Um mit einer Pilotenausbildung beginnen zu können, muss die Zuverlässigkeit des Bewerbers nachgewiesen werden. Neben der Abgabe einer Straffreiheitserklärung (auszufüllen bei der Flugschule) und einer Auskunft nach § 30 Absatz 8 StVo aus dem Fahrereignungsregister (nicht bei UL) muss zu guter Letzt eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz erfolgen.
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) ist ein Verfahren, das gemäß § 7 des deutschen Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) durchgeführt wird, um die Vertrauenswürdigkeit von Personen zu überprüfen, die im Bereich der Luftfahrt tätig sind. Diese Überprüfung ist notwendig, um die Sicherheit im Luftverkehr zu gewährleisten und potenzielle Sicherheitsrisiken durch unzuverlässige Personen zu minimieren.
Die Hauptziele der Zuverlässigkeitsüberprüfung sind:
Bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung werden verschiedene Aspekte der betroffenen Person analysiert:
Durchführung der ZÜP:
Die Überprüfung wird von der zuständigen Luftsicherheitsbehörde durchgeführt. Im Rahmen der Überprüfung müssen die betroffenen Personen bestimmte Dokumente vorlegen und eine Erklärung über laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren abgeben. In bestimmten Fällen kann die Prüfung auch internetgestützt erfolgen, wobei die Identität des Bewerbers sicher festgestellt werden muss.
Die ZÜP ist notwendig für verschiedene Personengruppen im Luftverkehr, einschließlich:
Die ZÜP ist 5 Jahre gültig und muss danach erneuert werden. Sie muss bei der für den eigenen Wohnsitz zuständigen Luftsicherheitsbehörde beantragt werden.