Räumliche und zeitliche Ausdehnung der Flugbeschränkungszone
Die Flugbeschränkungszone, die als „ED-R Ramstein“ bezeichnet wird, umfasst ein definiertes geografisches Gebiet innerhalb des Fluginformationsgebietes Langen. Die genaue Ausdehnung des Gebiets wird durch folgende Koordinaten bestimmt:
- 49°29’55“ N, 007°25’00“ O
- 49°30’35“ N, 007°46’35“ O
- 49°23’35“ N, 007°47’05“ O
- 49°22’55“ N, 007°25’35“ O
- 49°29’55“ N, 007°25’00“ O
Vertikal erstreckt sich die Flugbeschränkungszone vom Boden (GND) bis zu einer Höhe von Flugfläche 100 (ca. 10.000 Fuß über dem Meeresspiegel). Die Flugbeschränkungen gelten am 6. September 2024 von 06:00 UTC bis 18:00 UTC. Es ist jedoch möglich, dass abweichende Aktivierungszeiten durch die Polizei Rheinland-Pfalz bekanntgegeben und durch die Deutsche Flugsicherung GmbH per NOTAM (Notice to Airmen) veröffentlicht werden.
Art und Umfang der Flugbeschränkungen
Innerhalb des beschriebenen Gebiets sind sämtliche Flüge, einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen), verboten. Ausnahmen gelten jedoch für spezifische Flüge, die direkt mit der Ukraine-Konferenz in Verbindung stehen, sowie für:
- Staatsluftfahrzeuge im Rahmen der Ukraine-Konferenz,
- Flüge nach Instrumentenflugregeln (IFR), die eine Flughöhe von 3600 Fuß MSL oder darüber einhalten (Wechselverfahren sind hierbei nicht erlaubt),
- Flüge von und nach Ramstein (ETAR),
- Flüge der Bundeswehr,
- Flüge der Polizeien und im Auftrag der Polizeien,
- Rettungs- und Katastrophenschutzeinsätze,
- Ambulanzflüge.
Es ist wichtig zu betonen, dass Trainingsflüge sowie Foto- und Vermessungsflüge, auch wenn sie nach Instrumentenflugregeln durchgeführt werden, in diesem Zeitraum nicht gestattet sind.
Meldepflicht und Kommunikationsanforderungen
Für alle berechtigten Ein- und Ausflüge in die Flugbeschränkungszone ist eine vorherige Anmeldung bei der Polizei Rheinland-Pfalz erforderlich. Diese Anmeldung muss vor dem Flug nach Sichtflugregeln (VFR) erfolgen und steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Polizei. Die genauen Verfahren und Kontaktinformationen werden von der Polizei Rheinland-Pfalz an die entsprechenden Stellen weitergegeben.
Während des Aufenthalts in der Flugbeschränkungszone ist eine dauerhafte Hörbereitschaft auf der Frequenz 135,600 MHz („Police Info“) erforderlich. Piloten sollten beachten, dass Durchfluggenehmigungen nach § 17 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) während der Aktivierung der Zone nicht erteilt werden.
Rechtliche Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen
Zuwiderhandlungen gegen die festgelegten Flugbeschränkungen werden nach § 62 des Luftverkehrsgesetzes strafrechtlich verfolgt. Dies unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung der Vorgaben, um die Sicherheit der Konferenzteilnehmer zu gewährleisten.
Sofortige Vollziehung der Maßnahme
Die sofortige Vollziehung dieser Flugbeschränkungen wurde gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet. Diese Dringlichkeitsmaßnahme ist notwendig, um die Sicherheit der Teilnehmer der Ukraine-Konferenz vor möglichen Gefahren aus der Luft sicherzustellen.
Hintergrund und Bedeutung der Maßnahme
Die Einrichtung dieser temporären Flugbeschränkungszone unterstreicht die hohe sicherheitspolitische Bedeutung der Ukraine-Konferenz. Solche Konferenzen ziehen oft internationale Aufmerksamkeit auf sich und erfordern daher erhöhte Sicherheitsmaßnahmen, um alle Teilnehmer zu schützen. Die strengen Flugbeschränkungen sind Teil eines umfassenden Sicherheitskonzepts, das in Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Partnern entwickelt wurde, um mögliche Bedrohungen im Luftraum frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.
Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)