Details zu den Flugbeschränkungen und Gefahrengebieten
Die Flugbeschränkungen betreffen sowohl den unteren als auch den oberen Luftraum und werden in bestimmten geografischen Regionen und Höhenbereichen wirksam.
- Flugbeschränkungen in den betroffenen Gebieten (ED-R):
In den unter den Punkten 3.2 bis 3.4 genannten Bereichen ist der Luftraum für alle zivilen Luftfahrzeuge gesperrt. Ausnahmen gelten lediglich für Staatsluftfahrzeuge, Polizeiflüge, Rettungs- und Katastrophenschutzeinsätze sowie Ambulanzflüge. Auch Flüge nach Instrumentenflugregeln (IFR) sind nach vorheriger Genehmigung durch die zuständige Flugverkehrskontrollstelle möglich. Diese Genehmigungen können per Sprechfunk angefragt werden. - Gefahrengebiete (ED-D):
Zusätzlich wird aufgrund der militärischen Aktivitäten ein spezielles Gefahrengebiet eingerichtet. Hier werden nicht an der Übung beteiligte Luftfahrzeugführer dringend gebeten, das Gebiet zu meiden. Der militärische Flugbetrieb in diesen Regionen stellt ein erhöhtes Risiko für zivile Flugbewegungen dar, weshalb strikte Umgehung empfohlen wird.
Geografische Abgrenzungen und Aktivierungszeiten
Die Flugbeschränkungs- und Gefahrengebiete gelten zu spezifischen Zeiten am 12. und 14. November 2024, jeweils von 17:00 Uhr UTC bis 21:00 Uhr UTC. Die betroffenen Lufträume umfassen verschiedene Höhenbereiche, die zwischen 1.000 Fuß AGL und FL660 (ca. 66.000 Fuß) liegen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Gebiete:
- ED-R MAGDAY Fight 1: Von 1.000 Fuß über Grund (AGL) bis FL660, mit einer definierten geografischen Begrenzung, die sich entlang von Koordinaten wie 543127N0121744E und 525324N0132140E erstreckt.
- ED-R MAGDAY Fight 2: Hier erstrecken sich die Flugbeschränkungen zwischen 1.000 Fuß AGL und FL190 sowie FL290 bis FL660.
- ED-R MAGDAY AAR: Dieses Gebiet reicht von FL100 bis FL240.
- ED-D MAGDAY Fight 1: Das Gefahrengebiet erstreckt sich von 1.000 Fuß AGL bis FL660 und umfasst ebenfalls definierte geografische Grenzen.
Auswirkungen auf den zivilen Luftverkehr
Diese Maßnahmen könnten temporäre Umleitungen und Änderungen in den Flugplänen für nicht-militärische Luftfahrzeuge zur Folge haben. Besonders für Privatpiloten und kommerzielle Flüge im betroffenen Luftraum bedeutet dies, dass alternative Routen gewählt werden müssen oder es zu zeitlichen Verschiebungen kommen kann. Die DFS (Deutsche Flugsicherung GmbH) ist zuständig für die Überwachung der Luftraumnutzung und steht für Anfragen zur Durchfluggenehmigung zur Verfügung.
Konsequenzen bei Verstößen
Zuwiderhandlungen gegen diese Flugbeschränkungen werden nach § 62 des Luftverkehrsgesetzes strafrechtlich verfolgt. Dies bedeutet, dass Piloten, die ohne Genehmigung in die verbotenen Lufträume einfliegen, mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Veröffentlichung Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht werden. Dabei sind die allgemeinen rechtlichen Formalitäten zu beachten, wie die Bezeichnung des Klägers, des Beklagten sowie des Klagebegehrens. Es wird zudem empfohlen, die entsprechenden Beweise und Tatsachen in der Klageschrift darzulegen.
Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)