Das betroffene Gebiet wird seitlich und vertikal begrenzt, wobei die vertikale Begrenzung vom Boden bis zu einer Höhe von 3.000 Fuß über dem Meeresspiegel (MSL) reicht. Während der Aktivitätszeiten, die an verschiedenen Tagen zwischen 0600 UTC und bis zu 2400 UTC variieren, werden in diesem Gebiet alle Flüge, einschließlich des Betriebs von Modellflugzeugen und unbemannten Luftfahrtsystemen, untersagt, mit Ausnahme der Flüge, die direkt an der militärischen Übung beteiligt sind.
Ausnahmen und Genehmigungsverfahren
Von den Beschränkungen ausgenommen sind Staatsluftfahrzeuge, Polizeiflüge, Flüge für Rettungs- und Katastrophenschutzmissionen, Ambulanzflüge sowie Instrumentenflüge (IFR), die jedoch eine vorherige Genehmigung durch die zuständige Flugverkehrskontrollstelle benötigen. Anfragen zum Durchflug dieses Gebiets können über Funk gestellt werden, wobei die Frequenz 126,950 MHz (LANGEN INFORMATION) für aktuelle Informationen über den Status des Flugbeschränkungsgebiets zur Verfügung steht.
Kommunikation und Sicherheit
Die DFS hat betont, dass die Einrichtung dieses Flugbeschränkungsgebiets notwendig ist, um die Sicherheit während der militärischen Übung zu gewährleisten und mögliche Interferenzen mit dem zivilen Luftverkehr zu minimieren. Die Flugsicherung arbeitet eng mit den beteiligten militärischen Stellen zusammen, um eine klare Kommunikation und Koordination zu gewährleisten.
Implikationen für Luftfahrtbetreiber
Für lokale Flugschulen, Luftfahrtunternehmen und Freizeitpiloten bedeutet diese Ankündigung, dass sie ihre Flugpläne entsprechend anpassen und gegebenenfalls alternative Routen oder Zeitfenster für ihre Flugoperationen suchen müssen. Die DFS empfiehlt allen betroffenen Luftfahrern, sich rechtzeitig über die genauen Zeiten und Bedingungen der Flugbeschränkungen zu informieren und die notwendigen Genehmigungen einzuholen.
Quellverweise:
AIP-SUP Dokument
