Hintergrund der Flugbeschränkungen
Die Flugbeschränkungen betreffen das Forschungsprojekt EUDASS, das sich mit der Durchführung komplexer wissenschaftlicher Untersuchungen im Luftraum beschäftigt. Um diese Forschungsflüge sicher und effizient durchführen zu können, wurde beschlossen, die Untergrenze des Luftraums ED-R 203A vorübergehend abzusenken. Normalerweise liegt die Untergrenze dieses Luftraums oberhalb der Flugfläche 70 (etwa 7000 Fuß über dem Meeresspiegel), jedoch wird diese für den Zeitraum vom 26. August bis zum 13. September 2024 auf Flugfläche 70 abgesenkt.
Auswirkungen auf die Luftfahrt
Diese temporäre Anpassung hat unmittelbare Auswirkungen auf den Luftverkehr in der betroffenen Region. Die Absenkung der Untergrenze bedeutet, dass der Luftraum für Flugzeuge, die normalerweise unterhalb dieser Grenze operieren, in diesem Zeitraum nicht oder nur eingeschränkt zugänglich ist. Dies betrifft insbesondere VFR-Flüge (Sichtflugregeln) und kleinere Flugzeuge, die in niedrigeren Höhen unterwegs sind.
Die Deutsche Flugsicherung (DFS) wird die genauen Zeiträume, in denen die Absenkung aktiv ist, jeweils am Vortag über NOTAMs (Notice to Airmen) bekanntgeben. Diese Hinweise sind entscheidend für Piloten, um ihre Flugplanung entsprechend anzupassen und potenzielle Konflikte mit den Forschungsflügen zu vermeiden.
Das Forschungsprojekt EUDASS
Das Forschungsprojekt EUDASS (European Unmanned Data Acquisition and Sensing System) zielt darauf ab, neue Technologien für unbemannte Luftfahrzeuge (UAVs) zu testen und zu validieren. Es ist Teil eines größeren europäischen Programms, das sich auf die Entwicklung und Integration von Drohnen in den zivilen Luftverkehr konzentriert. Die Erkenntnisse aus diesen Forschungsflügen könnten entscheidend sein für die zukünftige Nutzung von UAVs in regulären Lufträumen und damit auch für die Weiterentwicklung der Luftverkehrsinfrastruktur.
Rechtsfolgen bei Verstößen
Verstöße gegen die festgelegten Flugbeschränkungen werden nach § 62 des Luftverkehrsgesetzes strafrechtlich verfolgt. Es wird dringend empfohlen, dass sich alle Luftfahrzeugbetreiber und Piloten über diese Einschränkungen informieren und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)