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NFL 2025-1-3662 – Neue Vorgaben für vertikale Abstände zu Luftraumgrenzen – DFS präzisiert Verfahren für kontrollierte Flüge

Zuletzt aktualisiert am 16. November 2025
Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat neue Regelungen zu den vertikalen Abständen kontrollierter Flüge zu Luftraumgrenzen veröffentlicht. Diese Anpassung betrifft zahlreiche Verkehrsflughäfen in Deutschland sowie den Anflug- und Bezirkskontrolldienst. Ziel ist es, die Verfahren im Übergangsbereich zwischen kontrolliertem und unkontrolliertem Luftraum zu präzisieren und die Interaktion zwischen IFR-Verkehr und Aktivitäten in angrenzenden Lufträumen klarer zu definieren. Der Artikel erläutert die Hintergründe, beschreibt die praktische Bedeutung der neuen Vorgaben und ordnet sie in den operativen Alltag der allgemeinen Luftfahrt ein.

Hintergrund der Bekanntmachung

Mit der neuen Regelung setzt die DFS bestehende Anforderungen der Luftverkehrs-Ordnung um und ersetzt gleichzeitig eine ältere Vorschrift aus dem Jahr 2004. Die Anpassung ist notwendig geworden, weil sich der deutsche Luftraum in den letzten Jahren zunehmend verdichtet hat. Neben klassischem IFR-Verkehr in den Kontrollzonen und Anflugsektoren finden heute mehr Aktivitäten im unkontrollierten Luftraum statt – darunter Segelflug, Fallschirmsprungbetrieb, UAS-Anwendungen und neue Sondergebiete, die sich dynamisch öffnen und schließen können.

Diese Koexistenz stellt hohe Anforderungen an die Trennung und Koordination der Verkehrsteilnehmer. Die DFS legt nun transparent fest, wie viel vertikaler Abstand zwischen kontrollierten Flügen und den definierten Luftraumgrenzen eingehalten wird.

Geltungsbereich der neuen Regelung

Die Vorgaben gelten für alle großen Verkehrsflughäfen, an denen die DFS Flugsicherungsdienste erbringt – darunter Berlin-Brandenburg, Frankfurt, München, Hamburg, Düsseldorf, Köln/Bonn sowie weitere regionale Flughäfen. Darüber hinaus gilt die Regelung für die gesamte Anflugkontrolle (Approach) und den Bezirkskontrolldienst (ACC), also für große Teile des deutschen Luftraums oberhalb und zwischen den Terminalbereichen.

Damit sind nahezu alle Bereiche erfasst, in denen IFR-Verkehr regelmäßig an Luftraumgrenzen heranführt oder an diesen entlanggeführt wird.

Struktur des deutschen Luftraums – warum vertikale Abstände relevant sind

Der deutsche Luftraum ist unterteilt in die Klassen C, D, E und G. Jede Klasse hat unterschiedliche Anforderungen an Kommunikation, Staffelung und Flugregeln. Außerdem existieren zusätzliche temporäre oder permanente Gebiete wie:

  • ED-R (restricted areas)
  • Segelflugsektoren
  • Fallschirmsprungsektoren
  • UAS-Operationsgebiete
  • militärische Übungszonen

Gerade im Luftraum E – in dem sich IFR und VFR mischen – entstehen häufig Situationen, bei denen kontrollierte IFR-Flüge in unmittelbarer Nähe zu aktiven VFR-Bereichen geführt werden. Die DFS legt nun fest, wie der vertikale Abstand dabei standardisiert gehandhabt wird.

Die neuen vertikalen Abstandsregeln im Detail

1. Vertikaler Mindestabstand von 500 Fuß

Die DFS hält bei kontrollierten Flügen grundsätzlich 500 Fuß vertikal Abstand zu Luftraumgrenzen und zu festgelegten Gebieten ein. Dazu gehören:

  • die Obergrenzen von Sektoren, die von Segelfliegern genutzt werden
  • Höhenlimits aktiver Fallschirmsprungzonen
  • Grenzen von ED-R-Gebieten
  • obere Grenzen von UAS-Sektoren
  • Übergänge zwischen Luftraum E und G

Damit wird ein bewusster Sicherheitspuffer für IFR-Flüge geschaffen, ohne den Luftraum für VFR-Aktivitäten unnötig einzuschränken.

2. Abweichungen nur mit individueller Absprache

Falls kooperierende Nutzer – etwa Segelflugsektoren oder Militärbereiche – individuelle Absprachen treffen, kann dieser Abstand reduziert werden. Solche Ausnahmen beziehen sich oft auf bekannte saisonale Hochbetriebslagen oder koordinierte Flugtage.

3. Nutzung dieser Lufträume in Eigenverantwortung der Piloten

Piloten, die bis zur Obergrenze eines Luftraums steigen oder sinken, müssen sich bewusst sein, dass:

  • oberhalb der Grenze IFR-Verkehr mit nur 500 ft Abstand geführt werden kann
  • keine Wirbelschleppenstaffelung von 1.000 ft gewährleistet wird
  • die Verantwortung für die Einhaltung sicherer Abstände bei ihnen liegt

Gerade für VFR-Pilotinnen und -Piloten bedeutet dies eine erhöhte Sorgfalt beim Steigen, Gleiten und Navigieren in Grenzhöhen.

Bedeutung für die allgemeine Luftfahrt

Die Anpassung ist besonders relevant für Pilotinnen und Piloten, die häufig in folgenden Bereichen unterwegs sind:

  • in Thermikregionen mit bekannten Segelflugsektoren
  • im Umfeld von Sprungplätzen
  • in Regionen mit militärischen Aktivitäten
  • in stark genutzten UAS-Zonen (z. B. Forschungseinrichtungen oder Drohnenkorridore)

Sie sorgt für mehr Transparenz, indem klar definiert ist, wie nah IFR-Verkehr typischerweise an Sektorgrenzen geführt wird. Gleichzeitig wird der Luftraum effizienter genutzt: IFR-Verkehr muss nicht 1.000 ft Sicherheitsabstand zu jedem Sektor halten, was unnötige Einschränkungen verhindern würde.

Für die VFR-Praxis bedeutet das:

  • Grenzhöhen konsequent einhalten
  • Transponder und Hörbereitschaft möglichst nutzen
  • erhöhte Aufmerksamkeit, wenn man in die Nähe solcher Höhenbereiche kommt
  • genaue Planung anhand aktueller ICAO-Karte, AIP SUPs und lokalen Luftrauminformationen

Einordnung in internationale Standards

Andere europäische Länder, etwa Frankreich und die Niederlande, haben ebenfalls Verfahren, bei denen IFR-Verkehr mit geringeren vertikalen Abständen nahe aktiven Sektoren geführt wird. Deutschland folgt damit dem Trend, den Luftraum flexibler und effizienter zu betreiben – insbesondere angesichts steigender IFR-Verkehrszahlen und wachsender UAS-Aktivitäten.

Inkrafttreten und Bedeutung für Piloten

Die neue Regelung tritt am 27. November 2025 in Kraft. Gleichzeitig wird die bisherige Bekanntmachung aus dem Jahr 2004 aufgehoben. Piloten, Flugschulen und Vereine sollten ihre Verfahren und Briefings rechtzeitig aktualisieren, insbesondere:

  • Schulungsunterlagen für VFR-Flüge in Luftraum E
  • Einweisungen in Grenzbereiche aktiver Sektoren
  • Awareness-Trainings für Segelflug und Fallschirmsprungbetrieb

Fazit

Mit den neuen Vorgaben stellt die DFS klar, wie vertikale Abstände zu Luftraumgrenzen für kontrollierte Flüge gehandhabt werden. Der festgelegte 500-Fuß-Puffer schafft eine bessere Balance zwischen Sicherheit, Kapazität und Flexibilität. Für Pilotinnen und Piloten der allgemeinen Luftfahrt bedeutet dies vor allem eines: bewusstes Navigieren in Grenzhöhen und ein gutes Verständnis der Struktur des deutschen Luftraums. Wer diese Regeln beachtet, trägt dazu bei, dass der begrenzte Luftraum effizient und sicher genutzt werden kann.


Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)

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