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Dein Weg zum Flugschein

Vom Fußgänger zum Piloten – ein zumeist nicht immer einfacher und manchmal gar komplizierter Weg.

Wir versuchen Dir nachfolgend die wichtigsten Schritte aufzuzeigen und verlinken zu hilfreichen Artikeln auf unserer Website sowie in unserer Academy, die diese im Detail beschreiben.

1. Alter

Das Mindestalter, um die Ausbildung beginnen zu können, ist abhängig von der Art der zu erlangenden Lizenz:

  • 14 Jahre für Segelflieger
  • 16 Jahre für Privatpiloten (UL, LAPL, PPL)
  • 17 Jahre für Berufspiloten (CPL, ATPL, MPL)

2. Tauglichkeit

Ein zugelassener Fliegerarzt muss die medizinische Tauglichkeit bescheinigen, je nach Lizenz in den Klassen:

  • Class 1 – Berufspiloten (CPL, ATPL, MPL)
  • Class 2 – Privatpiloten (PPL) und gewerbliche Segelflieger
  • Class LAPL – Sonstige (bspw. LAPL, UL und nicht-gewerblicher SPL)

3. Zuverlässigkeit

In Deutschland wird die Zuverlässigkeit eines Bewerbers mittels dreier Verfahren geprüft:

  • Abgabe einer Straffreiheitserklärung (auszufüllen bei der Flugschule)
  • Auskunft nach § 30 Absatz 8 StVo aus dem Fahrereignungsregister (nicht bei UL)
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz

4. Unterlagen

Zusammenfassend müssen folgende Unterlagen bei Anmeldung in der Flugschule vorgelegt werden:

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Tauglichkeitszeugnis
  • Straffreiheitserklärung
  • Auszug aus dem Fahrereignungsregister (nicht bei UL)
  • Bescheinigung über die Zuverlässigkeit (ZÜP)
  • Zustimmung des gesetzlichen Vertreters bei minderjährigen Bewerbern

Und los geht's!

Nach der Anmeldung in der Flugschule geht es nun mit der Theorie- und Praxisschulung, dem Erwerb des Funksprechzeugnisses und den Sprachnachweisen los!

Mehr Infos hierzu erhältst du im Detail in unserer Academy!

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