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NFL 2024-1-3236 – Vorübergehende Flugbeschränkungen anlässlich der Ukraine-Konferenz 2024: Sicherheitsmaßnahmen für den Luftraum um Ramstein

Zuletzt aktualisiert am 8. Oktober 2024
Am 08. Oktober 2024 veröffentlichte das Bundesministerium für Digitales und Verkehr eine Bekanntmachung zur Einrichtung vorübergehender Flugbeschränkungen anlässlich einer Ukraine-Konferenz, die am 12. Oktober 2024 stattfindet. Diese Maßnahmen betreffen den Luftraum um den Militärflugplatz Ramstein und zielen darauf ab, die Sicherheit der Konferenzteilnehmer und den störungsfreien Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten.

Flugbeschränkungsgebiet „ED-R Ramstein“

Das Flugbeschränkungsgebiet „ED-R Ramstein“ wird für den Zeitraum von 07:30 Uhr UTC bis 19:00 Uhr UTC am 12. Oktober 2024 aktiviert. Dieses Gebiet hat eine geografische Ausdehnung, die durch Koordinaten zwischen 49° 29′ 55″ N und 7° 25′ 00″ O festgelegt ist, mit einer vertikalen Begrenzung vom Boden (GND) bis zu einer Höhe von FL100 (ca. 10.000 Fuß).

Das betroffene Gebiet umfasst einen wichtigen Luftraum, der während der Konferenz für zivile Flugbewegungen geschlossen wird, um mögliche Sicherheitsrisiken aus der Luft zu minimieren.

Betroffene Flüge und Ausnahmen

In diesem Gebiet sind alle Flüge, einschließlich des Betriebs von Drohnen und Flugmodellen, untersagt. Ausnahmen gelten jedoch für bestimmte Kategorien von Flügen, darunter:

  • Staatsluftfahrzeuge, die direkt im Zusammenhang mit der Ukraine-Konferenz stehen.
  • Flüge nach Instrumentenflugregeln (IFR) oberhalb von 3.600 Fuß MSL, wobei Wechselverfahren (Y/Z-Flugpläne) nicht erlaubt sind.
  • Flüge von und nach Ramstein (ETAR) sowie Einsätze der Bundeswehr.
  • Polizeiflüge, sowie Rettungs- und Katastrophenschutzeinsätze und Ambulanzflüge.

Alle berechtigten Flüge nach Sichtflugregeln müssen im Vorfeld bei der Landespolizei Rheinland-Pfalz angemeldet und durch diese genehmigt werden. Die Flüge unterliegen einer ständigen Hörbereitschaft auf der Frequenz 135,600 MHz („Police Info“), um sicherzustellen, dass sie jederzeit Kontakt mit den zuständigen Behörden halten können.

Funkkommunikations- und Transponderpflicht (RMZ/TMZ Ramstein)

Zusätzlich zu den Flugbeschränkungen wird eine Radio and Transponder Mandatory Zone (RMZ/TMZ) für den Luftraum um Ramstein eingerichtet. Diese Zone hat einen Radius von 30 nautischen Meilen und erstreckt sich von GND bis FL100. Innerhalb dieser Zone sind alle Luftfahrzeuge verpflichtet, ihre Position und Flugabsichten vor dem Einflug auf der Frequenz 135,600 MHz zu melden und den Transpondercode A3777 zu senden.

Von dieser Regelung ausgenommen sind unter anderem:

  • Bundeswehrflüge und Flüge der alliierten Streitkräfte.
  • Polizeiflüge sowie Rettungs- und Katastrophenschutzflüge.

Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)

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