In Berlin wird der Luftraum C westlich und östlich der Kontrollzone von 2500 Fuß auf 1500 Fuß abgesenkt, um Linienflüge besser zu schützen, insbesondere aufgrund zahlreicher Luftraumverletzungen durch Sichtflugpiloten. Eine Ausnahme besteht für den Anflug von Süden zum Flugplatz Schönhagen.
In Dresden wird der Luftraum D außerhalb der Kontrollzone und der Transponder Mandatory Zone (TMZ) in einen HX-Luftraum umgewandelt, der nur bei Bedarf aktiviert wird, um eine flexiblere Nutzung durch VFR-Verkehr zu ermöglichen, abhängig von der Betriebsrichtung der Piste.
In Frankfurt werden Anpassungen vorgenommen, um die Anflüge auf die Pisten 07 zu verbessern. Ein Teil des Luftraums C wird auf 4500 Fuß über dem Meeresspiegel abgesenkt, während die Obergrenze der Kontrollzone (CTR) auf 2500 Fuß angehoben wird. Zudem wird der Luftraum C um die Kontrollzone von 1500 bis 2500 Fuß MSL in Luftraum D umgewandelt, was eine flexiblere Verkehrsabwicklung von VFR-Verkehr ermöglicht.
Am Flughafen Friedrichshafen erfordern Anpassungen der IFR-An- und Abflugverfahren an europäische Vorschriften die Einführung einer Transponder Mandatory Zone mit festgelegten Höhen der Untergrenzen über dem Meeresspiegel und einer Anhebung der Obergrenze auf Flugfläche 100.
Diese umfangreichen Änderungen reflektieren die Bemühungen, den Luftverkehr in Deutschland sicherer und effizienter zu gestalten, unter Berücksichtigung der steigenden Anzahl von Privatpilotinnen und -piloten sowie der verschiedenen Interessen im Luftverkehr.
Quellverweise:
Aerotelegraph
