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NFL 2024-1-3205 – Vorübergehende Festlegung einer RMZ/TMZ anlässlich des Tags der Deutschen Einheit 2024 in Schwerin und Umgebung

Zuletzt aktualisiert am 8. September 2024
Zum Schutz der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit 2024 in Schwerin und Umgebung hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr temporär zwei Radio and Transponder Mandatory Zones (RMZ/TMZ) eingerichtet. Diese Maßnahmen, die auf Grundlage von § 16 Abs. 1 Nr. 3 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) getroffen wurden, sollen die Sicherheit des Luftraums während der Veranstaltungen gewährleisten. Im Folgenden werden die Details der festgelegten Gebiete beschrieben.

1. „RMZ/TMZ Schwerin“

Das Gebiet RMZ/TMZ Schwerin wird durch einen Kreis mit einem Radius von 12 nautischen Meilen (NM) um den Punkt 53°37’28“ N, 011°25’07“ O beschrieben. Die vertikale Begrenzung erstreckt sich von der Bodenfläche (GND) bis zu FL100 (etwa 10.000 Fuß).

  • Ausnahmen: Der Luftraum D (Kontrollzone) Lübeck-Blankensee sowie das bereits bestehende Gebiet mit Flugbeschränkungen „ED-R Schwerin“ sind von der RMZ/TMZ ausgenommen.
  • Zeitliche Wirksamkeit:
    1. Oktober 2024: 08:00 bis 22:00 Uhr UTC
    1. Oktober 2024: 07:00 bis 22:00 Uhr UTC
    1. Oktober 2024: 07:00 bis 16:00 Uhr UTC

2. „RMZ/TMZ Schloss Bothmer“

Das Gebiet RMZ/TMZ Schloss Bothmer erstreckt sich über einen Kreis mit einem Radius von 12 NM um den Punkt 53°57’32“ N, 011°09’34“ O. Auch hier reicht die vertikale Begrenzung von GND bis FL100.

  • Ausnahmen: Das Gebiet mit Flugbeschränkungen „ED-R Schloss Bothmer“ ist von dieser Regelung ausgenommen.
  • Zeitliche Wirksamkeit:
    1. Oktober 2024: 14:30 bis 22:00 Uhr UTC

3. Anpassungen der Regelungen

Änderungen, wie etwa eine Verkürzung der zeitlichen Wirksamkeit oder eine Verringerung der vertikalen Begrenzung der RMZ/TMZ, werden von der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben und durch die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH per NOTAM veröffentlicht. Informationen über den aktuellen Status der RMZ/TMZ können über die Frequenzen 132,650 MHz oder 125,100 MHz (Fluginformationsdienst Langen) erfragt werden.

4. Regelungen für Flüge innerhalb der RMZ/TMZ

Alle Luftfahrzeuge, die nach Sichtflugregeln (VFR) innerhalb der beschriebenen RMZ/TMZ fliegen, müssen den SSR-Code A6377 unaufgefordert senden und auf der Frequenz 135,600 MHz (Rufzeichen „Police Info“) Hörbereitschaft halten.

Vor dem Einflug in die RMZ/TMZ ist eine Erstmeldung erforderlich, die folgende Angaben beinhalten muss:

  • Kennung der angerufenen Station
  • Rufzeichen und Luftfahrzeugtyp
  • Standort, Flughöhe und Flugabsichten

Eine dauerhafte Hörbereitschaft muss während des Fluges in der RMZ/TMZ aufrechterhalten werden. Der Ausflug aus dem Gebiet ist ebenfalls zu melden. Falls von der Bodenfunkstelle keine Antwort erfolgt, ist es dennoch erlaubt, den Flug fortzusetzen, solange die Hörbereitschaft aufrechterhalten wird.

Ausnahmen von der Transponderpflicht gelten für:

  • Flüge der Polizei oder im Auftrag der Polizei
  • Rettungs- und Katastrophenschutzeinsätze
  • Ambulanzflüge
  • Flüge von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen bis zu einer Höhe von 120 Metern über Grund

Im Bedarfsfall kann die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern weitere Ausnahmen von der Transponderpflicht zulassen.

Flüge nach Instrumentenflugregeln (IFR) sind von diesen Regelungen nicht betroffen.

Fazit

Die vorübergehende Einrichtung von Funkkommunikations- und Transponderpflichtzonen (RMZ/TMZ) rund um Schwerin und Schloss Bothmer gewährleistet den Schutz des Luftraums während der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit 2024. Diese Sicherheitsmaßnahmen sind notwendig, um eine ordnungsgemäße Überwachung des Flugverkehrs zu gewährleisten und potenzielle Gefahren zu minimieren. Piloten sollten sich frühzeitig über die genauen Regelungen informieren und die Anweisungen der zuständigen Behörden befolgen, um Störungen zu vermeiden.


Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)

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