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Zuverlässigkeits- überprüfung

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) ist ein Verfahren, das gemäß § 7 des deutschen Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) durchgeführt wird, um die Vertrauenswürdigkeit von Personen zu überprüfen, die im Bereich der Luftfahrt tätig sind. Nachfolgend erläutern wir Dir hierzu alle wichtigen Details.

Was ist überhaupt eine sogenannte ZÜP?

Um mit einer Pilotenausbildung beginnen zu können, muss die Zuverlässigkeit des Bewerbers nachgewiesen werden. Neben der Abgabe einer Straffreiheitserklärung (auszufüllen bei der Flugschule) und einer Auskunft nach § 30 Absatz 8 StVo aus dem Fahrereignungsregister (nicht bei UL) muss zu guter Letzt eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz erfolgen.  

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) ist ein Verfahren, das gemäß § 7 des deutschen Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) durchgeführt wird, um die Vertrauenswürdigkeit von Personen zu überprüfen, die im Bereich der Luftfahrt tätig sind. Diese Überprüfung ist notwendig, um die Sicherheit im Luftverkehr zu gewährleisten und potenzielle Sicherheitsrisiken durch unzuverlässige Personen zu minimieren. 

Die Hauptziele der Zuverlässigkeitsüberprüfung sind: 

  • Sicherheitsgewährleistung: Sicherstellung, dass nur vertrauenswürdige Personen Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen und Informationen haben. 
  • Terrorabwehr: Prävention von Terrorismus und anderen sicherheitsrelevanten Straftaten im Luftverkehr. 
  • Sicherheitskultur: Förderung einer allgemeinen Sicherheitskultur innerhalb der Luftfahrtindustrie. 

 

Bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung werden verschiedene Aspekte der betroffenen Person analysiert: 

  • Identitätsfeststellung: Überprüfung der persönlichen Daten und Identitätsnachweise. 
  • Strafregister: Einsicht in das polizeiliche Führungszeugnis, um sicherzustellen, dass keine relevanten Vorstrafen vorliegen. 
  • Ermittlungsverfahren: Überprüfung, ob gegen die Person laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren vorliegen. 
  • Weitere Sicherheitsrelevante Informationen: Erhebung zusätzlicher Informationen von Sicherheitsbehörden und anderen relevanten Stellen. 

 

Durchführung der ZÜP: 

Die Überprüfung wird von der zuständigen Luftsicherheitsbehörde durchgeführt. Im Rahmen der Überprüfung müssen die betroffenen Personen bestimmte Dokumente vorlegen und eine Erklärung über laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren abgeben. In bestimmten Fällen kann die Prüfung auch internetgestützt erfolgen, wobei die Identität des Bewerbers sicher festgestellt werden muss. 

Die ZÜP ist notwendig für verschiedene Personengruppen im Luftverkehr, einschließlich: 

  • Luftfahrzeugführer 
  • Personen, die Zugang zu Sicherheitsbereichen an Flughäfen haben 
  • Mitarbeiter von Luftfahrtunternehmen, die sicherheitsrelevante Tätigkeiten ausüben 

 

Die ZÜP ist 5 Jahre gültig und muss danach erneuert werden. Sie muss bei der für den eigenen Wohnsitz zuständigen Luftsicherheitsbehörde beantragt werden. 

Und wo beantrage ich eine ZÜP?

Weitere Informationen zur Beantragung der ZÜP können unter folgendem Link gefunden werden:

Hier klicken!
Die ZÜP kann in diesem Bundesland über folgenden Link online beantragt werden:

ZÜP beim Serviceportal Hamburg online beantragen
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