1. Gebiet „ED-R Schwerin“
Das Gebiet „ED-R Schwerin“ umfasst einen Kreis mit einem Radius von 3 nautischen Meilen (NM) um den Punkt 53°37’28“ N, 011°25’07“ O. Die vertikale Begrenzung erstreckt sich von der Bodenfläche (GND) bis zu einer Höhe von FL100 (Flight Level 100, etwa 10.000 Fuß).
- Zeitliche Wirksamkeit:
- Oktober 2024: 08:00 bis 22:00 Uhr UTC
- Oktober 2024: 07:00 bis 22:00 Uhr UTC
- Oktober 2024: 07:00 bis 16:00 Uhr UTC
2. Gebiet „ED-R Schloss Bothmer“
Zusätzlich wurde das Gebiet „ED-R Schloss Bothmer“ definiert, das einen Kreis mit einem Radius von 3 NM um den Punkt 53°57’32“ N, 011°09’34“ O umfasst. Auch hier reicht die vertikale Begrenzung von GND bis FL100.
- Zeitliche Wirksamkeit:
- Oktober 2024: 14:30 bis 22:00 Uhr UTC
3. Anpassungen und Kommunikation
Falls sich Änderungen an den Beschränkungen ergeben, wie z.B. die Verkürzung der zeitlichen Wirksamkeit oder die Verringerung der vertikalen Begrenzung, werden diese von der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern bekanntgegeben. Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH wird Änderungen durch NOTAMs (Notice to Airmen) veröffentlichen. Piloten können Informationen über den aktuellen Status der Gebiete mit Flugbeschränkungen auch über die Frequenzen 132,650 MHz und 125,100 MHz des Fluginformationsdienstes Langen erfragen.
4. Art der Flugbeschränkungen
Innerhalb der definierten Gebiete gelten umfassende Flugbeschränkungen, die alle Flüge, einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen, untersagen. Ausnahmen von diesen Beschränkungen sind in folgenden Fällen erlaubt:
- Einsatzflüge der Polizei oder der Bundeswehr
- Staatsluftfahrzeuge, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen
- Rettungs- und Katastrophenschutzeinsätze
- Ambulanzflüge
- Flüge, die nach Instrumentenflugregeln (IFR) durchgeführt werden, solange sie die ICAO-Standards gemäß Annex 17 (Sicherung der internationalen Zivilluftfahrt gegen rechtswidrige Eingriffe) erfüllen
Es ist wichtig zu beachten, dass Trainingsflüge, Foto- oder Vermessungsflüge (auch nach IFR) in den beschränkten Gebieten nicht erlaubt sind. Alle berechtigten Flüge, einschließlich Sichtflüge (VFR), müssen vorab bei der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern im Einsatzabschnitt Luft angemeldet und genehmigt werden. Während des Aufenthalts im Gebiet mit Flugbeschränkungen ist eine dauerhafte Hörbereitschaft auf der Frequenz 135,600 MHz („Police Info“) sicherzustellen.
Fazit
Die vorübergehenden Flugbeschränkungen anlässlich des Tags der Deutschen Einheit 2024 in Schwerin und Umgebung dienen dem Schutz der öffentlichen Sicherheit. Diese Beschränkungen sind notwendig, um potenzielle Gefahren im Luftraum zu minimieren und den ungestörten Ablauf der Feierlichkeiten zu gewährleisten. Piloten und Betreiber von Luftfahrzeugen sollten sich frühzeitig über die genauen Regelungen informieren und sicherstellen, dass alle Anforderungen eingehalten werden, um Strafen und Beeinträchtigungen zu vermeiden.
Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)