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NFL 2024-1-3184 – Vorübergehende Flugbeschränkungen aufgrund militärischer Übung im Fluginformationsgebiet Bremen

Zuletzt aktualisiert am 6. August 2024
In Vorbereitung auf eine geplante militärische Übung hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr eine temporäre Flugbeschränkung im Fluginformationsgebiet (FIR) Bremen angekündigt. Diese Beschränkungen betreffen ein spezifisches Gebiet und sollen während der Übung vom 12. bis 18. September 2024 gelten

In Vorbereitung auf eine geplante militärische Übung hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr eine temporäre Flugbeschränkung im Fluginformationsgebiet (FIR) Bremen angekündigt. Diese Beschränkungen betreffen ein spezifisches Gebiet und sollen während der Übung vom 12. bis 18. September 2024 gelten. Ziel der Maßnahme ist es, die Sicherheit und Effizienz des Luftraums während der militärischen Aktivitäten zu gewährleisten.

Details der Flugbeschränkung

Gebietsausdehnung: Die Flugbeschränkungszone, bezeichnet als „ED-R Neuberend“, umfasst einen Radius von einer Nautischen Meile (NM) um den Bezugspunkt mit den Koordinaten 54°33’46″N und 009°32’12″E.

Höhenbegrenzung: Die vertikale Ausdehnung des Gebiets erstreckt sich vom Boden (GND) bis auf eine Höhe von 1000 Fuß über dem mittleren Meeresspiegel (MSL).

Zeitliche Wirksamkeit: Die Beschränkung wird an den folgenden Tagen und Zeiten in Kraft treten:

  • 12. September 2024: 05:00 bis 21:30 UTC
  • 18. September 2024: 05:00 bis 21:30 UTC

Art der Beschränkungen

Während der oben genannten Zeiträume ist jeglicher Flugverkehr in dem definierten Gebiet untersagt, mit Ausnahme der Luftfahrzeuge, die aktiv an der militärischen Übung teilnehmen. Dies gilt auch für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen).

Ausnahmen: Von der Flugbeschränkung ausgenommen sind:

  • Staatsluftfahrzeuge
  • Flüge der Polizeien
  • Rettungs- und Katastrophenschutzflüge
  • Ambulanzflüge
  • Flüge nach Instrumentenflugregeln (IFR), die eine vorherige Genehmigung durch die zuständige Flugverkehrskontrollstelle erhalten haben.

Flüge, die eine Ausnahmegenehmigung benötigen, können Anfragen über Sprechfunk an die zuständige Flugverkehrskontrollstelle richten.

Rechtsfolgen bei Verstößen

Verstöße gegen die festgelegten Flugbeschränkungen werden nach § 62 des Luftverkehrsgesetzes strafrechtlich verfolgt. Es wird dringend empfohlen, dass sich alle Luftfahrzeugbetreiber und Piloten über diese Einschränkungen informieren und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.


Quellverweise:
NFL (der Link erfordert ein Abo bei Eisenschmidt)

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