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NFL 2024-1-3242 – Neue Richtlinien für Funkausfallverfahren: Handlungsanweisungen für Piloten in Deutschland

Zuletzt aktualisiert am 28. Oktober 2024
Am 14. Oktober 2024 veröffentlichte das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung neue Richtlinien für den Fall eines Funkverbindungsausfalls während des Flugs. Diese regeln das Vorgehen, falls die Funkverbindung abbricht, und gewährleisten, dass Piloten klare Handlungsanweisungen haben, um in sicherer Weise ihren Flug fortzusetzen oder eine Landung durchzuführen.

Allgemeines und Anwendungsbereich

Laut der deutschen Luftverkehrs-Ordnung (§ 29 Abs. 1 Nr. 2) sind Piloten, die eine Funkverbindung halten müssen, verpflichtet, im Falle eines Ausfalls spezifische Funkausfallverfahren anzuwenden. Diese neuen Richtlinien decken sowohl Flüge nach Sichtwetterbedingungen (VFR) als auch Instrumentenwetterbedingungen (IFR) ab und sind an verschiedene Flugbedingungen angepasst.

Verfahren bei Funkausfall in Sichtwetterbedingungen (VFR)

  1. Grundlegende Anweisungen: Wenn ein Funkausfall bei einem Flug nach Instrumentenflugregeln (IFR) in Sichtwetterbedingungen oder bei einem Sichtflug (VFR) auftritt, ist der Transponder auf den Notfallcode Mode A 7600 einzustellen.
  2. Flugfortsetzung und Landung: Der Flug ist unter Sichtwetterbedingungen fortzusetzen, und die nächste Landemöglichkeit ist anzusteuern. Nach der Landung ist die Landezeit schnellstmöglich an die zuständige Flugverkehrskontrollstelle zu übermitteln.
  3. Flüge in Kontrollzonen und Lufträumen der Klasse C oder D: Ein Flugzeug darf nur dann in eine Kontrollzone einfliegen, wenn zuvor eine Flugverkehrskontrollfreigabe erteilt wurde oder eine Landung im Bereich der Kontrollzone zwingend notwendig ist. Tritt der Funkausfall außerhalb der Kontrollzone auf, müssen Luftfahrzeuge diese meiden. Sind Luftfahrzeuge bereits innerhalb der Klassen C oder D, müssen diese nach den entsprechenden Sichtflugregeln auf kürzestem Weg verlassen werden.

Verfahren bei Funkausfall in Instrumentenwetterbedingungen (IFR)

Falls der Funkausfall bei einem IFR-Flug auftritt und Sichtflugbedingungen nicht verfügbar sind, sind folgende Schritte zu befolgen:

  1. Transponder-Einstellung und Stabilisierung: Der Transponder muss auf Mode A 7600 gestellt werden, und die zuletzt zugewiesene Flughöhe und Geschwindigkeit sind für sieben Minuten beizubehalten. Liegt die IFR-Mindestreiseflughöhe höher als die zugewiesene Höhe, muss auf diese gestiegen werden.
  2. Rückkehr zum Flugplan: Nach Ablauf der sieben Minuten sind Höhe und Geschwindigkeit gemäß dem ursprünglichen Flugplan anzupassen, und der Pilot muss auf dem kürzesten Weg zur im Flugplan festgelegten Route zurückkehren.
  3. Anflug und Landung: Der Flug ist zu einem geeigneten Anfangsanflugfix des Zielflughafens fortzusetzen. Sollte kein Anflugzeitpunkt festgelegt worden sein, ist der Sinkflug zur voraussichtlichen Ankunftszeit im Flugplan zu beginnen. Sofern möglich, muss das Flugzeug innerhalb von 30 Minuten nach dem letzten Ankunftszeitpunkt oder der geplanten Ankunftszeit landen.

Sonderregelungen für Übergänge zum Endanflug und Navigationsfreigaben

Für spezielle Flüge, bei denen eine Freigabe für „Transition to Final Approach“ oder eine Wegpunktnavigation erteilt wurde, ist bei einem Funkausfall Mode A 7600 unverzüglich zu schalten. Der Flug ist dann gemäß der erhaltenen Freigabe und den Navigationsvorgaben bis zum Endanflug fortzusetzen.

Schlussfolgerung und Bedeutung für Piloten

Diese neuen Verfahren bieten detaillierte Anweisungen für Piloten im Fall eines Funkverbindungsausfalls und verbessern die Sicherheit durch standardisierte Protokolle. Die klaren Abläufe tragen dazu bei, dass Luftfahrzeuge sicher navigieren und die notwendige Kommunikation aufrechterhalten können, auch wenn die Funkverbindung abbricht. Piloten sollten sich mit diesen neuen Verfahren vertraut machen, um im Notfall effektiv reagieren zu können.der modernen Luftfahrt gerecht zu werden, und unterstreicht die Bedeutung einer klaren, sicheren Kommunikation für alle Beteiligten.


Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)

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