Wichtige Neuerungen und Struktur der Bekanntmachung
Die Änderungen beziehen sich auf die gesamte Bandbreite der Sprechfunkverfahren und umfassen unter anderem:
- Vereinheitlichung der Begriffsbestimmungen gemäß EU-Verordnungen.
- Standardisierung der Aussprache von Zahlen und Rufzeichen.
- Einführung neuer Verfahren für spezielle Situationen wie Not- und Dringlichkeitsverkehr.
Die Bekanntmachung gliedert sich in 35 Kapitel, die detaillierte Informationen zu allen Aspekten der Sprechfunkkommunikation enthalten. Hier einige der wichtigsten Punkte:
1. Einheitliche Begriffsdefinitionen (Artikel 2 der EU-Verordnung Nr. 923/2012)
Die verwendeten Begriffe und Verfahren basieren auf den europäischen Standards für Luftverkehrsregeln (SERA). Dies sorgt für eine bessere Verständlichkeit und Vereinheitlichung innerhalb der EU.
2. Umgang mit Zahlen und Aussprache (SERA.14040)
Die Aussprache von Zahlen spielt eine zentrale Rolle in der Luftfahrtkommunikation. Die neuen Vorgaben legen fest:
- Jede Zahl wird einzeln ausgesprochen, z. B. FL 180 als „Flight Level One Eight Zero“ oder 993 hPa als „QNH Niner Niner Three“.
- Transponder-Codes mit Tausenderstellen werden spezifisch angesagt, z. B. 2400 als „Squawk Two Four Zero Zero“.
- Dezimalzahlen, wie Frequenzen, müssen klar mit „Decimal“ (bzw. „Komma“) übermittelt werden, z. B. 118.025 als „One One Eight Decimal Zero Two Five“.
3. Verfahren zur Übermittlung (SERA.14045)
Neue Regelungen stellen sicher, dass Übermittlungen präzise und effizient sind:
- Redewendungen wie „ACKNOWLEDGE“ (Bestätigen Sie) oder „ROGER“ (Verstanden) werden standardisiert.
- Der Begriff „Take-Off“ darf ausschließlich verwendet werden, wenn eine Startfreigabe erteilt oder aufgehoben wird.
4. Rufzeichen von Luftfahrzeugen (SERA.14050)
Rufzeichen werden klar definiert und standardisiert:
- Vollständige Rufzeichen: Diese bestehen aus dem Eintragungszeichen des Luftfahrzeugs oder einer Kombination aus Betreiberbezeichnung und Flugnummer.
- Abgekürzte Rufzeichen: Sie dürfen nur verwendet werden, wenn keine Verwechslungsgefahr besteht.
5. Not- und Dringlichkeitsverfahren (SERA.14095 und SERA.10005)
Für Not- und Dringlichkeitsverkehr wurden spezifische Verfahren und Redewendungen eingeführt. Beispielsweise müssen folgende Begriffe korrekt eingesetzt werden:
- „MAYDAY“ für Notlagen.
- „PAN PAN“ für dringende, aber nicht lebensbedrohliche Situationen.
6. Neue Regelungen zur Aussprache und Struktur von Meldungen
Die Regelungen umfassen präzise Vorgaben für spezifische Meldungen:
- Windangaben: Z. B. „Wind Two Zero Zero Degrees Seven Zero Knots“.
- Pistensichtweiten: Z. B. „RVR One Thousand Seven Hundred“.
- Flughöhen: Z. B. „Two Thousand Two Hundred“.
7. Erweiterte Phonetik für die Kommunikation
Die Aussprache von Buchstaben und Zahlen wurde präzisiert, um Missverständnisse zu vermeiden:
- Zahlen wie 7 (Seven) werden als „Sew-en“ gesprochen.
- Der Buchstabe „Z“ wird als „Zulu“ bezeichnet.
8. Besondere Verfahren bei Ausweichmanövern (SERA.11014 c)
Die Regeln für das Verhalten bei ACAS-Ausweichempfehlungen (Airborne Collision Avoidance System) wurden erweitert. Piloten müssen sicherstellen, dass Ausweichmanöver präzise kommuniziert werden, um Konflikte zu vermeiden.
Bedeutung der Änderungen
Diese neuen Regelungen haben das Ziel:
- Sicherere Kommunikation: Präzise und standardisierte Begriffe reduzieren Missverständnisse.
- Europäische Harmonisierung: Einheitliche Standards fördern die grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
- Effizienz im Funkverkehr: Kürzere und klarere Übermittlungen sparen Zeit und Ressourcen.
Fazit: Einheitliche Standards für mehr Sicherheit
Die Neuerungen in den Sprechfunkverfahren stärken die Sicherheit und Effizienz in der Luftfahrtkommunikation. Piloten und Fluglotsen profitieren von klar definierten und standardisierten Verfahren, die Missverständnisse minimieren und die Zusammenarbeit erleichtern. Die Änderungen treten am 28. November 2024 in Kraft und markieren einen weiteren Schritt zur Harmonisierung der europäischen Luftfahrt.
Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)