachtflugberechtigung, so muss diese außerdem im Rahmen der CPL-Ausbildung absolviert werden (5 Stunden).
Auch müssen mindestens 5 Stunden in einem Flugzeug mit Verstellpropeller und Einziehfahrwerk enthalten sein.
Besitzt man eine MPL, so kann diese zu einer ATPL umgeschrieben werden, sobald die geforderten 1500 Stunden Flugerfahrung absolviert und im Anschluss ein ATPL-Prüfungsflug erfolgreich bestanden wurde. Die erteilte ATPL-Lizenz ist dann aber weiterhin auf Flugzeuge mit mehrköpfiger Besatzung beschränkt.
Rechte als Pilot
Als ATPL-Pilot hat man alle Rechte die man auch als LAPL, PPL oder CPL-Scheininhaber hat.
Darüber hinaus darf man als Pilot oder Copilot auf gewerblichen Flügen tätig sein mit Flugzeugen die entsprechend ihrer Zulassung eine Mehrmannbesatzung erfordern.
Die Rechte des ATPL sind immer gebunden an das zugehörige Class oder Type Rating, was für die zu fliegende Maschine vorhanden sein muss.
Kommerzielle Flüge und alle Flüge mit Passagieren an Bord als Pilot oder Co-Pilot dürfen immer nur dann durchgeführt werden, wenn der Pilot in den letzten 90 Tagen mindestens 3 Starts und Landungen in einem Flugzeug derselben Art durchgeführt hat (oder in einem entsprechenden Simulator).
Die 3 Starts und Landungen sollen als Single Pilot oder in einer Mehrpiloten-Besatzung erfolgen, abhängig von der Lizenz.
Als «Cruise-relief Co-Pilot» darf man nur dann kommerziell oder mit Passagieren an Bord fliegen, wenn entweder (a) die oben genannten 3 Starts und Landungen erfolgt sind, oder (b) der Pilot in den vergangenen 90 Tagen auf mindestens 3 Sektoren als Cruise-relief Pilot geflogen ist oder (c) in den letzten 90 Tagen ein «Refresher Flying Skill Training» in einem Flugsimulator absolviert hat.
Nur für kommerzielle Flüge kann die Frist unter bestimmten Bedingungen von 90 Tagen auf 120 erhöht werden. Ebenfalls gilt nur für kommerzielle Flüge das ein Pilot im Alter von 60-64 Jahren nur noch in Mehrpilotenbesatzungen aktiv sein darf. Ab 65 darf man dann keine kommerziellen Flüge auf Flugzeugen mehr durchführen.
Verlängerung und Erweiterungen
Auch die ATPL-Lizenz an sich ist lebenslang gültig.
Allerdings muss das Class oder Type Rating jeweils verlängert werden. Hier gelten die gleichen Vorgaben wie beim CPL.
Zusammenfassung
Die ATPL (A)-Lizenz berechtigt zum gewerblichen Fliegen von Flugzeugen die entsprechend ihrer Zulassung eine Mehrmannbesatzung erfordern. Zusätzlich zur Lizenz muss immer mindestens ein Class-Rating und ein Type Rating erlangt werden, was dann zum Fliegen eines Flugzeugs eben dieses Typs berechtigt.
Die Lizenz an sich ist lebenslang gültig, man muss jedoch entsprechende Class- oder Type Ratings regelmäßig verlängern.
Der praktische Teil der Ausbildung schließt erst einmal ab mit einer CPL-Lizenz samt Multi-Engine Instrument Rating und einer Ausbildung in MCC. Im Anschluss müssen 1500 Stunden Flugerfahrung als Pilot und Kopilot auf Verkehrsflugzeugen erfolgen, bevor dann die ATPL-Prüfung abgelegt werden kann
Die ATPL-Lizenz ist ICAO-konform und damit weltweit gültig.
Quellverweise:
EASA FCL