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Pilot-Hub Academy
Modul 1 - Lizenzübersicht
Kapitel - 2

UL - Die Sportpilotenlizenz

Zuletzt aktualisiert am 30. April 2024
Die UL-Lizenz (Sportpilotenlizenz) ist eine nationale Lizenz und berechtigt zum Fliegen von Ultraleichtflugzeugen. Wir geben eine Übersicht über die verschiedenen UL-Flugzeuge, den zugehörigen Lizenzen, sowie eine Übersicht über die Ausbildung. Wir diskutieren nötige Anforderungen, geben Informationen wie die Ausbildung abläuft, wie sie abgeschlossen wird, welche Rechte man als Pilot erwirbt und wie man diese auch dauerhaft behält.

Ein Ultraleichtflugzeug ist ein kleines, sehr leichtes, motorgetriebenes Luftfahrzeug, welches Platz für maximal 2 Personen bietet.

Der Begriff «Ultraleichtflugzeug» ist je nach Land sehr unterschiedlich belegt. Im Rahmen der Ausbildung und auch in der Lizenz selbst wird in Deutschland zwischen Motorschirmen, schwerkraftgesteuerten (manchmal wird auch von gewichtskraftgesteuerten gesprochen) Ultraleichtflugzeugen (Trikes), aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen und Tragschraubern (auch Gyrokopter genannt) unterschieden.

Da wir uns hier auf Flugzeuge fokussieren, gehen wir nachfolgend auf gewichtskraft- und areadynamisch-gesteuerte UL-Flugzeuge und den entsprechenden Lizenzerwerb ein.

UL-Flugzeuge

Gemäß deutschem Luftverkehrsrecht sind Ultraleichtflugzeuge sogenannte «Luftsportgeräte», wohingegen die klassischen Flieger der «Echo-Klasse» (wie Cessna oder Piper) als Flugzeuge bezeichnet werden. In der motorisierten Privatfliegerei sind Ultraleichtflugzeuge und die entsprechende Ausbildung die Alternative zu LAPL/PPL, mit der eben «schwerere» Flugzeuge geflogen werden können.

Aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge haben ihre Namen daher, dass sie durch Drehung der Ruder um Längs, Quer- oder Hochachse gesteuert werden, weswegen man auch von 3-Achs-Steuerung spricht. Es gibt verschiedene Arten und Ausprägungen dieser Art von Flugzeugen, worauf wir an anderer Stelle eingehen wollen. Generell gibt es bestimmte Mindestanforderungen, Bauvorschriften und Definitionen. Bezüglich des maximalen Abfluggewichts gilt bspw.:

  • Die höchstzulässige Abflugmasse darf ohne Schwimmer nicht mehr als 600kg betragen (inklusive Rettungsgerät)
  • Mit Schwimmer (also für schwimmfähige UL) darf die Masse nicht mehr als 650kg betragen

Es gibt noch zahlreiche weitere Anforderungen und Definitionen (z.B. an die Mindestgeschwindigkeit VS0), worauf hier aber nicht eingegangen werden soll, da wir uns hier auf die Lizenz und Ausbildung fokussieren wollen.

Demgegenüber sind schwerkraft- oder gewichtsgesteuerte Ultraleichtflugzeuge anders konzipiert und die Steuerung erfolgt hierbei über Gewichtsverlagerung oder Schwenkung der gesamten Flügelfäche. Hierzu gehören beispielsweise sogenannte Trikes. Bezüglich dem maximalen Abfluggewicht gilt:

  • Die höchstzulässige Abflugmasse beträgt bei Einsitzern 300kg, zuzüglich Rettungsgerät
  • Für Doppelsitzer 450kg, zuzüglich Rettungsgerät

Für Schwimmer ist noch einmal ein Gewichtsaufschlag von 30kg für Einsitzer und 45kg für Zweisitzer erlaubt. Auch hier gibt es noch zahlreiche weitere Bestimmungen, die erfüllt sein müssen, damit das Flugzeug als Ultraleichtflugzeug gilt.

Zusätzlich zu der obigen Definition gibt es seit 2010 eine weitere Ultraleicht-Klasse für Flugzeuge bis 120kg Leermasse. Bei diesen sehr leichten Flugzeugen gibt es zusätzliche «Erleichterungen» gegenüber schwereren Flugzeugen. So sind diese Flugzeuge von der Muster- und Verkehrszulassung befreit. Auch braucht es hier von den Piloten keinen Nachweis der medizinischen Tauglichkeit (Medical).

Generell stellt die UL-Lizenz eine Alternative zu einer Privatpilotenlizenz dar (LAPL oder PPL), welche man für das Fliegen größerer Leichtflugzeuge benötigt. Insbesondere ist der Erwerb und der Betrieb von Ultraleichtflugzeugen deutlich kostengünstiger und die Ausbildung etwas weniger anspruchsvoll, wie nachfolgend aufgeführt.

Anforderungen

Das Mindestalter für den Start der Ausbildung beträgt 16 Jahre und für den Erwerb der Lizenz nach abgeschlossener Ausbildung 17 Jahre.

Ablauf der Ausbildung

In der Ausbildung bedarf es im Unterschied zu LAPL, PPL, CPL, MPL und ATPL keines Nachweises der Sprachkenntnisse (solange man sich nur in unkontrollierten Lufträumen G und E bewegen will), da diese vereinfacht in die theoretische Ausbildung und Prüfung integriert ist. Es müssen zudem weniger Dokumente und Nachweise für den Ausbildungsstart zusammengesucht werden. Hierauf gehen wir in dem Beitrag «Schritte zur Lizenz» näher ein. Die Ausbildung besteht aus Theorie und Praxis.

Theorie

Die theoretische Ausbildung umfasst die nachfolgenden Themenblöcke und soll 60 Stunden umfassen. Sie wird in der Regel in der Flugschule selber durchgeführt:

  • Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften, einschließlich Rechtsvorschriften des beweglichen Flugfunkdienstes und die Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Flügen nach Sichtflugregeln
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Aerodynamik
  • Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik und pyrotechnische Einweisung
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Menschliches Leistungsvermögen

Die theoretische Ausbildung schließt mit einem Multiple Choice Test ab. Die Prüfung findet in der Regel in der Flugschule statt.

Im Unterschied zu anderen Lizenzen müssen die theoretische Ausbildung und Prüfung nicht zwingend vor der praktischen Ausbildung oder Prüfung erfolgen. Man kann beides in beliebiger Reihenfolge kombinieren. Die meisten Flugschulen kombinieren daher praktische und theoretische Aspekte in sinnvoller Art und Weise.

Praxis

Die praktische Ausbildung unterscheidet zwischen den verschiedenen Flugzeugtypen. Für die Lizenz für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge gilt: Die Ausbildung umfasst eine Gesamtflugzeit von 30 Stunden.

Davon:

  • können bis zu 20 Flugstunden durch Flugzeit auf Segelflugzeugen oder Hubschraubern ersetzt werden
  • oder 5 Flugstunden durch Flugzeit auf schwerkraftgesteuerten Ultraleichtflugzeugen ersetzt werden
  • insgesamt gilt jedoch das in der praktischen Ausbildung in jedem Fall mindestens 5 Flugstunden im Alleinflug enthalten sein müssen, sowie Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen und zwei Überlandflüge mit Fluglehrer über mindestens 200 Kilometer mit Zwischenlandung,

Die praktische Ausbildung für schwerkraftgesteuerte Ultraleichtflugzeuge umfasst eine Gesamtflugzeit von 25 Stunden.

Davon:

  • können bis zu 10 Flugstunden durch Flugzeit als verantwortlicher Führer von Flugzeugen, Hubschraubern, Motorseglern, Segelflugzeugen, aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Hängegleitern oder Gleitsegeln ersetzt werden
  • insgesamt gilt jedoch das in der praktischen Ausbildung in jedem Fall mindestens 10 Flugstunden mit Fluglehrer und 5 Flugstunden im Alleinflug enthalten sein müssen, sowie Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen, und zwei Überlandflüge mit Fluglehrer über jeweils mindestens 100 Kilometer mit Zwischenlandung

Die Ausbildung wird jeweils mit einem Prüfungsflug abgeschlossen.

Rechte als Pilot

Mit der Sportpilotenlizenz darf man als Pilot UL-Maschinen fliegen, die der in der Lizenz eingetragenen Art entsprechen (bei Flugzeugen berechtigt die Lizenz also entweder zum Führen aerodynamisch oder schwerkraftgesteuerter UL-Flugzeugen). Mit der entsprechenden abgeschlossenen Funkausbildung darf man dann auch in Lufträumen innerhalb der Lufträume B (in Deutschland zurzeit nicht existent), C und D funken.

Verlängerung und Erweiterungen

Die Lizenz an sich ist lebenslang gültig. Wie oben bereits beschrieben, benötigt man für das Führen eine UL-Flugzeuges, das schwerer ist als 120 KG, allerdings zu jeder Zeit ein gültiges Medical (was immer wieder verlängert werden muss. Details zum Medical gibt es in einem eigenen Beitrag). Ausserdem gibt es für alle ULs Rahmenbedingungen, die erfüllt sein müssen, damit man dauerhaft als Pilot fliegen darf. Für aerodynamisch gesteuerte UL-Flugzeuge gilt:

  • in den jeweils letzten 24 Monaten, müssen mindestens 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk durchgeführt worden sein
  • davon mindestens 6 Stunden als verantwortlicher PIC
  • sowie mindestens 12 Starts und Landungen
  • sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde mit einem Fluglehrer

Als Alternative kann man auch Befähigungsprüfung (Prüfungsflug) mit einem zugelassenen Prüfer durchführen.

Für Piloten von schwerkraftgesteuerten UL Flugzeugen gilt, dass zur Aufrechterhaltung der Pilotenrechte jederzeit eine «ausreichende fliegerische Übung» vorhanden sein muss.

Für die Sportpilotenlizenz gibt es im Wesentlichen drei relevante Erweiterungen: Die Schleppberechtigung, die Passagierberechtigung und die Lehrberechtigung.

Um andere Luftfahrzeuge oder sonstige Gegenstände (z.B. Banner) «ohne Fangschlepp» (Beim Fangschlepp wird der Gegenstand über einen Haken von einem fliegenden Flugzeug aus der Luft heraus aufgenommen) als UL-Pilot schleppen zu dürfen, bedarf einer Schleppberechtigung. Um diese zu erlangen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Nach Erwerb der UL-Lizenz müssen 30 Stunden Flugerfahrung als PIC vorhanden sein, davon mindestens 5 Stunden auf dem Muster, für das die Schleppberechtigung erworben werden soll
  • Es müssen 5 Ausbildungs-Flüge mit Fluglehrer erfolgen, in denen Luftfahrzeuge oder sonstige Gegenstände geschleppt werden, innerhalb von 6 Monaten vor Beantragung der Schleppberechtigung
  • Will man konkret Luftfahrzeuge schleppen, müssen auch fünf Schleppstarts im geschleppten Luftfahrzeug der zu schleppenden Art erfolgen, sofern der Bewerber die entsprechende Lizenz nicht selbst besitzt

Um andere Gegenstände wie Banner spezifisch im Fangschlepp aufzunehmen und zu schleppen, bedarf es folgender Anforderungen:

  • Nach Erwerb der UL-Lizenz müssen 90 Stunden Flugerfahrung als PIC vorhanden sein, davon mindestens 5 Stunden auf dem Muster, für das die Schleppberechtigung erworben werden soll
    Fünf Flüge mit Fluglehrer der die entsprechende Berechtigung hat, bei denen die Schlinge ohne Schleppgegenstand aufzunehmen ist
  • Fünf Flüge mit Fluglehrer, bei denen der Schleppgegenstand im Fangschlepp
    aufzunehmen ist. Die Flüge müssen innerhalb von 6 Monate vor Beantragung der Schleppberechtigung erworben worden sein.

Es erfolgt keine separate Prüfung. Nach Abschluss der Ausbildung wird die Schleppberechtigung unter Angabe der Art der Aufnahme und der Art des Schleppgegenstandes in die Lizenz eingetragen. Um die Schleppberechtigung dann auch dauerhaft ausüben zu dürfen, muss der Pilot mindestens zehn Schleppflüge in der jeweils eingetragen Art innerhalb der jeweils letzten 24 Monate durchführen. Ansonsten muss eine erneute Ausbildung erfolgen.

Um Passagiere mitnehmen zu dürfen, braucht ein UL-Pilot eine separate Passagierberechtigung. Hierfür müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

  • Nach Erwerb der UL-Lizenz müssen fünf Überlandflüge mit Fluglehrer durchgeführt werden, davon mindestens zwei Überlandflüge mit Zwischenlandung über eine Gesamtstrecke von mindestens 200 Kilometer

Im Anschluss muss eine dedizierte praktische Prüfung abgelegt werden. Bei Erfolg wird die Passagierberechtigung für die betreffende Luftsportgeräteart, auf der der Bewerber ausgebildet wurde, in die Pilotenlizenz eingetragen.

Möchte man die Passagierberechtigung für aerodynamisch gesteuerte UL-Flugzeuge erwerben und besitzt eine SPL, LAPL (A), PPL (A) oder eine der Berufspilotenlizenzen, so gilt die UL-Passagierberechtigung automatisch als erteilt.

Passagiere darf man als Pilot aber effektiv nur dann mitnehmen, wenn der Pilot innerhalb der letzten 90 Tage mindestens drei Starts und der Landungen mit einem Flugzeug derselben Art durchgeführt hat.

Für den Start einer Ausbildung für eine Lehrberechtigung gilt: Es müssen mindestens 150 Stunden als PIC auf UL-Maschinen, einmotorigen, kolbengetriebenen Landflugzeugen, Reisemotorseglern oder Segelflugzeugen nach Erteilung der entsprechenden Lizenz erflogen werden. Darin müssen mindestens 20 Stunden Flugzeit auf aerodynamisch gesteuerten UL-Flugzeugen nach Erhalt der Lizenz, sowie 1 Überlandflug mit einer einfachen Entfernung von 200km in einem UL-Flugzeug enthalten sein.

Zusammenfassung

Die Ultraleichtlizenz oder auch Sportpilotenlizenz ist für viel eine Alternative zu einer LAPL oder PPL-Lizenz. Sie ist eine national geregelte Lizenz und erlaubt das Fliegen in aerodynamisch, sowie schwerkraftgesteuerten Ultraleichtflugzeugen (auf Lizenzen für andere Luftfahrzeugtypen sind wir nicht näher eingegangen).

Die Ausbildung besteht aus Theorie und Praxis und ist was Anforderungen, Ablauf und Kosten angeht, eine oft günstigere Alternative zu den LAPL und PPL-Lizenzen, welche das Fliegen schwererer Flugzeuge ermöglichen. Allerdings ist die UL-Lizenz dafür an genau Vorschriften gebunden was den zu fliegenden Flugzeugtyp angeht.

Außerdem ist die Lizenz eine rein nationale und die Vorschriften für das Fliegen in anderen Ländern, müssen individuell angeschaut werden.

Auch gibt es viel weniger Möglichkeiten die Lizenz zu erweitern und einige Einschränkungen, was die Einsatzmöglichkeiten angeht.


Quellverweise:
DULV NFL

DULV aerodynamische UL

LuftPersV

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