Hintergrund: Regelungen zur Flugsicherung und Flugfunk an unkontrollierten Flugplätzen
Gemäß der europäischen Verordnung (EU) 2020/469, die die bestehende Verordnung (EU) 2017/373 ergänzt, dürfen an Flugplätzen ohne zertifizierte Flugsicherungsdienste keine Flugverkehrsdienste angeboten werden. Die neue Regelung ermöglicht es jedoch, dass an diesen Flugplätzen eine Bodenfunkstelle betrieben werden kann, die grundlegende Informationen zum Luftverkehr vermittelt, ohne die Aufgaben einer Flugverkehrskontrolle zu übernehmen.
Die Richtlinien umfassen allgemeine Anweisungen, welche Informationen Bodenfunkstellen bereitstellen dürfen. Dabei wird betont, dass Bodenfunkstellen lediglich unterstützende Informationen anbieten können und keine autorisierten Flugverkehrsdienste sind. Flugplatzbetreiber dürfen den Flugfunk lediglich zur Verbesserung der situational awareness verwenden, um Piloten Hinweise zu geben, die ihre Entscheidungsfindung erleichtern, ohne in den Flugbetrieb einzugreifen.
Anwendungsbereich: Anweisungen für Flugplatzbetreiber und Piloten
Diese Richtlinien sind für Betreiber und Leiter von Flugplätzen ohne Flugverkehrsdienste sowie für Luftfahrzeugführer gedacht, die solche Flugplätze anfliegen. Auch Flugplätze, die gemäß § 25 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) betrieben werden, sollen diese Hinweise berücksichtigen. Der Fokus liegt dabei auf der Förderung einer selbstorganisierten, sicheren Koordination in der Platzrunde und im An- sowie Abflug.
Funktionen und Einschränkungen einer Bodenfunkstelle
Eine Bodenfunkstelle an unkontrollierten Flugplätzen fungiert als grundlegende Anlaufstelle für den Flugfunk. Sie erleichtert die Kommunikation zwischen Piloten (Air-to-Air Communication), hat jedoch keinen rechtlichen Status als Flugverkehrsdienst. Die Bodenfunkstelle trägt dazu bei, dass Piloten ihre Position und Absichten kommunizieren, ihre Geschwindigkeit und Bewegungsrichtung koordinieren und sich von anderen Luftfahrzeugen unabhängig separieren.
Die Bodenfunkstelle darf Piloten allgemeine Verkehrsinformationen und Hinweise auf lokale Wetterbedingungen geben, die meist auf Berichten anderer Piloten basieren. Diese Informationen sind jedoch weder umfassend noch verpflichtend. Eine Bodenfunkstelle kann daher nicht die gesamte Flugplatzumgebung überwachen und darf keine Flugverkehrskontrollanweisungen oder -freigaben erteilen. Die endgültige Verantwortung für die Flugdurchführung liegt allein beim Piloten.
Zulässige Inhalte der Sprechfunkkommunikation
Die Richtlinien definieren klar, welche Informationen Bodenfunkstellen übermitteln dürfen:
- Positionsmeldungen: Die Bodenfunkstelle darf Piloten dazu auffordern, Positionsmeldungen abzugeben, um die situational awareness zu verbessern. Solche Meldungen helfen dabei, den Standort und die Bewegungen von Luftfahrzeugen im Umfeld des Flugplatzes zu überwachen und erhöhen die Sicherheit.
- Flugbetriebliche Informationen: Die Bodenfunkstelle darf allgemeine Hinweise, wie die Aktivität von Segelflugzeugen oder das Auftreten von Vogelschwärmen, an Piloten weitergeben. Solche Hinweise dienen dazu, Piloten über mögliche Sicherheitsfaktoren zu informieren, ohne dass eine aktive Trennung des Verkehrs durch die Bodenstation erfolgt.
Die Richtlinien verbieten es ausdrücklich, dass Bodenfunkstellen den Piloten Ausweichempfehlungen, Abstandsangaben oder andere Anweisungen zur Steuerung des Luftverkehrs geben. Solche Aufgaben sind Flugverkehrsdiensten vorbehalten, die über zertifiziertes Personal und die entsprechenden Ressourcen verfügen.
Konsequenzen und Ausblick: Stärkung der Eigenverantwortung und Sicherheit
Durch die neuen Richtlinien wird die Rolle der Bodenfunkstellen an unkontrollierten Flugplätzen klar definiert, wodurch Piloten sich besser auf die Eigenverantwortung verlassen und sich gegenseitig koordinieren können. Die Umsetzung dieser Regelungen wird von der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH unterstützt und zielt darauf ab, die Sicherheit an Flugplätzen ohne ATS zu fördern, ohne dass unautorisierte Eingriffe in den Flugverkehr erfolgen.
Diese Anpassung stellt eine wichtige Entwicklung dar, um den Anforderungen der modernen Luftfahrt gerecht zu werden, und unterstreicht die Bedeutung einer klaren, sicheren Kommunikation für alle Beteiligten.
Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)