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Pilot-Hub Academy
Modul 1 - Lizenzübersicht
Kapitel - 3

SPL - Die Segelfluglizenz

Zuletzt aktualisiert am 30. April 2024
Die SPL (Sailplane Pilot Licence) ist eine ICAO-konforme Lizenz und berechtigt zum Fliegen von Segelflugzeugen. Wir geben eine Übersicht über Bedeutung der Lizenz und die zugehörige Ausbildung. Wir diskutieren nötige Anforderungen, geben Informationen wie die Ausbildung abläuft, wie sie abgeschlossen wird, welche Rechte man als Pilot erwirbt und wie man diese auch dauerhaft behält.

Segelflugzeuge

Ein „Segelflugzeug“ bezeichnet gemäß offizieller ICAO-Definition ein Luftfahrzeug, welches schwerer als Luft ist und im Flug «von der dynamischen Reaktion der Luft gegen ihre festen Auftriebsflächen» getragen wird und somit nicht von einem Motor abhängig ist.

Bei diesem motorlosen Fliegen steigt man mit entsprechenden Aufwinden und gleitet durch die Konstruktion der Flugzeuge mit geringem Höhenverlust. In Deutschland dürfen diese Maschinen maximal 850kg wiegen.

Eine Eigenheit von Segelflugzeugen gegenüber motorisierten Fluggeräten ist der Start. Dieser kann auf verschiedene Arten erfolgen.

  • Im Flugzeugschlepp wird das Segelflugzeug durch ein motorisiertes Schleppflugzeug in die Luft gezogen. Die Flugzeuge sind dabei durch ein Schleppseil miteinander verbunden
  • Beim Windenstart gibt es eine stationäre Winde, die per Stahl- oder Kunststoffseil das Segelflugzeug in die Luft zieht

Speziell bei Segelflugzeugen gibt es außerdem die Besonderheit der Touring Motor Glider (TMG) Flugzeuge. Diese – auch Reisemotorsegler genannten – Flugzeuge sind mit einem oder mehreren Triebwerken ausgestattet, die sich bei abgestelltem Triebwerk aber wie ein Segelflugzeug verhalten. Daher werden sie – mit Ausnahme von entsprechen ausgestatteten Ultraleichtflugzeugen – in der Kategorie der Segelfluglizenzen mit betrachtet. Im Unterschied zu den klassischen Segelfliegern können diese TMGs einen Eigenstart mit Hilfe ihres Motors durchführen.

Die SPL ist die Lizenz, um derartige Segelflugzeuge fliegen zu dürfen. Seit Vereinheitlichung der nationalen Regelungen im Rahmen der EASA-Vorschiften gibt es nur noch die SPL-Segelfluglizenz. Bis zum Jahr 2019/2020 wurde die Segelfluglizenz über die «Part-FCL» geregelt. Es gab sowohl die SPL als auch die LAPL (S) Lizenz. Letztere ist eine EASA- aber nicht ICAO-konforme Lizenz mit einigen Einschränkungen gegenüber der SPL. Mittlerweile wurden die Regeln für die Segelfluglizenzen jedoch in einen eigenen rechtlichen Rahmen überführt, die «Part-SFCL». Dort ist nun geregelt, dass es nur noch die SPL-Lizenz gibt. Die Gültigkeit bereits ausgestellter LAPL (S) Lizenzen bliebt aber bestehen. Im Rahmen von Neuausstellungen sollen diese Lizenzen dann schrittweise in die SPL überführt werden.
Die SPL (in Österreich auch oft GPL – Glider Pilot License- genannt; in der Schweiz entspricht dies dem «Segelfliegerausweis» mit sehr eigenen Regeln und Vorschriften) ist ICAO-konform und damit weltweit im Raum der ICAO gültig.

Anforderungen

Das Mindestalter für den Start der Ausbildung beträgt 14 Jahre und für den eigentlichen Erwerb der Lizenz 16 Jahre. In der Ausbildung bedarf es im Unterschied zu LAPL, PPL, CPL, MPL und ATPL keines Nachweises der Sprachkenntnisse (siehe hierzu auch unser Beitrag «Schritte zur Lizenz»).

Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildung besteht aus Theorie und Praxis und muss in einer entsprechend autorisierten Flugschule durchgeführt werden. In der Ausbildung bedarf es im Unterschied zu LAPL, PPL, CPL, MPL und ATPL keines Nachweises der Sprachkenntnisse (solange man sich nur in unkontrollierten Lufträumen G und E bewegen will), da diese vereinfacht in die theoretische Ausbildung und Prüfung integriert ist.
Nur wenn man sich in kontrollierten Lufträumen B, C und D bewegen will, muss ein entsprechendes Flugfunkzeugnis im Rahmen der Ausbildung absolviert werden.

Theorie

Die theoretische Ausbildung umfasst 100 Stunden und kann durch verschiedenste Lehrformen erfolgen, wie Online-Kurse, Classroom-Trainings und Übungen. Die Flugschulen haben hier Freiheiten, was die Didaktik betrifft. Es gibt aber klare Vorgaben, welche Inhalte geschult werden müssen. Die nachfolgenden Themengebiete werden für die SPL-Theorie geschult:

  • Air Law and ATC Procedures
  • Human Performance
  • Meteorology
  • Communications
  • Principles of Flight – Sailplane
  • Operational Procedures – Sailplane
  • Flight Performance and Planning – Sailplane
  • Aircraft Genera Knowledge, Airframe and Systems and Emergency Equipment – Sailplane
  • Navigation – Sailplane

Die theoretische Ausbildung wird durch eine Prüfung abgeschlossen.

Praxis

Die praktische Ausbildung muss aus mindestens 15 Flugstunden bestehen, davon

  • 10 Stunden Flugunterricht mit Fluglehrer
  • 2 Stunden Soloflug unter Aufsicht
  • 45 Starts (launches) oder Starts (take-offs) und Landungen
  • 7 Stunden Flugunterricht auf Segelflugzeugen (ohne TMGs), wenn Rechte für Segelflugzeuge ohne TMG angestrebt werden,
    • davon mindestens drei Stunden Flugunterricht mit Fluglehrer, sowie
    • entweder ein Solo-Überlandflug von mindestens 50 km,
    • oder ein Überlandflug mit Fluglehrer von mindestens 100 km, der auch in einem TMG absolviert werden kann
  • sechs Stunden Flugunterricht auf TMG, wenn auch Rechte für TMG angestrebt werden
    • davon mindestens vier Stunden Flugunterricht mit Fluglehrer, sowie
    • ein Allein-Überlandflug von mindestens 150 km in einem TMG, bei dem eine vollständige Landung auf einem anderen Flugplatz durchgeführt werden muss.

Die Ausbildung wird mit einem Prüfungsflug abgeschlossen, in dem die verschiedenen in der Ausbildung geübten Verfahren überprüft werden.

Erweiterung auf Reisemotorsegler (TMG)

Hat man eine SPL für Segelflugzeuge und will man im Anschluss die Rechte als SPL auch auf motorisierte Segelflieger (TMGs) erweitern, so bedarf es zwar keiner zusätzlichen Theorie, es muss allerdings eine zusätzliche, praktische Ausbildung erfolgen, die spezielle auf die Besonderheiten der TMGs eingeht.
Für diese praktische Ausbildung gelten die folgenden Anforderungen:

  • Es müssen 6 Flugstunden auf einem TMG absolviert werden,
  • Davon 4 Stunden zusammen mit einem Fluglehrer und 1 Stunde Solo-Überlandflug von mindestens 150km mit Landung an einem anderen Flugplatz

Diese zusätzliche Ausbildung muss mit einem darauf zugeschnittenen weiteren Prüfungsflug erfolgreich abgeschlossen werden, bei dem der Prüfer neben der Praxis auch das theoretische Wissen überprüfen soll.

Anerkennung von Erfahrungen

Besitzt man bereits eine andere relevante Lizenz, also in diesem Fall z.B. einen PPL (A) für Flugzeuge, so wird die theoretische Ausbildung generell auf die SPL-Ausbildung angerechnet, so dass hier keine weitere Ausbildung erfolgen muss.

Für die praktische Ausbildung gilt: Besitzt man eine Lizenz in einer anderen Kategorie (also für motorisierte Flugzeuge, Helikopter, Ballone, Luftschiffe), so gilt:

  • 10% der Stunden die man in der anderen Kategorie als PIC erflogen hat, maximal 7 Stunden, werden für die Ausbildung zum SPL angerechnet
  • Dies gilt nicht für die Kategorie der Ballone
  • Die Anrechnung darf sich nicht auf die Solo- und Überlandflüge beziehen und die Reduktion der notwendigen Starts und Landungen darf 10 nicht überschreiten

Besitzt man eine LAPL (S) Lizenz so wird dies ebenfalls für die SPL-Ausbildung anerkannt.

Rechte als Pilot

Mit einer SPL-Lizenz darf mal als PIC auf Segelflugzeugen aktiv sein. Die Lizenz berechtigt immer nur zum Start in der jeweils geschulten Startart. Jede gewünschte Startart muss demnach separat geschult werden. Dies kann durch einen separaten Ausbildungslehrgang erfolgen.
Alternativ kann im Anschluss an die Erteilung einer SPL eine Zusatzausbildung absolviert werden, die folgendes umfassen muss:

  • Für den Winden- oder Kraftfahrzeugschlepp mindestens 10 Starts (launches) Flugunterricht mit einem Fluglehrer und fünf Schlepps im Alleinflug (solo launches) unter Aufsicht,
  • für den Flugzeugschlepp oder Eigenstart (self-launch) mindestens fünf Starts (launches) Flugunterricht mit einem Fluglehrer und fünf Schlepps im Alleinflug (solo launches) unter Aufsicht. Beim Eigenstart kann der Flugunterricht mit Fluglehrer auf TMG durchgeführt werden,
  • für den Gummiseil-Start mindestens drei Starts (launches) Flugunterricht mit einem Fluglehrer oder allein unter Aufsicht und
  • für sonstige Startmethoden (launching) Schulungen nach Vorgabe der zuständigen Behörde

Der Abschluss dieser Zusatzausbildung muss in das Bordbuch des Piloten eingetragen und vom Ausbildungsleiter der ATO oder DTO unterzeichnet werden.

Nach erfolgter Ausbildung muss der Pilot mindesten 10 Flugstunden als PIC alleine absolvieren (oder 30 Starts), um dann auch Passagiere mitnehmen zu können.
Mit einer SPL dürfen ausserdem nicht nur private Flüge, sondern auch kommerzielle Flüge mit einem Segelflugzeug durchgeführt werden. Hierfür gelten folgende Anforderungen:

  • Der Pilot muss mindestens 18 Jahre alt sein, nach Ausstellung der Lizenz 75 Flugstunden als PIC oder 200 Starts absolviert haben in einem Segelflugzeug oder TMG
  • Die Qualifikation zur kommerziellen Nutzung einer SPL muss durch einen separaten Prüfungsflug bescheinigt werden

Kommerzielle Flüge, sowie jedwede Flüge mit Passagieren an Bord dürfen nur durchgeführt werden, wenn der Pilot in den letzten 90 Tagen mindestens 3 Starts und Landungen in einem Flugzeug derselben Art durchgeführt hat. Für die Beförderung von Fluggästen bei Nacht auf einem TMG muss mindestens eine dieser Starts oder Landungen bei Nacht durchgeführt worden sein.

Ab 70 Jahren darf man dann keine kommerziellen Flüge auf Flugzeugen mehr durchführen.

Verlängerung und Erweiterungen

Für die Verlängerung von Segelfluglizenzen (ohne TMG) gelten folgende wiederkehrende, dauerhafte Anforderungen:

  • In den letzten 2 Jahren müssen 5 Flugstunden absolviert worden sein, sowie 15 Starts und Landungen
  • Es müssen im gleichen Zeitraum 2 Schulungsflüge mit Fluglehrern absolviert worden sein
    Alternativ kann auch ein Prüfungsflug erfolgen, um die Rechte der Lizenz zu verlängern.

Für SPL-Inhaber mit TMG-Rechten gilt:

  • In den letzten 2 Jahren müssen mindestens 12 Flugstunden als PIC oder mit einem Fluglehrer oder allein unter Aufsicht eines Fluglehrers erfolgt sein und dabei (auf TMGs) mindestens
    • 6 Stunden Flugzeit
    • 12 Starts und Landungen
    • Ein Schulflug mit einem Fluglehrer von einer Stunde

Alternativ kann auch hier zur Verlängerung ein erneuter Prüfungsflug absolviert werden.

Speziell für Segelflugzeuge gibt es darüber hinaus noch gesonderte Anforderungen, um Rechte für die jeweilige Startmethode aufrechtzuerhalten. Es gilt:

  • Von den Starts und Landungen müssen mindestens 5 für jede eingetragene Startart erfolgen (z.B. Eigenmotorstart, oder Windenstart)
    • für Gummiseil-Starts müssen nur zwei Starts (launches) absolviert worden sein
    • Für Eigenstarts können die Starts (launches) als Eigenstart (self-launch) oder mit Hilfe von Starts (take-offs) auf TMG oder in einer Kombination von beidem durchgeführt werden.

Eine SPL kann um zahlreiche Berechtigungen erweitert werden:

  • Kunstflugrechte
  • Berechtigung zum Schleppen von Segelflugzeugen und Bannern
  • TMG-Nachtflugberechtigung
  • Rechte für den Wolkenflug mit Segelflugzeugen

Außerdem können sich SPL-Scheininhaber zu einem Fluglehrer weiterbilden.

Zusammenfassung

Die Segelfluglizenz SPL ist eine ICAO-konforme Lizenz und berechtigt zum Fliegen von Segelflugzeugen. Ein Start in einem Segelflugzeug erfolgt immer auf eine bestimmte Startart, die geschult werden muss und nur für diese ist man dann auch autorisiert.
Ein spezielles Thema sind die TMGs, die dem Konzept nach Flugzeuge mit Motor sind, die sich aber bei ausgeschaltetem Motot wie ein Segelflugzeug verhalten. Für TMGs bedarf es einer separaten praktischen Ausbildung.
Mit einer SPL kann man auch – nach entsprechender Prüfung – kommerzielle Flüge durchführen.


Quellverweise:
LuftPersV/

EASA FCL

EUR Lex

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