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NFL 2024-1-3262 – Regelungen bei Geringer Sicht und Schutz der ILS-Signale

Zuletzt aktualisiert am 10. November 2024
Die DFS Aviation Services GmbH (DAS) hat eine neue Bekanntmachung veröffentlicht, die umfassende Regelungen für den Betrieb bei geringer Sicht und zum Schutz der ILS-Anlagensignale festlegt. Die neuen Vorschriften sind auf verschiedenen Flugplätzen in Deutschland anwendbar und sollen den sicheren Flugverkehr auch bei widrigen Sichtverhältnissen gewährleisten.

Geltungsbereich und Definitionen

Die Regelungen betreffen neun deutsche Flugplätze, darunter Dortmund, Friedrichshafen, Karlsruhe/Baden-Baden, Niederrhein, Mönchengladbach, Memmingen, Lahr, Paderborn und Braunschweig.

Betrieb bei Geringer Sicht (LVO)

Der Betrieb bei geringer Sicht umfasst Anflug- und Startverfahren bei Pistensichtweiten (RVR) von weniger als 550 Metern und Entscheidungshöhen unter 200 Fuß. Die Verfahren bei geringer Sicht (LVP) werden bereits ab einer Pistensichtweite von 600 Metern angewendet, um einen stabilen und sicheren Ablauf auch bei schlechten Sichtverhältnissen zu ermöglichen.

Low Visibility Take-Off (LVTO)

Ein Low Visibility Take-Off wird als Start definiert, wenn die Pistensichtweite unter 550 Metern liegt. In der neuen Bekanntmachung wird betont, dass die in Deutschland geltenden Regelungen zur Durchführung eines stabilen Betriebs bereits bei 600 Metern Pistensichtweite greifen.

Kategorien und Verfahren bei Geringer Sicht

Die DAS hat spezifische Verfahren für die unterschiedlichen Betriebsarten festgelegt, die von CAT II- und CAT III-Verfahren bis hin zu speziellen Regelungen für Starts bei geringer Sicht (LVTO) reichen. Die genauen Beschreibungen der ILS-Anlagen, die für diese Operationen genutzt werden, sind im Luftfahrthandbuch (AIP) hinterlegt. Flugplätze, die nur für CAT I-Anflüge zugelassen sind, jedoch für den LVTO genutzt werden, werden ebenfalls im AIP vermerkt.

Wichtige Regeln bei Geringer Sicht

Bei einer Pistensichtweite von weniger als 1000 Metern und einer Wolkenuntergrenze von unter 300 Fuß müssen die Notstromversorgungen für die optischen und nicht-optischen Landehilfen bereitgestellt werden. Zudem ist sicherzustellen, dass in den sensiblen und kritischen Bereichen (Critical Areas) der CAT-Stufen keine Personen, Fahrzeuge oder mobiles technisches Gerät vorhanden sind.

Zusätzliche Maßnahmen bei sehr geringer Sicht

Sinkt die Pistensichtweite unter 600 Meter und die Hauptwolkenuntergrenze unter 200 Fuß, kommen zusätzliche Regelungen zum Einsatz:

  1. Ausschalten der Gleitwinkelbefeuerung
  2. Ausschalten des Enhanced Flight Awareness System (EFAS)
  3. Aktivierung der Pistenmittellinienbefeuerung sowie der roten Seitenreihen-Kurzbarren
  4. Einschalten der Rollbahnmittellinienbefeuerung und der Haltebalken, sofern vorhanden

Diese Maßnahmen gewährleisten die klare Markierung und Beleuchtung der relevanten Bereiche und reduzieren das Risiko von Missverständnissen oder Fehlern während des Bodenverkehrs und der Start- und Landephasen bei geringen Sichtbedingungen.

Bedeutung und Vorteile für die Sicherheit

Die neuen Regelungen der DFS Aviation Services GmbH unterstreichen das Engagement zur Flugsicherheit, indem sie die Standards für Sichtflugbedingungen (VFR) und Instrumentenflugbedingungen (IFR) verfeinern und präzisieren. Gerade bei schlechter Sicht bieten sie einen zusätzlichen Schutz für alle beteiligten Akteure und helfen, den Flugverkehr sicher und stabil zu halten.

Diese Bekanntmachung tritt am 28. November 2024 in Kraft und hebt die bisherigen Regelungen auf.


Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)

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